US-Angriff auf Irak
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Bombardierung Bagdads durch 23 US-amerikanische Marschflugkörper am 26. Juni d. J., bei der eine Reihe unbeteiligter Menschen zu Tode kamen und weitere verletzt wurden, wurde von US-Präsident Bill Clinton als „Vergeltungsschlag" für ein — tatsächlich nicht ausgeführtes — Verbrechen und unter Berufung auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen gerechtfertigt.
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl bezeichnete den Angriff als „berechtigte Reaktion". Nach Pressemeldungen wurden westliche Bündnispartner der USA von dem bevorstehenden Militärschlag informiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist die Bundesregierung von dem bevorstehenden militärischen Schlag informiert worden?
Wenn ja,
a) zu welchem Zeitpunkt,
b) in welcher Form, schriftlich, mündlich oder telefonisch,
c) durch welche Person,
d) mit welchem Inhalt,
e) auch über den Umfang des Einsatzes?
Hat die Bundesregierung die Information über den Militärschlag den USA gegenüber kommentiert?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wurde die Bundesregierung für den Fall einer Eskalation vorsorglich um Unterstützung bei weiteren Maßnahmen gegen den Irak gebeten?
Wenn ja, in welcher Form sollte die Unterstützung geleistet werden (finanziell, logistisch, durch militärische Beteiligung)?
Hat die Bundesregierung Bedenken gehegt, daß bei einer derart massiven Aktion unbeteiligte Zivilisten in erheblichem Maße Schaden nehmen könnten?
Hält die Bundesregierung die Tötung von unbeteiligten Menschen als „Vergeltung" für ein nicht begangenes Verbrechen tatsächlich für eine „berechtigte Reaktion"?
Was versteht die Bundesregierung unter „Vergeltung"?
Hält die Bundesregierung die Berufung auf Artikel 51 der VN-Charta als Legi timation des Militärschlages für völkerrechtsgemäß?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Befürwortet die Bundesregierung die Verabschiedung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur klarstellenden Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 12/4107) durch den Deutschen Bundestag?
Hält die Bundesregierung die Regelung in Artikel 24 Abs. 2 a Nr. 3 Grundgesetz des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur klarstellenden Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 12/4107), wonach die Bundeswehr „in Ausübung des Rechtes zur kollektiven Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen gemeinsam mit anderen Staaten im Rahmen von Bündnissen und anderen regionalen Abmachungen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört" , eingesetzt werden kann, im Falle ihrer Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag für eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage, um sich an einer vergleichbaren Aktion zu beteiligen bzw. eine vergleichbare Aktion mit einem Bündnispartner durchzuführen?