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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Aufbau neuer Strukturen des Bundes zur Telekommunikationsüberwachung

Sachgerechte Personalausstattung für Aufbau und Betrieb des Servicezentrums Telekommunikationsüberwachung (SC-TKÜ) und des Kompetenzzentrums Telekommunikationsüberwachung (CC-TKÜ) beim Bundesverwaltungsamt, Anzahl, Installationsorte und Finanzierung der TKÜ-Einheiten, Planungen zum Aufbau einer neuen Behörde, Eingliederung der Fernmeldeaufklärung des BND, Beteiligung der Bundesländer

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

19.08.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1005025. 07. 2008

Aufbau neuer Strukturen des Bundes zur Telekommunikationsüberwachung

der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder unterhalten – ausweislich eines Berichts des Bundesministeriums des Innern (BMI) an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages vom 11. März 2008 – in Deutschland fast 80 Anlagen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) – eine unübersichtliche Situation. Hinzu kommt, dass „die Abhörtechnik einiger Länder nicht miteinander kompatibel ist“ (Süddeutsche Zeitung, 17. April 2008).

Das BMI möchte diese „zersplitterte TKÜ-Landschaft harmonisieren“. Im Kern geht es dem BMI darum, dass – zunächst für einige Sicherheitsbehörden des Bundes (namentlich dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz) – der eigentliche technische Vorgang der TKÜ beim Bundesverwaltungsamt (BVA) konzentriert wird. Die Auswertung der überwachten Kommunikationsvorgänge sollte jedoch auch weiterhin – wie bisher auch – bei den die jeweilige Überwachung veranlassenden Behörden des Bundes (später ggf. auch denen der Länder) erfolgen.

Hierfür will das BMI eine Organisationsstruktur schaffen, die es den für die TKÜ zuständigen „Wissensträgern“ dieser Bundesbehörden künftig ermöglicht, „räumlich und organisatorisch eng zusammenzuarbeiten“.

Um dies zu erreichen, will das BMI „als ersten Schritt“ zunächst zweierlei erreichen:

  • Zum einen soll ein Kompetenzzentrum-TKÜ (CC-TKÜ) gegründet werden. Hier sollen die Konzeptions-, Planungs- und Forschungsaktivitäten zur TKÜ gebündelt werden.
  • Zweitens soll ein Servicezentrum-TKÜ (SC-TKÜ) aufgebaut werden. Dieses soll – als „reiner IT-Dienstleister“ – für die teilnehmenden Behörden die für die TKÜ benötigte informationstechnologische Infrastruktur aufbauen und betreiben. Die eigentliche TKÜ würden die jeweiligen Behörden beim BVA jedoch in eigener Verantwortung durchführen.

Die Arbeit des geplanten SC-TKÜ würde – so das BMI – das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten nicht beeinträchtigen, da technisch sichergestellt würde, dass die „Ausleitung von Telekommunikationsinhalten und Verkehrsdaten nur an den jeweiligen Bedarfsträger erfolgt, aufgrund dessen Antrag es zu einer Erhebung der Daten kam.“

Rechtlich hält das BMI die Errichtung von CC- und SC-TKÜ für eine „interne Organisationsmaßnahme des BMI im Rahmen seiner exekutiven Verantwortung“. Gesetzliche Maßnahmen seien aus Sicht des BMI (bis auf eine ggf. notwendige Präzisierung der sogn. Technischen Richtlinie TKÜ) daher „nicht erforderlich“.

Für die Umsetzung dieser Pläne des BMI wurde am 1. Februar 2008 beim BKA ein Aufbaustab eingesetzt, der am 1. April 2008 seine Arbeit aufgenommen hat. Dieser Stab besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Sicherheitsbehörden, des BVA sowie externer Beraterinnen und Berater. Aufgabe dieses Stabes ist es, die Konzepte für das CC- und das SC-TKÜ zu verfeinern und erste Aufbauschritte einzuleiten.

Es existiert hierfür folgender Zeitplan:

  • 1. Quartal 2008: Erstellung der haushaltsbegründenden Unterlage für das SC-TKÜ
  • 3. Quartal 2008: Konkretisierung und Erweiterung des Fachkonzepts des CC-TKÜ; Feinkonzeption des SC-TKÜ (sowie erste Schritte zu dessen Aufbau); Entwicklung einer Aufbau- und Ablauforganisation für das CC- und das SC- TKÜ
  • Mitte 2009: Abschluss des Aufbaus von CC- und SC-TKÜ.

