Nationalparkprojekt „Unteres Odertal"
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Seit Monaten vergiftet die Art und Weise der Vorbereitung des Nationalparkprojektes „Unteres Odertal" die Atmosphäre in der betroffenen Region. Landwirte und Fischer sehen ihre Existenz gefährdet, Angler und Jäger fühlen sich beeinträchtigt, Naturschützer mißverstanden, bestehende Gewerbe befürchten produktionshemmende Umweltauflagen, Kommunen erwarten Einschränkungen bei der Neuansiedlung von Betrieben und sind unsicher hinsichtlich der Wirkungen auf den Tourismus und regionalen Arbeitsmarkt, Gebietskörperschaften fühlen sich übergangen. Offenbar wurde die Vorbereitung des Projektes bisher nicht mit der notwendigen Verantwortung, Umsicht und Komplexität betrieben. Es entsteht der Eindruck von Konzeptionslosigkeit und des Fehlens einer klaren Zielformulierung. Besonders kritikwürdig ist die unzureichende Einbeziehung der Betroffenen, das Nichtnutzen ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, die mangelhafte Information der Öffentlichkeit und das undemokratische Schaffen von Tatsachen. Die Folge ist eine bisher nicht ausreichende Akzeptanz des Nationalparkprojektes in der Bevölkerung, obwohl bei allen Beteiligten zumindest insoweit Konsens besteht, daß die einmalige Kulturlandschaft des unteren Odertals erhalten werden muß.
Zwar liegt die Hauptverantwortung für die entstandene Situation zweifellos im Land Brandenburg. Sie ist zuallererst auf das einseitig ressortmäßige Agieren des dortigen Umweltministeriums und ein ungenügendes Miteinander von Umwelt- und Agrarministerium zurückzuführen. Trotzdem meinen wir, daß auch die Bundesregierung in Verantwortung steht. Zum einen ist die beabsichtigte Einrichtung eines Nationalparkes, noch dazu eines grenzüberschreitenden deutsch-polnischen, keineswegs allein Landesangelegenheit, sondern durchaus von Bundes- und europäischer Bedeutung. Zum anderen hat der Bund als Hauptfinanzierer des Projektes auch die Pflicht gegenüber dem Steuerzahler, Einfluß auf eine im Allgemeininteresse liegende Verausgabung der Mittel und die diesbezügliche Kontrolle auszuüben. Nicht zuletzt hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit seinem Besuch des unteren Odertals öffentlich Zeichen gesetzt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen19
Trifft es zu, daß das Projekt „Unteres Odertal" seitens des Bundes in den Jahren 1992 bis 2004 mit 45 Mio. DM gefördert wird?
Wie hoch waren die für 1992 bewilligten und verausgabten Mittel?
Wie hoch sind die Soll-Mittel 1993?
An wen erging von wem der Zuwendungsbescheid über die in der Frage 1 genannten Mittel?
In welchem Umfang muß das Land Komplementärmittel bereitstellen?
Beteiligen sich Dritte an der Finanzierung?
Für welche konkreten Zwecke werden die Mittel bereitgestellt?
Wie sind die Bedingungen für ihre Verausgabung?
Wer sind die Empfänger der Mittel?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert der in der Frage 2 angesprochene Zuwendungsbescheid, da es bisher kein Nationalparkgesetz gibt, sondern lediglich eine ,Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Gebietes „Unteres Odertal" als zukünftiger Nationalpark für das Land Brandenburg Teil II' vom 4. Mai 1992?
Gibt es Berechnungen bzw. eine Schätzung der Gesamtkosten des Nationalparkprojektes, unterteilt nach einmaligen und laufenden Kosten?
Welche finanziellen Anforderungen ergeben sich daraus künftig für Bund, Land, Kreise und Gemeinden?
Welche zwischenstaatlichen Vereinbarungen bzw. Verträge gibt es betreffs des deutsch-polnischen Nationalparkprojektes „Unteres Odertal" mit der Republik Polen bzw. wie ist der Stand der Verhandlungen?
