Fleischqualität und Fleischkontrolle
der Abgeordneten Lieselott Blunck (Uetersen), Dr. Eberhard Brecht, Klaus Daubertshäuser, Karl Diller, Dr. Marliese Dobberthien, Dr. Konrad Elmer, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Norbert Formanski, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Klaus Hasenfratz, Reinhold Hiller (Lübeck), Ilse Janz, Horst Jungmann (Wittmoldt), Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Brigitte Lange, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Klaus Lohmann (Witten), Dieter Maaß (Herne), Dorle Marx, Ulrike Mehl, Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop), Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Albrecht Müller (Pleisweiler), Doris Odendahl, Adolf Ostertag, Horst Peter (Kassel), Dr. Eckhart Pick, Rudolf Purps, Manfred Reimann, Margot von Renesse, Bernd Reuter, Gudrun Schaich-Walch, Otto Schily, Renate Schmidt (Nürnberg), Lisa Seuster, Horst Sielaff, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Antje-Marie Steen, Ernst Waltemathe, Rudi Walther (Zierenberg), Wolfgang Weiermann, Barbara Weiler, Reinhard Weis (Stendal), Lydia Westrich, Gudrun Weyel, Dr. Norbert Wieczorek, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Berthold Wittich, Verena Wohlleben, Hanna Wolf, Uta Zapf
Vorbemerkung
In den vergangenen Monaten wurde in der Öffentlichkeit mehrfach über verdorbene Fleischwaren, sowohl in Österreich wie in der Bundesrepublik Deutschland, berichtet.
Nach diesen Berichten wurden beispielsweise Waren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen war, umgepackt und nachdatiert oder als angebliche Frischware verkauft.
In Österreich waren nach Angaben der staatlichen Lebensmittelprüfanstalten mehr als ein Drittel der Produkte noch vor dem Erreichen des angegebenen Haltbarkeitsdatums zu beanstanden.
Die Beanstandungsquoten einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg sind zwar nicht repräsentativ für das Fleischangebot in der Bundesrepublik Deutschland, da gezielt verdächtige Fleischproben gekauft wurden. Sie machen jedoch deutlich, daß der Handel seiner Sorgfaltspflicht nicht im erforderlichen Maße nachkommt und gesetzeswidriges Vorgehen nicht nur Einzelfälle sind. Selbst Gütesiegel sind keineswegs Garanten für einwandfreie oder besonders hochwertige Ware.
Im Bericht eines Nachrichtenmagazins werden vergleichbare Mißstände, insbesondere Verarbeitung von verdorbenem Fleisch sowie unhygienische Zustände, für den Schlachthofbereich beschrieben. Der Bericht beruft sich u. a. auf Beanstandungen von EG-Sachverständigen.
Außerdem werden Verbraucher und Verbraucherinnen verunsichert durch Meldungen über illegale Verabreichung von Hormonen und anderen Tierarzneimitteln oder Berichte über die Rinderseuche BSE und viele in diesem Zusammenhang offene Fragen wie die Übertragbarkeit Tier — Mensch oder die Identifizierung der Erkrankung beim lebenden Tier.
Angesichts der vorliegenden Meldungen ist nicht auszuschließen, daß in diesen Bereichen eine erhebliche Grauzone besteht.
Diese Vorkommnisse sind nicht nur im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz bedenklich. Zu befürchten sind vielmehr auch erhebliche Schäden für die Landwirtschaft und gesetzestreue Händler und Verarbeiter, insbesondere durch rückläufigen Absatz und Imageverlust. Im gemeinsamen Interesse sind daher eine rasche Klärung der Vorwürfe und ein Abstellen der Mißstände erforderlich.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Veröffentlichungen der letzten Zeit zur Fleischqualität, auch vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in Österreich, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung bereits eigene bundesweite Untersuchungen zur Fleischqualität vorgenommen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen, und wo sind sie — für Kontrolleure sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich — nachvollziehbar?
Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Vorschriften bestehen auf EG-, Bundes- und Landesebene in bezug auf Fleisch, Fleischprodukte sowie deren Be- und Verarbeitung und Kontrolle?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Übersichtlichkeit und Effizienz dieses bestehenden Regelungswerkes?
