Haftung bei Atomunfällen
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Das Wiener Übereinkommen über die Haftung für nukleare Schäden vom 21. Mai 1963, ein Abkommen im Rahmen der IAEA (International Atomic Energy Agency) wurde auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Die Präambel nennt als Motiv des Vertrags u. a. „den Wunsch, Mindestnormen aufzustellen, um einen finanziellen Schutz gegen Schäden aus bestimmten Verwendungen der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu gewährleisten". Das Abkommen wurde im Laufe der Zeit mehrmals ergänzt bzw. novelliert. In jüngster Zeit wurde eine Weiterentwicklung des „Wiener Abkommens" vom 26. September 1986, die im wesentlichen eine frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen vorsieht, diskutiert. Ziel der Änderung soll eine Zusatzkonvention sein, in deren Rahmen die Nuklearstaaten zusätzliche Deckungsmittel für die Absicherung bei Unfällen aufbringen sollen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen der Internationalen Atom-Energie-Organisation (IAEO) im Rahmen der Neuverhandlungen der Wiener Konvention über die Änderung der Entschädigungsregelungen im Falle von Atomunfällen?
Welche Position vertrat die Bundesregierung bei dem IAEO/ NEA-Treffen im September 1991 zu Fragen der Haftung bei Atomunfällen?
Welche Position vertrat die Bundesregierung bei der 5. Sitzung des Standing Committee on Liability am 30. März bis 3. April 1992 zu Fragen der Haftung bei Atomunfällen?
Welche Position vertrat die Bundesregierung bei der 6. Sitzung des Standing Committee on Liability vom 12. bis 16. Oktober 1992 zu Fragen der Haftung bei Atomunfällen?
Hat sich die Position der Bundesregierung bei weiteren Sitzungen oder Treffen zum Themenkomplex Haftung bei Atomunfällen geändert?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu den Komplexen: Beschränkte Haftung, Unbeschränkte Haftung, Zeitliche Fristen für die Einreichung von Schadensersatzansprüchen, Haftungsentbindung und Nationale Schiedsgerichte, die im Rahmen der Neuverhandlungen der Wiener Konvention verhandelt werden?
Wer hat die Bundesrepublik Deutschland mit welchem Mandat auf der 6. Sitzung des Standing Committee on Liability vom 12. bis 16. Oktober 1992 vertreten?
Wann wurde die Position der Bundesregierung zu Haftungsfragen bei Atomunfällen zum letzten Mal von einer Mehrheit im Parlament bestätigt?
Welche Position der Bundesregierung wurde vom Parlament bestätigt?
Unterstützt die Bundesregierung Haftungsobergrenzen, die in der Praxis bedeuten können, daß nur ein Bruchteil der tatsächlichen durch einen Atomunfall entstehenden Kosten ersetzt werden müssen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Opfer nur im Verursacherland Schadensersatz fordern dürfen und daß Ausnahmen akzeptiert werden, die bewirken können, daß der Betreiber von Atomanlagen nicht haftbar ist?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Änderung der bestehenden Frist von zehn Jahren für die Einreichung von Schadensersatzansprüchen im Falle eines Atomunfalls im Rahmen der Neuverhandlungen der Wiener Konvention?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zum Thema Haftung bei Atomunfällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Haftung bei Atomunfällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen im Rahmen der Neuverhandlungen der Wiener Konvention?
Welches Mandat hat die Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei Sitzungen der IAEO, vor allem im Rahmen der Neuverhandlungen der Wiener Konvention?
Welche Position wird die Bundesregierung bei den bevorstehenden Sitzungen der IAEO zum Thema Haftung bei Atomunfällen vertreten, vor allem im Rahmen der Neuverhandlungen der Wiener Konvention?
Welche Ministerien sind zuständig bei Fragen zum Thema Haftung bei Atomunfällen?