Artenschutz in der Europäischen Union Die Bedrohung der Artenvielfalt durch Raubbau an der Natur
der Abgeordneten Ulrike Mehl, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Eberhard Brecht, Hans Martin Bury, Marion Caspers-Merk, Karl Diller, Dr. Peter Eckardt, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Dr. Liesel Hartenstein, Horst Jungmann (Wittmoldt), Susanne Kastner, Marianne Klappert, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Horst Kubatschka, Hinrich Kuessner, Eckart Kuhlwein, Christoph Matschie, Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Renate Rennebach, Bernd Reuter, Margot von Renesse, Antje-Marie Steen, Joachim Tappe, Hans Georg Wagner, Reinhard Weis (Stendal), Otto Schily, Dietmar Schütz, Dr. R. Werner Schuster, Ernst Schwanhold, Ralf Walter (Cochem), Dr. Margrit Wetzel, Uta Zapf
Vorbemerkung
wurde mit dem Rio-Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt ins Bewußtsein der Weltbevölkerung als eine der Überlebensfragen der Menschheit gehoben. Das in den letzten Jahrzehnten sich beschleunigende Aussterben vieler Tier und Pflanzenarten durch Zerstörung der natürlichen Lebensräume, durch intensive Land- und Forstwirtschaft, durch Autoverkehr und Tourismus und nicht zuletzt durch den internationalen Handel mit geschützten Arten muß verhindert werden. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die Chancen der zukünftigen Generationen werden mit dem Aussterben jeder einzelnen Art vermindert.
Jeder einzelne kann und sollte durch Erhaltung, Schutz oder Schaffung naturnaher Lebensräume und den Verzicht auf Naturentnahmen gefährdete Arten vor dem Aussterben schützen.
Entscheidende Fortschritte im Artenschutz sind aber insbesondere in den Bereichen Handel, Verkehr, Tourismus und Landwirtschaft nur im Rahmen der Europäischen Union und durch Weiterentwicklung und Umsetzung internationaler Übereinkommen zum Artenschutz, zum Schutz der Wälder und der sonstigen bedrohten Lebensräume gefährdeter Arten zu erreichen. Mit der Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie wurden auf europäischer Ebene wichtige Regelungen zum Arten- und Biotopschutz getroffen. Jetzt hat die EG-Kommission eine überarbeitete EG-Artenschutzverordnung vorgelegt, die zu einem Rückschritt im Artenschutz führen würde. Auch das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen würde durch die jetzt vorgelegten neuen Kriterien zur Aufnahme von Arten in die WA-Anhänge (sog. Kyoto-Kriterien) nicht weiterentwickelt, sondern geschwächt werden.
Die Rio-Konvention muß durch konkrete Maßnahmen national, auf EG-Ebene und international umgesetzt werden. Insbesondere fehlen bisher Maßnahmen zur Förderung des Artenschutzes in den Entwicklungsländern. Es ist zu befürchten, daß die Armut dort und die Wirtschafts- und Handelsinteressen der Industrieländer zu einem weiteren beschleunigten Artensterben führen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts der fortschreitenden Naturzerstörung und des Aussterbens vieler Arten, einen wirksameren, vorsorgenden Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume über EG-Richtlinien und -Verordnungen, Förder- und Subventionsmittel und Programme zur Umsetzung der Rio-Konvention in Europa und in der ganzen Welt zu erreichen?
Welche Richtlinien, Verordnungen und Programme bestehen auf EG-Ebene bzw. werden z. Z. geändert oder sollen erarbeitet werden, die den Artenschutz direkt und indirekt betreffen und positiv oder negativ beeinflussen könnten, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Aktivitäten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EG-Kommission überarbeitete EG-Artenschutz-Verordnung, insbesondere auch im Hinblick auf den weiteren Artenschutz in der Bundesrepublik Deutschland und in den Entwicklungsländern, und wie kann sichergestellt werden, daß die Schutzvorschriften der EG-Vogelschutzrichtlinie und der EG-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume (FFH-Richtlinie) sowie der deutschen Artenschutzverordnung nicht verwässert werden?