3. Sind die gegenwärtigen Formen der Bekanntmachung neuer Vorschriften nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, eine unverzügliche Kenntnisnahme durch die Öffentlichkeit sicherzustellen, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang Beschwerden über verspätete Information aus Kreisen der Lebensmittelkontrolleure?
4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die Aus- und Weiterbildung der Lebensmittelkontrolleure, um eine umfassende Kenntnis der Lebensmittelkontrolleure über die lebensmittelrelevanten Vorschriften zu gewährleisten?
5. Ist die Sachkenntnis des Fachpersonals im Handel über die lebensmittelrechtlichen Vorschriften nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, bzw. durch welche Maßnahmen können ausreichende Fachkenntnisse in diesem Bereich sichergestellt werden?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Gesetzesverstößen im Fleischbereich entgegenzuwirken durch verbesserte Orientierungsmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher wie
- Kennzeichnung, u. a. Angabe des Herkunftsgebietes,
- gesonderte Kennzeichnung von Waren mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum, um Kundinnen und Kunden das Erfordernis einer besonderen Sorgfaltspflicht zu signalisieren?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es im Interesse der deutschen Landwirtschaft liegt, einen hohen Qualitätsstandard anzubieten und zu garantieren?
Wenn ja, wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, daß die Anforderungen und Kriterien für die Auszeichnung, z. B. Gütesiegel, auf allen Stufen von Produktion und Handel eingehalten werden und ein Zusammenhang mit einem überdurchschnittlichen Qualitätsstandard gewährleistet ist?
8. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß Verbrauchertäuschungen, z. B. durch Rotlichtlampen oder getönte Scheiben, verhindert werden?
9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Produzenten und Handel verstärkt in die Verantwortung zu nehmen, z. B. durch eine Ausweitung der Produkthaftung auf nicht verarbeitete Lebensmittel oder eine Verpflichtung der Anbieter (Erzeuger, Hersteller und Handel) zur öffentlichen Warnung und ggf. Rückholung von Produkten?
Welche Modalitäten für Warnung und Rückholung sollten dabei vorgesehen werden?
10. Welche Möglichkeiten einer verbesserten Haftung des Handels, sowohl gegenüber den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern wie auch dem Produzenten, sieht die Bundesregierung?
11. Inwieweit ist auch die Auflösung kommunaler Schlachthöfe und der Konzentrationsprozeß im Schlachthofsektor Mitverursacher dafür, daß Fleisch in hygienisch zu beanstandendem Zustand in den Handel kommt?
12. Inwieweit ist die zunehmende Konzentration und die Monopolstellung im Lebensmittelgroßhandel Mitverursacher für die zu beanstandenden Fleischqualitäten?
13. Welche Vorkehrungen plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Produktsicherheits-Richtlinie, die geeignet sind, derartige Verstöße zu verhindern?
14. Hält es die Bundesregierung angesichts der aufgedeckten Mißstände für angemessen, daß die Kennzeichnung mit dem Verbrauchsdatum im deutschen Recht nur für Hackfleisch und frisches Geflügelfleisch verbindlich vorgeschrieben ist und es ansonsten in das Ermessen des Herstellers, Verarbeiters odèr Handels gestellt ist, ob er ein Produkt als mikrobiologisch empfindlich einstuft und daher mit dem Verbrauchsdatum kennzeichnen muß?
15. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Häufigkeit (absolut und prozentual) von Kontrollen und Beanstandungsquoten im Schlachthofbereich und Fleischhandel sowie bei der industriellen Fleischverarbeitung nach Bundesländern, und wie beurteilt sie ggf. vorhandene regionale und sektorale Unterschiede?
16. Hält die Bundesregierung den Ausbau eines Informations- Übermittlungssystems zwischen den Überwachungsbehörden der Länder und ggf. einer zentralen Kontroll- und Meldebehörde für notwendig?
Wenn ja, wie soll dies realisiert werden?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
17. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensmittelkontrolle sieht die Bundesregierung, z. B. durch Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der „Entschließung des Bundesrates zur Richtlinie des Rates 89/397/EWG vom 14. Juni 1989 über die amtliche Lebensmittelüberwachung" (BR-Drucksache 150/92 vom 15. Mai 1992), und welche Schritte hat sie bisher zur Umsetzung der Richtlinie ergriffen?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen, Jahresberichte der Untersuchungsämter generell öffentlich zugängig zu machen und anerkannten Verbraucherverbänden Einsichtsrecht in Untersuchungsberichte zu gewähren?