Im Hinblick auf die perspektivischen Ausbaupläne dieser neuen Abhörstruktur des Bundes heißt es wörtlich in einer von dem Leiter der Arbeitsgruppe 13 der Abteilung des BMI für „Öffentliche Sicherheit“ unterzeichneten Vorlage (bestehend aus: Sachdarstellung/Stellungnahme/Sprechzettel) vom 5. März 2008 (für das Kamingespräch der Innenministerkonferenz (IMK) am 17. April 2008 in Bad Saarow): „[Es] bestehen Überlegungen [dass das] SC- und CC-TKÜ den Nukleus einer neuen Behörde bilden würden. Damit eine solche Behörde auch mit der immer stärkeren Internationalisierung der Telekommunikation umzugehen vermag, wird auch über neue Wege zur Verknüpfung der Methode der inländischen TKÜ mit der internationalen TKÜ (BND-Fernmeldeaufklärung) nachzudenken sein. Vorbilder einer solchen Behörde könnten die amerikanische National Security Agency (NSA) oder das britische Government Communication Headquarter (GCHQ) sein. Aufgrund der politischen Sensibilität einer neuen deutschen ‚Überwachungsbehörde‘ erscheint ein schrittweises Vorgehen zur Umsetzung unter enger Einbindung der Länder angezeigt (…) [A]ls angemessenen Reaktion auf die zukünftige Vielfalt der TK-Dienste könnte durchaus eine neue Bund/Länderbehörde erforderlich sein.“

Dessen ungeachtet hat das BMI – auch auf konkrete Nachfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin – in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Mai 2008 kategorisch bestritten, dass innerhalb des BMI entsprechende Überlegungen zum weiteren Ausbau angestellt worden sind.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, zeigte sich in der „taz“ vom 21. Dezember 2007 besorgt über diese Pläne des BMI. Es bestehe die Gefahr, „dass diese Daten letztendlich doch zusammenlaufen könnten“. Selbst wenn unterschiedliche Zugriffsbegrenzungen festgelegt würden, wäre allenfalls eine Software-Änderung nötig, um die Daten zu verknüpfen: „Viele Erfahrungen belegen, dass, wenn solche Möglichkeiten gegeben sind und sich eine entsprechende Änderung der politischen Großwetterlage ergibt, dass dann diese Informationen zusammengeführt würden.“ Die bisher getrennten technischen Systeme seien sinnvoll. Denn das verfassungskräftige Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten erfordere auch, dass technische Strukturen nicht gemeinsam genutzt werden. „Angesichts der Sensibilität von Daten, die bei der TKÜ anfallen, sollte eine möglichst konsequente Trennung – auch hinsichtlich ihrer technischen Plattform – beibehalten werden“, so Schaar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Personalstellen hält das Bundesinnenministerium für den Aufbau bzw. den späteren Betrieb des SC-TKÜ beim Bundesverwaltungsamt für sachgerecht?

2

Wie viele Personalstellen hält das Bundesinnenministerium für den Aufbau bzw. den späteren Betrieb des CC-TKÜ beim Bundesverwaltungsamt für sachgerecht?

3

Sind hierfür neue Planstellen bzw. Stellen beim Bundesverwaltungsamt vorgesehen, ggf. schon im Haushaltsentwurf 2009 der Bundesregierung?

Wenn ja, wie viele (unter Angabe des Einzelplans, Kapitels und Haushaltstitels), und warum werden hierfür nicht die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verwendet bzw. hinzugezogen, die in den drei beteiligten Bundesbehörden bisher schon für die TKÜ zuständig sind?

4

Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie ggf. welcher sonstigen Bundesbehörden sollen jeweils beim SC- bzw. dem CC-TKÜ tätig werden?

5

Bei wie vielen handelt es sich um sogn. Wissensträger, die untereinander innerhalb des SC- bzw. CC-TKÜ, räumlich und organisatorisch eng zusammenarbeiten sollen?

6

Welche Möglichkeiten – aber (im Hinblick auf das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten) auch welche Grenzen – sind für die „räumlich und organisatorisch enge Zusammenarbeit“ der Wissensträger aus dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz in der Diskussion bzw. vorgesehen?