Was hat die Bundesregierung getan, um die FFH-Richtlinie termingerecht in der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen, und was muß dazu noch geschehen?
Welche Maßnahmen werden von EG-Ländern bzw. der EG-Kommission zur Umsetzung und Anwendung des Rio-Übereinkommens über die biologische Vielfalt geplant, vorbereitet und durchgeführt?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung hierzu national und auch auf europäischer Ebene ergriffen?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Frage der inhaltlichen Auslegung des Begriffs der nachhaltigen Nutzung im Zusammenhang mit dem Schutz natürlicher Lebensräume und bedrohter Arten?
Welche Maßnahmen werden von der EG-Kommission und der Bundesregierung geplant, vorbereitet und durchgeführt, um bei der Vetragsstaatenkonferenz November 1994 eine Weiterentwicklung des Washingtoner Übereinkommens in Richtung eines wirksameren, vorsorgenden Artenschutzes, insbesondere beim Handel mit bedrohten und gefährdeten Arten durchzusetzen?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zum Vorschlag neuer Kriterien zur Aufnahme von Arten in die WA-Anhänge, den sogenannten Kyoto-Kriterien?
Welche Maßnahmen werden von der EG-Kommission und der Bundesregierung geplant, vorbereitet und durchgeführt, um in das Handelsabkommen GATT Umwelt-, Natur- und Artenschutz-Erfordernisse wirksam zu integrieren?
Wie können in Zukunft die EG-Strukturfonds mit dem Ziel eines wirksameren Natur- und Artenschutzes eingesetzt werden, und was wird die Bundesregierung dazu tun?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung durchführen, um über nationale und EG-Tierschutzregelungen den nicht artgerechten Transport und die Haltung wildlebender exotischer Tiere und damit das massenhafte Sterben exotischer Tiere beim Transport zu verhindern und so zu einem wirksameren internationalen Artenschutz beizutragen?
Welche Finanzmittel werden von der Bundesregierung für den nationalen und internationalen Artenschutz in diesem und auch in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt?
Nach welchen inhaltlichen oder regionalen Schwerpunkten sollen diese Mittel verteilt werden?
Welchen Stand haben die Verhandlungen über die Ausgestaltung des globalen Umweltentwicklungsfonds — GEF, welche Summen sollen in den nächsten Jahren für Projekte zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zur Verfügung gestellt werden, und welche Kriterien werden für die Vergabe der GEF-Gelder für solche Projekte als geeignet angesehen?
Welche Änderungen der Artenschutzverordnung hält die Bundesregierung für notwendig, um ein möglichst hohes Artenschutzniveau in der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen bzw. zu erhalten, wenn über die künftige EG-Verordnung nur noch wenige Arten geschützt werden?
Wie kann der Vollzug des Artenschutzrechts in Zusammenarbeit mit dem Handel und den Halter- und Züchterverbänden verbessert, für den Bürger vereinfacht und trotzdem wirksamer gestaltet werden?
Wie steht die Bundesregierung zur Möglichkeit, über Vereinbarungen mit dem Handel über eine klar definierte, beschränkte Zahl von handelbaren Arten die Kontrollen durch die zuständigen Behörden zu vereinfachen und einzuschränken, und wie könnten diese Vereinbarungen wirksam kontrolliert werden?
Welche Mitwirkungsmöglichkeiten wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und den Bundesländern eröffnen, um die notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung eines wirksamen, vorsorgenden, nationalen und inernationalen Artenschutzes im Rahmen der EG-Richtlinien und -Verordnungen und der Wirtschafts- und Agrar-Fördermaßnahmen mit durchsetzen zu helfen?
Wie könnten Schädigungen der natürlichen Lebensräume durch eine Weiterentwicklung des Umwelthaftungsrechts auch auf EG-Ebene den Verursachern angelastet werden, wie dies bis heute z. B. bei den Waldschäden nicht geschieht?