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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Waffenlieferungen, insbesondere Kriegsschifflieferungen an Indonesien (G-SIG: 12011776)

Rüstungstechnische Details der Lieferung von Kriegsschiffen aus Beständen der ehemaligen NVA an Indonesien, vertragliche Absicherung für den Einsatz ausschließlich zu defensiven Zwecken, Lieferung anderer Waffen an Indonesien, Menschenrechtslage in Indonesien, insbesondere in Ost-Timor, West-Papua und Aceh/Nordsumatra, Beschlüsse der WEU und der USA zu Waffenverkäufen an Indonesien, Abwracken der Schiffe in Mecklenburg-Vorpommern, Beschäftigungseffekte für die dortige Werftindustrie

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.12.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/613310.11.93

Waffenlieferungen, insbesondere Kriegsschifflieferungen an Indonesien

der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Helmut Becker (Nienberge), Hans Gottfried Bernrath, Rudolf Bindig, Edelgard Bulmahn, Freimut Duve, Gernot Erler, Elke Ferner, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Lothar Fischer (Homburg), Monika Ganseforth, Achim Großmann, Christel Hanewinckel, Reinhold Hiller (Lübeck), Renate Jäger, Hans Koschnick, Hinrich Kuessner, Eckart Kuhlwein, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Albrecht Müller (Pleisweiler), Volker Neumann (Bramsche), Jan Oostergetelo, Horst Peter (Kassel), Manfred Reimann, Günter Rixe, Gudrun Schaich-Walch, Dieter Schanz, Ursula Schmidt (Aachen), Dr. Jürgen Schmude, Dr. R. Werner Schuster, Horst Sielaff, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Hans Wallow, Ernst Waltemathe, Verena Wohlleben, Uta Zapf, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat entschieden, Kriegsschiffe aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee und U-Boote, die sich noch im Bau befinden, an Indonesien zu liefern.

Die Bundesregierung hat angegeben, daß sie der indonesischen Regierung zur Auflage gemacht habe, daß die Schiffe ausschließlich zum Küstenschutz, zur Seewegsicherung und zur Bekämpfung des Drogenschmuggels eingesetzt werden dürfen.

Indonesien hält Ost-Timor und West-Papua militärisch besetzt und unterdrückt die Bevölkerung. Unter indonesischer Besetzung finden in West-Papua seit der Besetzung 1963 und in Ost-Timor seit der Besetzung 1975 massive Menschenrechtsverletzungen statt. Von mehreren hunderttausend Todesopfern ist die Rede. Auch in Indonesien selbst sind Menschenrechtsverletzungen keine Seltenheit. Hunderttausende Angehörige oppositioneller Parteien, von Gewerkschaften und anderer Organisationen sollen nach der Machtübernahme des jetzigen Präsidenten Suharto getötet worden sein. Folterungen und langjährige Inhaftierung ohne Gerichtsurteil sind verbreitet.

Die Konflikte und Menschenrechtsverletzungen führen dazu, daß Indonesien und die von Indonesien besetzten Gebiete als Spannungsgebiete anzusehen sind.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welches Gremium hat die Schiffslieferungen beschlossen, und wie lautet der Beschluß?

2

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Entscheidung?

3

Wie viele Schiffe und welche Schiffstypen sollen insgesamt zu welchem Termin geliefert werden?

4

Zu welchem Preis wurden die Schiffe aus den Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee und die noch im Bau befindlichen U-Boote an Indonesien verkauft?

5

Wie viele Schiffe und welche Schiffstypen sind schon an Indonesien geliefert worden?

6

Wie viele Schiffe und welche Schiffstypen sollen noch an Indonesien geliefert werden?

7

Welche Zweckbestimmungen haben die einzelnen Typen von Schiffen aus Beständen der ehemaligen Volksarmee und welche die U-Boote?

8

Ist eine Ent- bzw. Teildemilitarisierung bei den schon gelieferten Schiffen erfolgt, und wird eine Ent- bzw. Teildemilitarisierung bei den noch zu liefernden Schiffen erfolgen?

9

Welche technischen Maßnahmen erfolgten bei der Ent- bzw. Teildemilitarisierung der schon gelieferten Kriegsschiffe, und wie wird eine Ent- oder Teildemilitarisierung bei den noch zu liefernden Schiffen im einzelnen erfolgen?

10

Welches militärische Gerät wird sich auf den Schiffen der ehemaligen Nationalen Volksarmee und auf den U-Booten nach der Lieferung an Indonesien befinden?

11

Sieht die Bundesregierung eine Ent- bzw. Teildemilitarisierung an den Schiffen als abgeschlossen an, wenn sich auf ihnen noch intakte Abschussrampen für Raketen befinden?

12

Inwieweit ist es nach dem Abkommen zwischen der Bundesregierung und der indonesischen Regierung gestattet oder verboten, die ent- bzw. demilitarisierten Schiffe wieder aufzurüsten?

