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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Abwasserentsorgung in den neuen Ländern (G-SIG: 12011676)

Verwendung der Abwasserabgabe in den neuen Ländern zur Sanierung der Abwasserkanalisation, Änderung des Abwasserabgabengesetzes, Auflage eines Sanierungsprogramms

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/582330.09.93

Abwasserentsorgung in den neuen Ländern

der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Bei der Abwasserentsorgung warten in den neuen Ländern viele Aufgaben auf eine Lösung.

Nach Aussagen von Kommunen (aus Thüringen) lassen Regelungen des Abwasserabgabengesetzes eine Nutzung der Abwasserabgaben für den dringend erforderlichen Ausbau, die Reparatur oder die Erneuerung von Ortskanalisationsanlagen in den Wirtschaftsverbänden nicht zu. Die Abgaben sind, wenn keine Kläranlagen oder Sammler gebaut werden, an die Oberwasserbehörden abzuführen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist für eine Verwendung der Abwasserabgaben für die Errichtung, den Ausbau, die Reparatur oder die Erneuerung von Ortskanalisationsanlagen in den Regionen der neuen Länder durch ihre Zweckverbände eine Änderung des Abwassergesetzes erforderlich?

2

Wenn ja, hält die Bundesregierung eine kurzfristige Änderung des Gesetzes für möglich? Sollte die Änderung an die Beschlußfassung des Gesetzentwurfs des Bundesrates vom 6. November 1992 gebunden sein, hält die Bundesregierung in Anbetracht der verflossenen Zeit eine Sonderregelung für 1993 für die neuen Länder für möglich?

3

Wenn nein, welche Mitspracherechte und Einspruchsrechte haben die Kommunen für eine Verwendung der Abgaben für Abwasser in ihrer Region und gegebenenfalls durch ihre Zweckverbände Abwasser?

4

Gibt es Sonderprogramme, die zur Lösung der Fragen des Ausbaus, der Reparatur oder für die Erneuerung von Ortskanalisationsanlagen die Länder und Kommunen mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausstatten?

Wenn ja, welchen Umfang haben die Programme?

Unter welchen Bedingungen bekommen Länder und Kommunen Mittel aus diesem Programm?

5

Falls ein solches Programm nicht existiert, ist ein Sonderprogramm geplant, das die Länder und Kommunen mit finanziellen Mitteln für die Lösung dieser Aufgaben ausstattet? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Lösung der Probleme der Abwasserentsorgung in den neuen Ländern?

6

Gab es in den alten Ländern solche Programme? Welche Erfahrungen wurden damit gesammelt?

Bonn, den 23. September 1993

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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