19. Welche Möglichkeiten und Ansätze sieht die Bundesregierung, durch eine verstärkte Ziehung von Verdachtsproben Mißständen im Fleischbereich entgegenzuwirken?
20. Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Ladenschlußzeiten die Möglichkeiten, den für eine effiziente Kontrolle erforderlichen Mehrbedarf aufgrund verlängerter Öffnungszeiten im Sinne der Volksgesundheit zu gewährleisten?
21. Inwieweit wird durch die Kontrolle des Transports von Fleisch die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere in bezug auf Temperaturen („Kühlketten"), gewährleistet, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Lebensmittelkontrolle?
22. Wo, wann und wie erfolgt eine Kontrolle von Importfleisch aus Drittländern, und wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz dieser Kontrollen?
Welche ergänzenden Maßnahmen hält sie gegebenenfalls für erforderlich?
23. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung vorzunehmen, z. B. im Forschungs-, Analyse-, Kontrollbereich oder hinsichtlich der Einfuhr, um im Hinblick auf die Rinderseuche BSE die Vielzahl offener Fragen zu klären und den Gesundheitsschutz sicherzustellen?
Wie können beispielsweise Lebensmittelkontrolleure instand gesetzt werden, Kälber aus einem Land, in dem die Seuche aufgetreten ist und die älter als sechs Monate sind bzw. Produkte daraus, zu identifizieren und damit aussondern zu können?
24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kontrolle von Exportfleisch in andere Länder vor, und hält sie diese für ausreichend?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Meldungen über verdorbene Fleischwaren den Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 22. Oktober 1993, wonach die für 1994 im Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Aufklärung der Verbraucher (Titelgruppe 01 Titel 684 24 - 539) ursprünglich eingestellten Mittel um 500 000 DM gekürzt werden sollen, und die Bundesregierung aufgefordert wird sicherzustellen, daß spätestens ab 1995 die Ausgaben des Bundes die Finanzierungsanteile der jeweiligen Bundesländer nicht übersteigen?
26. Teilt sie die Einschätzung, daß dieser Beschluß die Gefahr in sich birgt, daß dies aufgrund der engen finanziellen Spielräume in einigen Ländern zu einer Einschränkung der Ernährungsberatung insbesondere bei den Verbraucherzentralen führen wird?
Wie beurteilt sie dies, auch im Zusammenhang mit immer wiederkehrenden Mißständen im Fleischsektor, bei denen die Verbraucherzentralen wichtige und notwendige Aufklärungsarbeit leisten sowie die Interessen der Verbraucher im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz und Schutz vor Täuschung und Irreführung vertreten?
27. Welche Auswirkungen haben derartige Kürzungsbeschlüsse im Lebensmittelbereich nach Ansicht der Bundesregierung auf die Motivation von Lebensmittelkontrolleuren, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht bis hin zu kriminellen Machenschaften aufzudecken?
28. Wie viele Verfahren wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften für Fleisch waren in den vergangenen fünf Jahren anhängig, und welche Konsequenzen haben sich daraus für die Angeklagten ergeben?
29. Ist der Bundesregierung bekannt, ob, in wie vielen Fällen und durch welche Staatsanwaltschaften bereits in Zusammenhang mit den unlängst bekanntgewordenen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ermittelt wird?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Verstöße gegen das Lebensmittelrecht einzurichten?
31. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorfälle im Fleischbereich eine Verschärfung der Sanktionen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Verschärfung dahin gehend vorgenommen werden sollte, daß Gesundheitsgefährdungen der Verbraucherinnen und Verbraucher als Straftatbestand und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollten?
32. In welchem Umfang sind nach Auffassung der Bundesregierung Rückforderungen der Krankenkassen auf der Grundlage des Gesundheitsstrukturgesetzes in bezug auf die bekanntgewordenen Fleischskandale zu erwarten.
