Verkauf der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz
der Abgeordneten Christel Hanewinckel, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Angelika Barbe, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Nils Diederich (Berlin), Dr. Konrad Elmer, Arne Fuhrmann, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Renate Jäger, Dr. Ulrich Janzen, Regina Kolbe, Hinrich Kuessner, Brigitte Lange, Christa Lörcher, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Markus Meckel, Herbert Meißner, Christian Müller (Zittau), Gerhard Neumann (Gotha), Dr. Helga Otto, Horst Peter (Kassel), Renate Rennebach, Margot von Renesse, Siegfried Scheffler, Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Brigitte Schulte (Hameln), Lisa Seuster, Wieland Sorge, Dr. Gerald Thalheim, Wolfgang Thierse, Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber
Vorbemerkung
Im südlichen Teil des Landes Sachsen-Anhalt und dem nordwestlichen Teil des Landes Sachsen gibt es aufgrund der dort herrschenden metereologischen Bedingungen, der geologischen Gegebenheiten und der industriellen Entwicklung in den letzten 120 Jahren große Probleme, eine ausreichende Trinkwasserversorgung zu sozialverträglichen Preisen sicherzustellen.
Neben der Notwendigkeit, die örtlichen Wasserressourcen und Trinkwasserversorgungsanlagen zu sanieren, sind die Kommunen vielfach auf die Einbeziehung der bestehenden Fernwasserversorgungssysteme in diesem Raum angewiesen.
Die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH soll nun durch die Treuhandanstalt Berlin zu 49 % verkauft werden, zu 49 % den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt übereignet werden und zu 2 % im Bundeseigentum bleiben.
Für die bestehenden Wasserversorgungsunternehmen entstehen dadurch große Probleme. Bis 1995 muß die Einhaltung der Anforderungen der EG-Trinkwasserrichtlinie durch Investitionen gesichert werden. Dies kann nur funktionieren, wenn die Mitteldeutsche Wasser und Abwasser GmbH, die Städtischen Wasserwerke Leipzig und die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz in einem Verbundbetrieb zusammenarbeiten.
Dies wird durch die Privatisierungsabsichten der Treuhandanstalt gefährdet.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Wie will die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig sicherstellen, daß in den neuen Ländern für Trinkwasser sozialverträgliche Preise gewährleistet sind, damit jeder Bürger seinen Bedarf an diesem Grundnahrungsmittel decken kann?
Fühlt sich die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland entsprechend dem EG-Recht weiterhin verpflichtet, bis Ende 1995 auch in den neuen Bundesländern die Anforderungen der EG-Trinkwasserrichtlinie trotz der damit verbundenen hohen Investitionen voll einzuhalten, und was will sie dazu in ihrer Verantwortung unternehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß unter den geschilderten Bedingungen die bereits bestehende großräumige Wassergewinnung in diesem Raum zum Vorteil der dort wohnenden Bürger erhalten bleibt und bei Ausnutzung freigewordener Kapazitäten durch den eingetretenen Bedarfsrückgang entsprechend weiter ausgebaut wird?
Wie steht die Bundesregierung dazu, daß die Treuhandanstalt Berlin die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH durch öffentliche Ausschreibung zum Verkauf anbietet, entgegen der bisher geübten Praxis bei anderen Fernwasserversorgungssystemen in den neuen Bundesländern, z. B. im Thüringer und Erzgebirgischen Raum, die kostenlos bzw. zum möglichst niedrigen Preis an die Eigentümerverbände bzw. an die Länder übergeben wurden?
Wie steht die Bundesregierung dazu, daß durch die Ausschreibung der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH zum Verkauf durch die Treuhandanstalt Berlin Verzögerungen im Entscheidungsprozeß zur Durchsetzung des EG-Rechts und somit auch zur Versorgung der Bürger mit Wasser entsprechend der Trinkwasserverordnung und der EG-Trinkwasserrichtlinie entstehen?
Was beabsichtigt die Bundesregierung, wenn sie die Treuhandanstalt Berlin beauftragt hat, nur 49 % der Anteile des Gesamtunternehmens zu verkaufen, 49 % den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt zu übereignen und selbst 2 % des Unternehmens zu halten?
Werden dadurch nicht vernünftige Managemententscheidungen blockiert?
Welche Einflußnahme will sich die Bundesregierung zukünftig mit den von ihr gehaltenen 2 % sichern?
Wie will die Bundesregierung erreichen, daß beim Verkauf des Unternehmens Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH an einen Dritten die Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten werden können, die durch die Versorgung der Kommunen in den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt benötigt werden?
Wie kann die Gefahr ausgeschlossen werden, daß durch Umwidmung der Nutzung der Wasserressourcen Arbeitsplätze abgebaut werden?
Wie kann sichergestellt werden, daß beim Verkauf des Unternehmens an einen privaten Bieter die derzeit durch die Kommunen genutzten relativ guten Wasserressourcen unverändert erhalten bleiben?
Kann die Möglichkeit ausgeschlossen werden, daß der mögliche zukünftige Betreiber andere Nutzungsinteressen hat und somit die Kommunen als bisherige Nutzer benachteiligt werden?
Wie steht die Bundesregierung dazu, daß sie durch den Verkauf der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH an Private bewußt auf die Rationalisierungspotentiale verzichtet, die bei der kostenlosen Übergabe an die Kommunen bzw. einem Verkauf an eine kommunale Bietergemeinschaft — Mitteldeutsche Wasser und Abwasser GmbH und Städtische Wasserwerke Leipzig GmbH — mit den Fachkräften der drei Unternehmen durch einen Verbundbetrieb in der Versorgungsregion entstehen würden?
Wie steht die Bundesregierung dazu, daß durch die kostenlose (bzw. durch einen geringen Kaufpreis) Übergabe des in Frage stehenden Unternehmens bzw. durch den Verkauf des Unternehmens an die bereits in der vorangegangenen Frage vorgestellte Bietergemeinschaft, ein Investitionsschub von rd. 1 Mrd. DM ausgelöst werden kann, um den EG-Richtlinien in dieser Region gerecht zu werden?
Alle drei Unternehmen, die Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH, die MIDEWA GmbH und auch die Städtischen Wasserwerke Leipzig GmbH sind finanziell und wirtschaftlich so stark, daß sie die von den Kommunen übertragenen Aufgaben eigenständig lösen können.
Wie steht die Bundesregierung zu der Situation in dieser Region, daß die Bürger, die bereits durch die politische und die sich daraus ableitende wirtschaftliche Entwicklung in den letzten 60 Jahren mit all ihren Folgen auf die Umwelt und hier speziell auf die schon an und für sich knappen Wasserressourcen bisher zurückstehen mußten, weiterhin auf ihre Ansprüche, auf eine ordentliche Ver- und Entsorgung und somit den Schutz ihrer Gesundheit aufgrund der marktorientierten Politik der Bundesregierung verzichten müssen bzw. einen sehr hohen Preis dafür zu zahlen haben?
Wie steht die Bundesregierung zu dem historischen Anspruch der Kommunen an Einrichtungen der Wasserversorgung, insbesondere an die Fernwasserversorgung als Teil der unter den gegebenen Bedingungen in dieser Region gezwungenermaßen erforderlichen überregionalen Infrastruktur, aus der sich der kommunale Rechtsanspruch auf das in Frage stehende Unternehmen ableiten läßt und die Entstehung und Entwicklung dieses Verbundes auf kommunale Initiativen zurückgeht?