7

Die Installation wie vieler TKÜ-Einheiten ist jeweils beim SC- bzw. dem CC-TKÜ vorgesehen?

8

Wie teuer ist eine derartige TKÜ-Einheit?

9

Zu Lasten welcher Haushaltstitel soll die Anschaffung dieser TKÜ-Einheiten gehen (bitte unter Angabe des jeweiligen Einzelplans, Kapitels und Haushaltstitels)?

10

Sollen alle diese für das SC- und CC-TKÜ angeschafften TKÜ-Einheiten beim Bundesverwaltungsamt installiert werden?

11

Ist es zutreffend, dass eine Bundesbehörde bereits eine entsprechende TKÜ-Einheit beschafft hat?

Wenn ja,

wann,

zu welchem Zweck und

zu welchen Kosten?

12

Ist es zutreffend, dass diese TKÜ-Einheit nicht beim Bundesverwaltungsamt, sondern bei der anschaffenden Bundesbehörde selber installiert worden ist?

Wenn ja:

Warum wurde so verfahren?

Führt das nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu einer erneuten Zersplitterung der TKÜ-Landschaft des Bundes?

13

Ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz an diesem Aufbaustab beteiligt, und wenn nein, warum nicht?

14

Welche externen Beraterinnen und Berater sind beim Stab zum Aufbau des SC- bzw. des CC-TKÜ tätig?

15

Ist es zutreffend, dass innerhalb des Bundesinnenministeriums Überlegungen bestehen bzw. bestanden haben, dass das SC- und CC-TKÜ „den Nukleus einer neuen Behörde“ bilden könnten?

Wenn ja,

wieso hat das BMI die Existenz solcher Überlegungen auf der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Mai 2008 bestritten?

Welche strukturellen Inhalte enthalten diese Überlegungen/Planungen?

In welchem Stadium befinden sich die Überlegungen/Planungen?

16

Ist es zutreffend, dass innerhalb des Bundesinnenministeriums im Zusammenhang mit dem Aufbau des SC- und CC-TKÜ über „neue Wege zur Verknüpfung der Methode der inländischen TKÜ mit der internationalen TKÜ (BND-Fernmeldeaufklärung)“ nachgedacht wird bzw. nachgedacht worden ist?

Wenn ja, wieso hatte das BMI auf der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Mai 2008 bestritten, dass innerhalb des BMI solche Überlegungen existieren (der Leiter des Stabes II der BMI-Abteilung für „Öffentliche Sicherheit“ hatte im Ausschuss entsprechende Vorhaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lediglich „spontan“ für „interessant“ erachtet)?

17

In welchem Stadium befinden sich die Überlegungen/Planungen der Bundesregierung, die Fernmeldeaufklärung des BND in das SC- bzw. das CC-TKÜ einzugliedern?

18

Wenn die Fernmeldeaufklärung des BND eingebunden werden sollte, hält die Bundesregierung es für sachgerecht, diese dann sowohl dem SC- und dem CC-TKÜ oder nur einer der beiden Einrichtungen anzugliedern?

19

Inwiefern würde die Einbindung der Fernmeldeaufklärung des BND in das SC- bzw. das CC-TKÜ die dortige TKÜ strukturell, technisch – aber auch rechtlich gesehen – verändern?

20

Ist es zutreffend, dass innerhalb des Bundesinnenministeriums die amerikanische National Security Agency (NSA) oder das britische Government Communications Headquarters (GCHQ) als etwaige „Vorbilder“ für die Möglichkeit einer „neuen Überwachungsbehörde“ angesehen werden bzw. wurden?

Wenn ja, wieso hatte das BMI die Existenz solcher Überlegungen auf der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Mai 2008 bestritten?

21

Welche Strukturen bzw. Kompetenzen des NSA bzw. des GCHQ wären aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung des SC- bzw. CC-TKÜ vorbildhaft?

22

Welche Strukturen bzw. Kompetenzen des NSA bzw. des GCHQ sollten aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung des SC- bzw. CC-TKÜ nicht übernommen werden?

23

Würde eine Beteiligung der Länder am SC- bzw. dem CC-TKÜ den exekutiven Verantwortungsbereich des BMI insofern überschreiten, als hierfür dann doch der Abschluss einer rechtsförmigen Bund-Länder-Vereinbarung notwendig ist?

Berlin, den 25. Juli 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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