BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Ausweisungen und Festnahmen von Schwulen und Lesben in der Türkei (G-SIG: 12011575)

Festnahme und Ausweisung einer Gruppe deutscher Staatsangehöriger, die an lesbisch-schwulen Kulturtagen teilnehmen wollten, am 3.7.1993 durch türkische Behörden, Gewaltanwendung gegen einzelne Teilnehmer

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.08.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/541412. 07. 93

Ausweisungen und Festnahmen von Schwulen und Lesben in der Türkei

der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Vom 2. Juli bis 6. Juli 1993 sollten erstmals in der Türkei lesbisch-schwule Kulturtage stattfinden. Die monatelangen Vorbereitungen wurden nicht nur von der türkischen Menschenrechtsorganisation und der türkischen AIDS Prevention Society, sondern auch durch das türkische Gesundheitsministerium und den Gouverneur von Istanbul unterstützt. Auch der Senat von Berlin unterstützte die Veranstaltungen in Istanbul.

Eine Gruppe Berliner Lesben und Schwuler reiste am 2. Juli 1993 nach Istanbul, um an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Kurzfristig wurden alle Veranstaltungen, außer einer Pressekonferenz am 3. Juli 1993, wegen angeblicher „Sittenwidrigkeit" verboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 3. Juli 1993 eine Gruppe von 21 Personen deutscher Staatsangehörigkeit von den türkischen Behörden unter der Anschuldigung festgenommen und ausgewiesen wurde, sie hätte eine Teilnahme an einer verbotenen Veranstaltung geplant?

2

Welche Schritte unternahm das deutsche Konsulat in Istanbul, das durch den diensthabenden Beamten, Herrn D., bei der Abschiebung vertreten war?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß vier Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Gruppe von türkischen Polizisten geschlagen worden sind, und welche Schritte gedenkt sie daraufhin zu unternehmen?

4

Warum sah sich kein Vertreter des Auswärtigen Amtes in der Lage, einen Empfang am Flughafen in Köln/Bonn zu organisieren, obwohl der Vertreter des deutschen Konsulats, Herr D., wußte, daß Menschen mit HIV/AIDS an der Gruppe teilnahmen und nach knapp 12stündigem Polizeigewahrsam gesundheitliche Folgen unvermeidbar sind?

5

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Reise für das ihnen zugestoßene Unrecht zu entschädigen, und wie sollen die finanziellen Ausfälle der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ersetzt werden?

6

Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um in Zukunft solche Zwischenfälle zu vermeiden?

Bonn, den 8. Juli 1993

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen