Zur Verwendung des durch das Direktorat Sondervermögen der Treuhandanstalt verwalteten Vermögens der Parteien bzw. Massenorganisationen der DDR
des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Seit dem 3. Oktober 1990 verwaltet das Direktorat Sondervermögen der Treuhandanstalt treuhänderisch umfangreiches Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welcher Höhe verwaltet das Direktorat Sondervermögen der Treuhandanstalt „Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR" (im folgenden „Vermögen")
a) Geld,
b) Immobilien einschließlich der Verkaufserlöse,
c) sonstiges Vermögen einschließlich der Verkaufserlöse (bitte aufgeschlüsselt angeben nach SED, CDU, DBD, LDPD, NDPD, FDGB, weiteren Massenorganisationen, sonstige)?
In welcher Höhe hat die Treuhandanstalt Früchte durch den Verkauf verwalteten Vermögens erzielt?
Wo und in welcher Weise wird das Vermögen verwaltet?
Sind bei der Verwaltung des Vermögens Verluste eingetreten? Wenn ja, in welcher Höhe, wodurch, bei welchen Vermögensgegenständen welcher Parteien bzw. Massenorganisationen?
Sind aus der Verwaltung des Vermögens Früchte gezogen worden? Wenn ja, in welcher Höhe, wodurch, bei welchen Vermögensgegenständen welcher Parteien bzw. Massenorganisationen?
Ist vom verwalteten Vermögen ein Teil verbraucht worden? Wenn ja, wofür, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage (bitte aufschlüsseln)?
a) Welche Vermögensgegenstände wurden bisher Parteien oder Massenorganisationen als materiell-rechtsstaatlich erworben zurückgegeben (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Gegenständen und den jeweiligen Parteien und Massenorganisationen)?
b) Welche Vermögensgegenstände wurden bisher an ursprünglich berechtigte Rechtsnachfolger zurückgegeben (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Vermögensgegenständen)?
c) Welche Vermögensgegenstände wurden bisher für gemeinnützige Zwecke in den neuen Bundesländern eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Vermögensgegenständen unter Angabe des gemeinnützigen Zwecks)?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß die Parteien, die Vermögensgegenstände als materiell-rechtsstaatlich erworben zurückgefordert haben, diese — soweit ein Anspruch besteht — vor den Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Deutschen Bundestag im Jahre 1994 erhalten werden?
a) Wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung eine solche Auffassung?
b) Wenn nein, sieht die Bundesregierung darin eine Gefährdung der Chancengleichheit der Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes hinsichtlich der bevorstehenden Wahlen?
Trifft es zu, daß ein Teil des Vermögens für allgemeine Verwaltungskosten der Treuhandanstalt und/oder des Bundesministeriums der Finanzen verbraucht wurde? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Trifft es zu, daß das Direktorat Sondervermögen der Treuhandanstalt anderen Abteilungen der Treuhandanstalt und/ oder dem Bundesministerium der Finanzen Darlehen aus dem verwalteten Vermögen gewährt hat?
Wenn ja:
a) Wie viele Darlehensverträge wurden geschlossen?
b) Wer waren die jeweiligen Vertragspartner (bitte einzeln aufschlüsseln)?
c) Was waren die jeweiligen Darlehenszwecke?
d) Um welche Darlehenshöhen handelte es sich im einzelnen?
e) Wann wurden die Darlehensverträge geschlossen?
f) Zu welchen Konditionen wurden die Darlehensverträge geschlossen?
Ist die Bundesregierung oder ein Bundesministerium vor den Vertragsabschlüssen unterrichtet worden?
Wenn ja:
a) Wann erfolgte die Unterrichtung?
b) Welches Ministerium wurde unterrichtet?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Darlehensverträge juristisch, moralisch und im Hinblick auf die treuhänderische Aufgabenstellung des Direktorats Sondervermögen der Treuhandanstalt?
Sieht die Bundesregierung in einer derartigen Verwendung einen Verstoß gegen den Einigungsvertrag?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie hiergegen ergriffen?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
Welche Vorstellungen bestehen seitens der Bundesregierung zur gemeinnützigen Verwendung des verwalteten Vermögens, das nach dem Einigungsvertrag gemeinnützigen Zwecken in den neuen Bundesländern zuzuführen ist?