Bonn, den 2. November 1993
Fragen32
Wie beurteilt die Bundesregierung die Veröffentlichungen der letzten Zeit zur Fleischqualität, auch vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in Österreich, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung bereits eigene bundesweite Untersuchungen zur Fleischqualität vorgenommen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen, und wo sind sie — für Kontrolleure sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich — nachvollziehbar?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Vorschriften bestehen auf EG-, Bundes- und Landesebene in bezug auf Fleisch, Fleischprodukte sowie deren Be- und Verarbeitung und Kontrolle?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Übersichtlichkeit und Effizienz dieses bestehenden Regelungswerkes?
Sind die gegenwärtigen Formen der Bekanntmachung neuer Vorschriften nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, eine unverzügliche Kenntnisnahme durch die Öffentlichkeit sicherzustellen, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang Beschwerden über verspätete Information aus Kreisen der Lebensmittelkontrolleure?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die Aus- und Weiterbildung der Lebensmittelkontrolleure, um eine umfassende Kenntnis der Lebensmittelkontrolleure über die lebensmittelrelevanten Vorschriften zu gewährleisten?
Ist die Sachkenntnis des Fachpersonals im Handel über die lebensmittelrechtlichen Vorschriften nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, bzw. durch welche Maßnahmen können ausreichende Fachkenntnisse in diesem Bereich sichergestellt werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Gesetzesverstößen im Fleischbereich entgegenzuwirken durch verbesserte Orientierungsmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher wie
Kennzeichnung, u. a. Angabe des Herkunftsgebietes,
gesonderte Kennzeichnung von Waren mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum, um Kundinnen und Kunden das Erfordernis einer besonderen Sorgfaltspflicht zu signalisieren?
Teilt sie die Auffassung, daß es im Interesse der deutschen Landwirtschaft liegt, einen hohen Qualitätsstandard anzubieten und zu garantieren?
Wenn ja, wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, daß die Anforderungen und Kriterien für die Auszeichnung, z. B. Gütesiegel, auf allen Stufen von Produktion und Handel eingehalten werden und ein Zusammenhang mit einem überdurchschnittlichen Qualitätsstandard gewährleistet ist?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß Verbrauchertäuschungen, z. B. durch Rotlichtlampen oder getönte Scheiben, verhindert werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Produzenten und Handel verstärkt in die Verantwortung zu nehmen, z. B. durch eine Ausweitung der Produkthaftung auf nicht verarbeitete Lebensmittel oder eine Verpflichtung der Anbieter (Erzeuger, Hersteller und Handel) zur öffentlichen Warnung und ggf. Rückholung von Produkten?
Welche Modalitäten für Warnung und Rückholung sollten dabei vorgesehen werden?
Welche Möglichkeiten einer verbesserten Haftung des Handels, sowohl gegenüber den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern wie auch dem Produzenten, sieht die Bundesregierung?
Inwieweit ist auch die Auflösung kommunaler Schlachthöfe und der Konzentrationsprozeß im Schlachthofsektor Mitverursacher dafür, daß Fleisch in hygienisch zu beanstandendem Zustand in den Handel kommt?
Inwieweit ist die zunehmende Konzentration und die Monopolstellung im Lebensmittelgroßhandel Mitverursacher für die zu beanstandenden Fleischqualitäten?
Welche Vorkehrungen plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Produktsicherheits-Richtlinie, die geeignet sind, derartige Verstöße zu verhindern?
Hält es die Bundesregierung angesichts der aufgedeckten Mißstände für angemessen, daß die Kennzeichnung mit dem Verbrauchsdatum im deutschen Recht nur für Hackfleisch und frisches Geflügelfleisch verbindlich vorgeschrieben ist und es ansonsten in das Ermessen des Herstellers, Verarbeiters odèr Handels gestellt ist, ob er ein Produkt als mikrobiologisch empfindlich einstuft und daher mit dem Verbrauchsdatum kennzeichnen muß?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Häufigkeit (absolut und prozentual) von Kontrollen und Beanstandungsquoten im Schlachthofbereich und Fleischhandel sowie bei der industriellen Fleischverarbeitung nach Bundesländern, und wie beurteilt sie ggf. vorhandene regionale und sektorale Unterschiede?
Hält die Bundesregierung den Ausbau eines Informations- Übermittlungssystems zwischen den Überwachungsbehörden der Länder und ggf. einer zentralen Kontroll- und Meldebehörde für notwendig?
