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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zusätzliche Steuereinnahmen durch Verbesserung der Steuergerechtigkeit (G-SIG: 12011573)

Maßnahmen zur Beseitigung ungerechtfertigter Steuervorteile, verstärkte Anwendung ausländerpolizeilicher Mittel gegen Straßenhändler, Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Rücknahme des Ansatzes der Steuerbilanzwerte bei der Vermögen- und Gewerbekapitalsteuer sowie des Bewertungsabschlags von 25 v.H. beim Betriebsvermögen, Einbeziehung von ausländischen Investmentfonds in die Zinsabschlagregelungen, Aufhebung bzw. Einschränkung weiterer Steuervorteile (Berücksichtigung von Werbegeschenken, Sonderausgabenabzug für Haushaltshilfen, betrieblich genutzte Pkw, Kinderfreibetrag, Ehegattensplitting, Bewirtungskosten), Kenntnisnahme von Steuermißbräuchen ("Kreuzmietmodell" für den Erwerb gebrauchter Immobilien, "Freibetrags-Vervielfachungsmodell" genannte, nicht rechtsfähige Vereine, "Doppelzocker-Modell" für Investitionen in Ostdeutschland)

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.07.1993

Aktualisiert

26.07.2022

BT12/537905.07.1993

Zusätzliche Steuereinnahmen durch Verbesserung der Steuergerechtigkeit

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Drucksache 12/5379 05.07.93 Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste Zusätzliche Steuereinnahmen durch Verbesserung der Steuergerechtigkeit Die Bundesregierung nimmt für sich in Anspruch, zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit mißbräuchliche und unangemessene Gestaltungen zu bekämpfen. Im Rahmen des von ihr jüngst vorgelegten „Sparpakets" hat sie verstärkte Bemühungen der Finanzverwaltung zur Eindämmung von Mißbräuchen und Steuerumgehungen sowie gesetzliche Regelungen gegen ungerechtfertigte Steuervorteile und unerwünschte Steuergestaltungen angekündigt und die hierdurch zu erzielenden zusätzlichen Steuereinnahmen auf 5 bis 6 Mrd. DM geschätzt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Was sind aus Sicht der Bundesregierung ungerechtfertigte Steuervorteile? 2. Welche gesetzlichen Maßnahmen zur Beseitigung welcher ungerechtfertigten Steuervorteile will die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag wann vorschlagen? 3. Welchen Beitrag soll die von der Bundesregierung angekündigte verstärkte Anwendung ausländerpolizeilicher Mittel gegen sogenannte Straßenhändler zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit leisten? In welchem Verhältnis stehen Aufwand und möglicher Ertrag zueinander? 4. Was hat die Bundesregierung bisher getan, um Steuerhinterziehung ernsthaft und wirksam zu bekämpfen? 5. Ist die Bundesregierung bereit, den Ansatz der Steuerbilanzwerte bei der Vermögen- und Gewerbekapitalsteuer wieder rückgängig zu machen? Wenn nein, warum nicht? 6. Ist die Bundesregierung bereit, den Bewertungsabschlag von 25 Prozent beim Betriebsvermögen zurückzunehmen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 12/5379 Deutscher Bundestag — 12, Wahlperiode 7. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, ausländische Investmentfonds in die Regelungen des Zinsabschlaggesetzes mit einzubeziehen? 8. Ist die Bundesregierung ferner bereit, nachfolgend aufgeführte Vorschläge zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit und zum Abbau ungerechtfertigter Steuervorteile aufzugreifen: a) Aufhebung der steuerlichen Berücksichtigung von Werbegeschenken, b) Abschaffung des Sonderausgabenabzugs von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, c) Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung betrieblich genutzter Pkw, d) Abschaffung des Kinderfreibetrags, e) Abschaffung des Ehegattensplittings sowie f) Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Bewirtungskosten auf mindestens 50 Prozent? Wenn nein, warum nicht? 9. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in großformatigen Anzeigen für ein „Kreuzmietmodell" geworben wird, mit dessen Hilfe die ab 1994 wirksam werdenden drastisch gekürzten Steuervergünstigungen beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie umgangen werden können? 10. Trifft es zu, daß ein Erlaß aus dem Bundesministerium der Finanzen klarstellt, daß bei der Nutzung eines Privatwagens für berufliche Zwecke auch eine kürzere Nutzungsdauer als fünf Jahre möglich ist und dadurch höhere Abschreibungen getätigt werden können? 11. Trifft es zu, daß z. B. durch die Gründung eines als „Freibetrags-Vervielfachungsmodell" bezeichneten, nicht rechtsfähigen Vereins höhere Einkünfte als die geltenden Freibeträge 6100/12 000 DM aus Kapitalvermögen steuerfrei bleiben können? 12. Ist der Bundesregierung das „Doppelzocker-Modell" bekannt, mit dem in Zeitungsanzeigen dafür geworben wird, wie die für Investitionen in der ehemaligen DDR gewährte Sonderabschreibung von 50 Prozent für ein und dasselbe Objekt gleich zweimal beansprucht werden kann? Bonn, den 1. Juli 1993 Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe]

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