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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Schwermaschinenbau AG Wildau (Land Brandenburg) (G-SIG: 12011615)

Abfindungen und Sozialpläne bei Entlassungen in der Wildauer Firma, Beantwortung eines Schreibens Wildauer Vorruheständler durch die Bundesregierung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/557013.08.93

Schwermaschinenbau AG Wildau (Land Brandenburg)

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In der Zeit von April 1990 bis zum 3. Oktober 1990 gingen 250 Beschäftigte des Wildauer Schwermaschinenbaubetriebes in den Vorruhestand. Dabei handelte es sich zumeist um die ältesten, langjährig im Betrieb Tätigen. Mit ihrer Bereitschaft, die Vorruhestandsregelung in Anspruch zu nehmen, wollten sie ihren Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten. Das wurde verbal von der Geschäftsleitung begrüßt. Die Vereinbarungen zum Vorruhestand entsprachen denen anderer Betriebe. Abfindungen allerdings blieben ausgespart.

Von Beginn des Jahres 1991 an wurde für weitere 1 078 zu entlassene Beschäftigte ein Sozialplan ausgehandelt, der jedoch Abfindungen je nach Betriebszugehörigkeit in Höhe von 5 000 bis 15 000 DM vorsah. Die 250 Vorruheständlerinnen und Vorruheständler fanden dabei aber keine Berücksichtigung.

Das genannte Problem betrifft auch Beschäftigte zahlreicher anderer Unternehmen, wie die Schiffs- und Yachtwerft Berlin, die LAUBAG u. a., die vor dem 3. Oktober 1990 in den Vorruhestand gegangen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Trifft es zu, daß zwischenzeitlich eine Vereinbarung zwischen Treuhandanstalt und DGB abgeschlossen wurde, die für die genannten Fälle die Zahlung einer Abfindung vorsieht?

2

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung rechtmäßig, daß die im Sozialplan 1991 vereinbarten, von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängigen Abfindungen für die Vorruheständlerinnen und Vorruheständler nicht gelten, obwohl in der 1990 getroffenen Vorruhestandsregelung der Erhalt der Betriebszugehörigkeit vereinbart wurde?

3

Warum hat die Bundesregierung die an sie gerichteten Schreiben (z. B. drei Briefe der Wildauer Vorruheständler an Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, einen Brief an Kanzleramtsminister Friedrich Bohl) nicht beantwortet?

4

Denkt die Bundesregierung über ein Antwortschreiben nach? Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 11. August 1993

Dr. Dagmar Enkelmann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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