Wenn ja, wie soll dies realisiert werden?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensmittelkontrolle sieht die Bundesregierung, z. B. durch Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der „Entschließung des Bundesrates zur Richtlinie des Rates 89/397/EWG vom 14. Juni 1989 über die amtliche Lebensmittelüberwachung" (BR-Drucksache 150/92 vom 15. Mai 1992), und welche Schritte hat sie bisher zur Umsetzung der Richtlinie ergriffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen, Jahresberichte der Untersuchungsämter generell öffentlich zugängig zu machen und anerkannten Verbraucherverbänden Einsichtsrecht in Untersuchungsberichte zu gewähren?
Welche Möglichkeiten und Ansätze sieht die Bundesregierung, durch eine verstärkte Ziehung von Verdachtsproben Mißständen im Fleischbereich entgegenzuwirken?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Ladenschlußzeiten die Möglichkeiten, den für eine effiziente Kontrolle erforderlichen Mehrbedarf aufgrund verlängerter Öffnungszeiten im Sinne der Volksgesundheit zu gewährleisten?
Inwieweit wird durch die Kontrolle des Transports von Fleisch die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere in bezug auf Temperaturen („Kühlketten"), gewährleistet, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Lebensmittelkontrolle?
Wo, wann und wie erfolgt eine Kontrolle von Importfleisch aus Drittländern, und wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz dieser Kontrollen?
Welche ergänzenden Maßnahmen hält sie gegebenenfalls für erforderlich?
Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung vorzunehmen, z. B. im Forschungs-, Analyse-, Kontrollbereich oder hinsichtlich der Einfuhr, um im Hinblick auf die Rinderseuche BSE die Vielzahl offener Fragen zu klären und den Gesundheitsschutz sicherzustellen?
Wie können beispielsweise Lebensmittelkontrolleure instand gesetzt werden, Kälber aus einem Land, in dem die Seuche aufgetreten ist und die älter als sechs Monate sind bzw. Produkte daraus, zu identifizieren und damit aussondern zu können?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kontrolle von Exportfleisch in andere Länder vor, und hält sie diese für ausreichend?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Meldungen über verdorbene Fleischwaren den Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 22. Oktober 1993, wonach die für 1994 im Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Aufklärung der Verbraucher (Titelgruppe 01 Titel 684 24 - 539) ursprünglich eingestellten Mittel um 500 000 DM gekürzt werden sollen, und die Bundesregierung aufgefordert wird sicherzustellen, daß spätestens ab 1995 die Ausgaben des Bundes die Finanzierungsanteile der jeweiligen Bundesländer nicht übersteigen?
Teilt sie die Einschätzung, daß dieser Beschluß die Gefahr in sich birgt, daß dies aufgrund der engen finanziellen Spielräume in einigen Ländern zu einer Einschränkung der Ernährungsberatung insbesondere bei den Verbraucherzentralen führen wird?
Wie beurteilt sie dies, auch im Zusammenhang mit immer wiederkehrenden Mißständen im Fleischsektor, bei denen die Verbraucherzentralen wichtige und notwendige Aufklärungsarbeit leisten sowie die Interessen der Verbraucher im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz und Schutz vor Täuschung und Irreführung vertreten?
Welche Auswirkungen haben derartige Kürzungsbeschlüsse im Lebensmittelbereich nach Ansicht der Bundesregierung auf die Motivation von Lebensmittelkontrolleuren, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht bis hin zu kriminellen Machenschaften aufzudecken?
Wie viele Verfahren wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften für Fleisch waren in den vergangenen fünf Jahren anhängig, und welche Konsequenzen haben sich daraus für die Angeklagten ergeben?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob, in wie vielen Fällen und durch welche Staatsanwaltschaften bereits in Zusammenhang mit den unlängst bekanntgewordenen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ermittelt wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Verstöße gegen das Lebensmittelrecht einzurichten?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorfälle im Fleischbereich eine Verschärfung der Sanktionen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Verschärfung dahin gehend vorgenommen werden sollte, daß Gesundheitsgefährdungen der Verbraucherinnen und Verbraucher als Straftatbestand und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollten?
In welchem Umfang sind nach Auffassung der Bundesregierung Rückforderungen der Krankenkassen auf der Grundlage des Gesundheitsstrukturgesetzes in bezug auf die bekanntgewordenen Fleischskandale zu erwarten.