Inwieweit ist eine Mitwirkung der Europäischen Gemeinschaft am genannten Nationalparkprojekt gegeben?
Trifft es zu, daß von der EG-Kommission 10 Mio. DM für das Projekt bewilligt wurden?
Wie verhält es sich mit den Konditionen einschließlich der Zweckbindung?
Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus für den Bund und das Land?
Ist es zutreffend, daß im Falle der Regelung eines anderen Schutzstatus — z. B. statt Nationalpark Biosphärenreservat — die EG-Mittel zurückgeführt werden müssen?
Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie bereits im Oktober 1992 gegenüber dem Brandenburger Umweltministerium Forderungen erhob wie — Rückführung bzw. Einstellung bisher üblicher Nutzungen; — Freigabe eines Teils der Fläche für das natürliche Überflutungsgeschehen der Oder; — Flächenankauf im Kerngebiet bzw. Ankauf von Austauschflächen mit der Verpflichtung, diese innerhalb von drei Jahren ins Kerngebiet einzutauschen; — Steuerung des Wasserhaushaltsregimes entsprechend den Naturschutzerfordernissen; — Einstellung von Jagd und Fischerei?
Wenn ja, wie sind solche Forderungen bzw. Auflagen mit der in Frage 4 angeführten Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Gebietes vereinbar, die lediglich darauf gerichtet ist, den gegenwärtigen Zustand des unteren Odertals zu erhalten, d. h. irreversible Veränderungen im potentiellen Nationalpark so lange zu verhindern, bis endgültig über die Schutzfestsetzung entschieden ist?
Sieht die Bundesregierung auch, daß die genannten Forderungen weitgehender sind, zum Teil die Kompetenz des Landes tangieren und ihre Erfüllung Tatsachen schafft, bevor der Gesetzgeber überhaupt entschieden hat?
Wurde damit nicht ein Grundstein für das undemokratische Vorgehen vor Ort gelegt?
Welche Haltung hat die Bundesregierung dazu, daß der Aufbaustab des Nationalparkes — ohne Abstimmung mit den Betroffenen — teilweise vollendete Tatsachen schuf, u. a. durch Errichtung von Schranken auf den Zufahrtswegen zu den Produktionsflächen der Landwirte, durch Landankäufe und durch Angelverbote?
Inwieweit ist eine solche Vorgehensweise gesetzlich gedeckt?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die evtl. Einrichtung eines Nationalparkes „Unteres Odertal" einen derartigen Eingriff in die regionale Entwicklung darstellt, der eine wirtschaftliche, ökologische und soziale Gesamtkonzeption für die Region erfordert und nicht allein auf das Naturschutzprojekt beschränkt bleiben darf?
Ist die Bundesregierung bereit, die Erarbeitung einer solchen Gesamtkonzeption zu unterstützen, z. B. im Sinne eines Pilotprojektes für die Entwicklung benachteiligter ländlicher Räume, die über die normale ökologische Ausgleichs- und Regenerationsfunktion hinaus spezifische Landschafts- und Naturschutzaufgaben zu erfüllen haben?
Sollte im konkreten Fall nicht auch eine zweckgebundene Zuordnung von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ,,Regionale Wirtschaftsförderung" für, den ländlichen Teil der Region erfolgen?
Wäre das Projekt nicht zugleich geeignet, die Vergütung der landschaftspflegerischen Leistungen der Landwirte zu erproben?
Welche Auswirkungen hat das Nationalparkprojekt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand auf die Entwicklung von Gewerbe, Tourismus und Verkehr?
Welchen Grund gibt es, den Schutzstatus eines Nationalparkes anzustreben?
Welche anderen Alternativen bestehen, wie Landschaftsschutzgebiet oder Biosphärenreservat?
Worin bestehen die Unterschiede hinsichtlich des Anteils an Totalreservatsfläche, der Nutzungseinschränkungen, der Finanzierung usw.?
Welche gesellschaftlichen Kriterien sind für die Entscheidungsfindung relevant?
Von welcher Zielstellung geht die Bundesregierung bei diesem Nationalparkprojekt aus?