13

Welche vertraglichen Absicherungen bestehen zwischen der deutschen Bundesregierung und der indonesischen Regierung, daß die Kriegsschiffe ausschließlich zu defensiven Zwecken verwendet werden und nicht gegen die Bevölkerung in den okkupierten Gebieten oder bei innenpolitischen Befriedungsaktionen eingesetzt werden?

14

Welche Möglichkeiten der Kontrolle hat sich die Bundesregierung vorbehalten, daß die vertraglichen Absicherungen von der indonesischen Regierung eingehalten werden, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung zur Durchsetzung der vertraglichen Absicherungen, falls die indonesische Regierung sich nicht daran hält?

15

Welche Waffen wurden schon zu welchen Konditionen von der Bundesrepublik Deutschland aus nach Indonesien verkauft?

16

Plant die Bundesregierung die Lieferung weiterer Waffen an Indonesien?

17

Unterscheidet die Bundesregierung zwischen der Küste des Staatsgebietes Indonesiens und den Küsten der von Indonesien besetzten Gebiete, und wird diese Unterscheidung in den Verträgen zwischen -der Bundesregierung und Indonesien festgehalten?

18

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in Ost-Timor mehr als 200 000 Menschen und in West-Papua mehr als 150 000 Menschen aufgrund der indonesischen Besetzung ums Leben kamen?

19

Kann die Bundesregierung Berichte über Ermordungen, Folterungen und Inhaftierungen ohne Gerichtsurteil in Indonesien und in den von Indonesien besetzten Gebieten bestätigen, und wie beurteilt sie diese Verbrechen?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Indonesien?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Ost-Timor im besonderen?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in West-Papua im besonderen?

23

Ist der Bundesregierung die unbefriedigende Menschenrechtslage in Aceh/Nordsumatra, das seine Unabhängigkeit anstrebt, bekannt, und wie beurteilt sie die Menschenrechtslage in Aceh?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die Schiffslieferungen unter den von ihr selbst aufgestellten Kriterien, daß eine wirtschaftliche Kooperation nur stattfinden kann, wenn die Menschenrechte in dem Land gewährleistet sind?

25

Ist es für die Bundesregierung sowohl politisch als auch moralisch verantwortbar, die Kriegsschiffe nach Indonesien verkauft zu haben, obwohl es sich bei Indonesien und den von Indonesien besetzten Gebieten um ein Spannungsgebiet handelt, in dem massive Menschenrechtsverletzungen begangen werden?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluß der WEU-Versammlung vom 17. Juni 1993, alle WEU-Mitgliedstaaten aufzufordern, ein unverzügliches Waffenembargo über Indonesien zu verhängen, und wird sie dieser Aufforderung Folge leisten?

27

Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, trotz des Beschlusses der WEU-Versammlung, Kriegsschiffe an Indonesien zu liefern?

28

Sind der Bundesregierung die vom US-Senat neu aufgestellten Kriterien bezüglich zukünftiger Waffenverkäufe an Indonesien bekannt, die als Reaktion auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Ost-Timor festgesetzt wurden, und kann die Bundesregierung den Inhalt dieser Kriterien wiedergeben?

29

Wird die Bundesregierung sich an den vom US-Senat aufgestellten Kriterien bezüglich zukünftiger Waffenverkäufe an Indonesien orientieren bzw. ähnliche Kriterien aufstellen und anwenden?

30

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung auf Menschenrechtskonferenzen und gegenüber der indonesischen Regierung, um die Menschenrechtslage in Indonesien und in den von Indonesien besetzten Gebieten zu verbessern?

31

Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, die Schiffe in Mecklenburg-Vorpommern abwracken zu lassen?

32

Welche Beschäftigungseffekte hätte es für die Werftindustrie in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Schiffe dort abgewrackt werden würden?

Lagen der Bundesregierung weitere Angebote von anderen Staaten vor, die bereit gewesen wären, die Schiffe zu übernehmen?

Falls ja, welche Auswirkungen auf die Beschäftigung bei den Werften in Mecklenburg-Vorpommern wären von diesen Aufträgen ausgegangen?

Bonn, den 10. November 1993

Dr. Klaus Kühler Helmut Becker (Nienberge) Hans Gottfried Bernrath Rudolf Bindig Edelgard Bulmahn Freimut Duve Gernot Erler Elke Ferner Evelin Fischer (Gräfenhainichen) Lothar Fischer (Homburg) Monika Ganseforth Achim Großmann Christel Hanewinckel Reinhold Hiller (Lübeck) Renate Jäger Hans Koschnick Hinrich Kuessner Eckart Kuhlwein Dr. Elke Leonhard-Schmid Christoph Matschie Heide Mattischeck Markus Meckel Albrecht Müller (Pleisweiler) Volker Neumann (Bramsche) Jan Oostergetelo Horst Peter (Kassel) Manfred Reimann Günter Rixe Gudrun Schaich-Walch Dieter Schanz Ursula Schmidt (Aachen) Dr. Jürgen Schmude Dr. R. Werner Schuster Horst Sielaff Antje-Marie Steen Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Margitta Terborg Hans Wallow Ernst Waltemathe Verena Wohlleben Uta Zapf Hans-Ulrich Klose und Fraktion

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