Vermögenswerte der DDR als Vermögenszugänge des Sachvermögens des Bundes in den Bestandsverzeichnissen der Bundesverwaltung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Nach den Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Gruppe der PDS/Linke Liste zum Vermögen der DDR stehen der Bundesregierung die zum Umfang und Wert des Vermögens der DDR notwendigen Zahlen nicht zur Verfügung. Das soll auch auf das Vermögen der DDR zutreffen, das unmittelbaren Verwaltungszwecken diente und Verwaltungsvermögen des Bundes wurde.
Innerhalb der Vermögensrechnung des Bundes erfolgt kein wertmäßiger Nachweis des Sachvermögens. Die einzelnen Ressorts überarbeiten im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Vermögenszugänge und -abgänge, einschließlich des in dieser Zeit übernommenen Vermögens der DDR.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Sachvermögenswerte der DDR sind in die Bestandsverzeichnisse der Bundesverwaltung seit dem 3. Oktober 1990 eingegangen?
Zu welchem Zeitpunkt (Jahr der Vermögensrechnung des Bundes) erfolgt der Zugang jeweils?
Welche Abgänge sind von diesen Vermögenswerten der DDR aus dem Bundesvermögen seit dem 3. Oktober 1990 erfolgt?
Dazu wird für jeden Vermögensabgang gefragt:
a) Aufgrund welcher rechtlichen Regelungen erfolgte der Vermögensabgang,
b) bei Übertragungen und Verkäufen: An wen erfolgte der Vermögensabgang,
c) welche Erlöse bzw. geldwerten Rechte hat das Bundesvermögen damit erzielt?
Welche Sachvermögenswerte des Verwaltungsvermögens der DDR wurden Eigentum von
a) Ländern,
b) Kreisen,
c) Gemeinden,
d) weiteren Trägern öffentlicher Verwaltung?
Welche geldwerten Rechte aus dem Vermögen der DDR sind in welchen Jahren in die Vermögensrechnung des Bundes eingegangen?
Sind die Zugänge an Verwaltungsvermögen der DDR in die Vermögensrechnung des Bundes abgeschlossen?
Der Zugang welcher Positionen ist noch nicht abgeschlossen?