Geht es ihr um den Erhalt der durch Menschenhand geprägten Kulturlandschaft (Flußauenlandschaft), die u. a. ihre grenzüberschreitende Bedeutung als Brut-, Rast- und Durchzugsgebiet geschützter Vogelarten, als Flächenfilter und für den Hochwasserschutz hat?
Oder besteht das Ziel darin, den Charakter der Landschaft in Richtung Ursprünglichkeit (vor ihrer Prägung durch menschliche Tätigkeit) zu verändern, was die Ansiedlung bisher regionsfremder Pflanzen und Tiere, aber mit Wahrscheinlichkeit auch eine Beeinträchtigung der Hochwasserschutzfunktion bedeuten würde?
Oder werden beide Ziele verfolgt?
Wenn ja, in welcher Relation?
Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Landwirte, daß ein Nichtmähen bzw. Nichtbeweiden eines erheblichen Anteils an Grünland letztlich dessen Funktion als Überflutungspolder beeinträchtigt, indem der Rückfluß des Wassers behindert wird, was zur Versumpfung führt und den Charakter der Landschaft keineswegs positiv verändert?
Welche wasserwirtschaftlichen Gutachten mit welcher Aussage liegen dazu vor?
Wie steht die Bundesregierung dazu, daß bei einer Festlegung von 60 (Y0 Totalreservatsfläche die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe — Wiedereinrichter und juristische Personen — zwischen 50 und 100 % ihrer Betriebsfläche verlieren würden (was für einen Teil dieser Betriebe das Aus wäre — verbunden mit einem nochmaligen Verlust von ca. 50 % an landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen in der Region)?
Welche Entschädigung stünde den Landwirten a) bei erzwungener Betriebsaufgabe und p) bei umweltbedingten Nutzungseinschränkungen zu?
Wären im Falle des Eintretens einer solchen Situation nicht staatliche Sondermaßnahmen zur Schaffung alternativer Arbeitsplätze erforderlich?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Absicht, den Landwirtschaftsbetrieben außerhalb des sogenannten Kerngebietes Austauschflächen anzubieten, nur teilweise realisierbar ist, da in der Region alle Flächen in Bewirtschaftung sein sollen?
Wieviel Hektar Austauschflächen wurden bisher mit welcher Kaufsumme angekauft?
Wurde mit den derzeitigen Nutzern dieser Flächen über die möglichen betriebswirtschaftlichen Konsequenzen einer Flächenabgabe beraten?
Wie soll ein vertretbarer Kompromiß zwischen den flächenabgebenden Betrieben außerhalb des Nationalparkes und den bisher im Nationalpark wirtschaftenden Betrieben, denen die Austauschflächen bereitgestellt werden, erreicht werden?
Was soll mit diesen Flächen geschehen für den Fall, daß das angestrebte Schutzziel gesetzlich nicht fixiert wird?
Wie werden in diesem Fall die Interessen der diese Flächen derzeit nutzenden ortsansässigen Landwirte garantiert?
Stimmt es, daß aus Bundesmitteln von der Treuhandanstalt Flächen ehemaliger volkseigener Güter bzw. von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ehemalige volkseigene Flächen im Kerngebiet und außerhalb des Kerngebietes aufgekauft werden bzw. aufgekauft werden sollen?
Wäre es nicht einfacher und mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden, wenn für den Nationalpark notwendige ehemals volkseigene Flächen per Verfügung diesem Projekt zur Verfügung gestellt würden, anstatt finanzielle Mittel zwischen Bundeseinrichtungen hin und her zu schieben?
Welche gesetzlichen Bestimmungen und/bzw. Erfahrungen gibt es zur Einbeziehung der unterschiedlichen Interessengruppen in die Vorbereitung und Durchführung eines solchen Vorhabens wie des Nationalparkprojektes?
Wie gedenkt die Bundesregierung künftig Einfluß auf das Projekt zu nehmen, wie sieht sie ihren Beitrag zur Herbeiführung einer sachkundigen Entscheidung und zur Gestaltung eines akzeptablen Interessenausgleiches?