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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Haushalts- und Wirtschaftspläne institutionell geförderter Zuwendungsempfänger (G-SIG: 12011679)

Entwicklung von Zahl und gesamter Zuwendungssumme der institutionell geförderten Zuwendungsempfänger seit 1989, Verhinderung einer Zweckentfremdung der bewilligten Mittel, generelle Zuleitung der Wirtschaftspläne mit Bundeszuwendungen von mehr als 2 Mio DM an den Haushaltsausschuß, Ausschluß bestimmter Ausschußmitglieder von Wirtschaftsplänen unterhalb dieses Betrags, Vereinbarkeit mit den Geboten der Haushaltsklarheit und -wahrheit

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/570420. 09. 93

Haushalts- und Wirtschaftspläne institutionell geförderter Zuwendungsempfänger

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Nach § 6 Abs. 1 des jeweiligen Haushaltsgesetzes sind Ausgaben für institutionell geförderte Zuwendungsempfänger gesperrt, wenn der Haushalts- oder Wirtschaftsplan nicht vom zuständigen Bundesministerium und dem Bundesministerium der Finanzen gebilligt ist. Vor der Aufhebung der Sperre ist die Einwilligung des Haushaltsausschusses einzuholen, wenn die Zuwendung des Bundes einen bestimmten Betrag überschreitet. Im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1994 (Haushaltsgesetz 1994) auf Drucksache 12/5500 ist vorgesehen, diesen Betrag von bisher 1 Mio. DM auf 2 Mio. DM anzuheben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Wirtschaftspläne von Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung lagen 1993 unter der Grenze von 1 Mio. DM?

2

Wie viele Wirtschaftspläne von Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung werden 1994 unter der Grenze von 1 Mio. DM liegen?

3

Wie hat sich die Zahl institutionell geförderter Zuwendungsempfänger seit dem Jahr 1989 entwickelt, und zwar differenziert nach Einzelplänen?

4

Wie hat sich die Gesamtsumme der seit 1989 institutionell geförderten Zuwendungsempfänger über die im Bundeshaushalt bewilligten Mittel entwickelt, ebenfalls differenziert nach Einzelplänen?

5

Ist aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet, daß die Zuwendungsempfängern zugesagten und bewilligten Finanzhilfen nicht zweckentfremdet werden können?

Wenn ja, wodurch?

6

Trifft es zu, daß das Bundesministerium der Finanzen den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages durch den Parlamentarischen Staatssekretär Jürgen Echternach — unter Bezugnahme auf die im Haushaltsentwurf vorgesehene Anhebung des Betrages auf 2 Mio. DM — hat wissen lassen, es werde „demgemäß generell dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages die Wirtschaftspläne zuleiten, die eine Bundeszuwendung von mehr als 2 Mio. DM vorsehen?

Wenn ja, was berechtigt nach Auffassung der Bundesregierung das Bundesministerium der Finanzen dazu, der Zuleitung von Wirtschaftsplänen institutionell geförderter Zuwendungsempfänger Bestimmungen zugrunde zu legen, die der Deutsche Bundestag noch nicht beschlossen hat?

7

Ist die von der Bundesregierung geübte Praxis, Wirtschaftspläne mit Bundeszuwendungen unterhalb des mit dem jeweiligen Haushaltsgesetz beschlossenen Betrages nicht allen Mitgliedern und Mitgliederinnen des Haushaltsausschusses zur Verfügung zu stellen, mit den Geboten der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit vereinbar?

Bonn, den 16. September 1993

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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