Bundesregierung und Treuhandanstalt haben sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen eines festen Kriterienkatalogs mit insbesondere quantitativen Sanierungsmerkmalen auseinandergesetzt.
Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, einen solchen starren Ansatz nicht weiterzuverfolgen.
Die Bundesregierung teilt deshalb nicht die angeführten Auffassungen des Bundesrechnungshofes zu Fragen der Sanierung.
Die Transformation der DDR-Wirtschaft und die Erhaltung und Sanierung möglichst großer Teile der DDR-Wirtschaft und insbesondere der Industrie waren nur über den Weg einer raschen Privatisierung erreichbar.
Diese bisherigen Privatisierungserfolge bestätigen diesen Weg.
Diese Auffassung vertreten auch der Sachverständigenrat sowie andere wissenschaftliche Institute und internationale Institutionen.
Innerhalb eines kurzen Zeitraums mußten aus schwerfälligen Kombinaten und volkseigenen Betrieben der ehemaligen DDR wettbewerbsfähige oder auf Wettbewerbsfähigkeit auszurichtende Unternehmenseinheiten gebildet werden.
Vor diesem Hintergrund mußten sich die Sanierungsaktivitäten der Treuhandanstalt zunächst auf die Prüfung von Sanierungskonzepten, auf die Schaffung der finanziellen und bilanziellen Voraussetzungen für deren Erhalt und die Sanierung der Unternehmen sowie auf die Verbesserung des Managements vor Ort beschränken.
Die Ausarbeitung und Festlegung von starren Kriterien hätten diesen Prozeß in wirtschaftspolitisch nicht zu verantwortender Weise erschwert.
Die Treuhandanstalt hat ihrem Sanierungsauftrag ungeachtet der schwierigen Rahmenbedingungen voll Rechnung getragen.
Bei der Beurteilung der Sanierungsfähigkeit stützt sich die Treuhandanstalt von Anfang an maßgeblich auf die Empfehlungen eines unabhängigen und weisungsungebundenen Beratergremiums.
Die Ergebnisse dieser Expertengruppe werden nicht nur nach dem Vier-Augen-Prinzip kritisch beurteilt, sondern sie werden je nach Bedeutung eines Unternehmens unterschiedlichen Hierarchieebenen zur Entscheidung vorgelegt.
Dieses Verfahren sichert in angemessener Weise bis hin zum Verwaltungsrat und zur Bundesregierung abgestuft die Einbeziehung übergeordneter Gesichtspunkte in die Entscheidungen.
Gerade dieses im Interesse der Unternehmen und der Sicherung industrieller Kerne flexible Verfahren der Sanierungsentscheidungen wäre durch einen feststehenden verbindlichen Kriterienkatalog verhindert worden.
Die Sanierung von Unternehmen kann nicht durch die Treuhandanstalt, sondern nur durch das Management der einzelnen Unternehmen erfolgen.
Ergänzend zur aktiven Sanierung vor Ort wurde die aktive Sanierungsbegleitung durch die Treuhandanstalt seit Ende 1990 entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten in mehreren Stufen erheblich intensiviert.
Dieser Prozeß vollzog sich zeitlich gesehen in folgenden Stufen:
- Informationsgewinnung und Liquiditätssicherung;
- Entwicklung von Unternehmenskonzepten, Kapitalausstattung und Feststellung von DM-Eröffnungsbilanzen sowie Durchsetzung erster Anpassungsmaßnahmen;
- Druck auf die Konzeptumsetzung vor Ort, wiederholte Überprüfung und ggf. Anpassung von Unternehmenskonzepten, umfassende einzelfallbezogene sowie allgemeine Unterstützung der Unternehmen durch die Treuhandanstalt;
- Konzept und Gründung von fünf Management-KGs sowie verstärkte Beteiligungsbegleitung durch die Treuhandanstalt.