Experimentelle Kernschmelzen in PhébuslSüdfrankreich
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für den Oktober 1993 plant das Kernforschungsinstitut „Institut de Protection et de Surete Nucleaire (IPSN) im südfranzösischen Cadarache den Beginn einer Serie von experimentellen Kernschmelzen im Forschungsreaktor Phébus. Beteiligt sind an diesem internationalen Projekt neben, dem französischen IPSN auch das EG-Forschungszentrum Ispra und Einrichtungen aus den USA, Kanada, Japan und Südkorea.
Ziel der Versuche ist es, die Vorgänge, die in einem Atomkraftwerk bei einem Kernschmelzeunfall — wie geschehen 1986 im ukrainischen Tschernobyl — auftreten, im kleinen Maßstab nachzubilden, sprich, eine künstliche Kernschmelze einzuleiten. Untersucht werden sollen die Beherrschbarkeit eines Kernschmelzeunfalles sowie das Verhalten und der Transport der freiwerdenden radioaktiven Substanzen.
Die Bundesregierung beteiligt sich über das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) an den 270 Mio. DM Gesamtkosten des Experimentes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluß zu, daß der Reaktor Phébus für eine experimentelle Kernschmelze ausgelegt ist?
Wie ist sichergestellt, daß es in keinem Fall zum Austritt radioaktiver Substanzen kommen kann?
Wie können Bedienungsfehler ausgeschlossen werden bei einem Experiment, das zum ersten Mal durchgeführt wird?
Lassen sich alle erwarteten Effekte bei der geplanten Kernschmelze vorausberechnen, und welche Methoden liegen dieser Berechnung zugrunde?
Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage des Institutes „Gruppe Ökologie" aus Hannover, daß starke Temperatureskalation, ein Versagen der Meßgeräte sowie Undichtigkeiten der Isolierung und der Ventile nicht auszuschließen sind?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, daß Kühlwasser und geschmolzene Brennstäbe miteinander in Kontakt kommen und damit eine Dampfexplosion bewirkt wird?
Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit von Synergieeffekten der oben genannten Fehlerquelle ein?
Welche Berechnungsmethoden liegen dieser Einschätzung zugrunde?
Aus welchen Haushaltstiteln ist die Beteiligung der Bundesregierung am oben genannten Projekt entnommen, und auf welche Summe beläuft sich die Beteiligung genau?
Wie hoch wird die Beteiligung der Bundesregierung an den beiden EG-Programmen SAVE (Energieeinsparung) und ALTENER (Förderung regenerativer Energien) im Vergleich sein?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem von der Organisation Greenpeace erhobenen Vorwurf, daß die Bundesregierung sich durch ihre Beteiligung am Phébus-Kernschmelzprojekt an der strafbaren Vorbereitung einer Explosion durch Kernenergie beteiligt (§§ 310b, 311 b, 27 StGB)?