Unverzügliche Reaktion der Bundesregierung auf die Feststellungen des Bundesrechnungshofes zu Investitionen und Arbeitsplätzen in den Treuhandverträgen
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof stellt in seiner Unterrichtung an den Deutschen Bundestag (Drucksache 12/5650) fest:
„Mehr als die Hälfte der vom Bundesrechnungshof untersuchten Verträge enthielt keine Regelungen oder nur rechtlich nicht bindende Absichtserklärungen des Käufers zu Investitionen und Arbeitsplätzen. "
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Verträge der Treuhandanstalt enthalten a) keine Regelungen zu Arbeitsplätzen, b) rechtlich nicht bindende Absichtserklärungen des Käufers zu Arbeitsplätzen?
Welche Möglichkeiten haben die Beschäftigten der Betriebe, um zu erfahren, ob für ihren Betrieb Arbeitsplatzzusagen vereinbart wurden?
Wie viele „privatisierte" Arbeitsplätze sind von fehlenden oder rechtlich nicht bindenden Arbeitsplatzzusagen betroffen?
Welches sind die 100 Betriebe mit den meisten Arbeitsplätzen, für die keine oder rechtlich nicht bindende Arbeitsplatzzusagen vereinbart wurden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, unverzüglich eine Veränderung der entstandenen Situation mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen herbeizuführen?
Welche gesetzgeberischen oder anderen Möglichkeiten wären denkbar, um die durch die Treuhandanstalt abgeschlossenen Verträge ohne oder ohne rechtlich bindende Arbeitsplatzzusagen mit dem Ziel der Arbeitsplatzsicherung zu verändern?