Umweltgifte und der Schutz des ungeborenen Lebens
der Abgeordneten Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung zum § 218 StGB erneut die Verpflichtung des Staates betont, diejenigen gesetzgeberischen Regelungen und sonstige Maßnahmen zu erlassen, die einen wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens ermöglichen. Es steht unzweifelsfrei fest, daß Umweltgifte eine Gefährdung der Fortpflanzungsorgane bewirken können. Umweltgifte verhindern die Entstehung menschlichen Lebens (Unfruchtbarkeit) oder schädigen das entstehende menschliche Leben (Fehlgeburten, Fehlbildungen, Krankheiten). Umweltgifte haben demnach Einfluß auf den Ablauf des gesamten Fortpflanzungsprozesses, und zwar von der Unfruchtbarkeit bis hin zur Fehlbildung und späteren Erkrankung von Neugeborenen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Gründe haben die Bundesregierung bisher davon abgehalten, den ausdrücklichen Schutz künftiger Generationen und des ungeborenen Lebens vor vermeidbaren Chemikalien und Strahleneinwirkungen im Embryonenschutzgesetz anderweitig wirksam gesetzlich zu verankern?
2. Wie hat sich das Aufkommen von Fehlgeburten seit 1970 entwickelt?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß 20 bis 30 % der Fehlgeburten durch Umweltgifte und gefährliche Arbeitsstoffe verursacht werden?
4. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen männlicher und weiblicher Unfruchtbarkeit und der Einwirkung von Umweltgiften? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang norwegische Untersuchungen, nach denen schadstoffbelastete Textil- und Lederarbeiterinnen eine 50 % höhere Fehlgeburtsrate aufweisen als in anderen Bereichen berufstätige Frauen?
5. Welche Auswirkungen hat die Schadstoffbelastung durch Arsen, PVC, PCB und Blei auf die weibliche und männliche Fruchtbarkeit? Hat die Bundesregierung die Erkenntnisse darüber, ob die Schadstoffbelastung durch die genannten Umweltgifte — die Einnistung des Embryos verhindert, — zu Fehlgeburten und — zu Fehlbildungen und Krankheiten führt?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gesundheitlichen Folgeschäden für künftige Generationen vor, die sich aus mutalten, immuntoxisch, krebserregend, neurotoxisch, organschädigend, teratogen, fortpflanzungsbeeinträchtigend und zytotoxisch wirkenden Verbindungen von Chemie und Strahlengiften ergeben? Ist die Zunahme von Allergien, Krebserkrankungen, Hirnleistungsstörungen, Organschäden, Immundefekten usw. bei Kindern auf diese Zusammenhänge zurückzuführen?
7. Hat die Bundesregierung bei der offiziellen Stilldauerempfehlung von vier bis sechs Monaten berücksichtigt, daß Kinder nicht erst durch das Stillen mit Muttermilch, sondern bereits im Mutterleib mit den verschiedensten Umweltgiften überlastet werden?
8. Dürfen aufgrund der Einführung des EG-Binnenmarktes in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Umweltgifte wie z. B. Atrazin und PCB auch in der Bundesrepublik Deutschland wieder vertrieben und angewendet werden? Wenn ja, um welche Stoffe handelt es sich insgesamt? Welche zusätzlichen Auswirkungen ergeben sich gegebenenfalls durch die Wiederanwendung solcher Stoffe für die Gesundheit schwangerer Frauen, Embryos und Kinder?
9. Treffen die Aussagen des Umweltgutachtens von 1987 bezogen auf die Binnenmarktsituation noch zu oder hat sich die toxische Gesamtsituation weiter verschlechtert? Beabsichtigt die Bundesregierung, hierzu Untersuchungen und Gutachten in Auftrag zu geben?
10. Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob sich aufgrund der bei Ärztinnen und Ärzten mangels einer umweltmedizinischen Ausbildung vorhandenen Unkenntnis im Bereich der Umwelttoxikologie, klinischen Ökologie und orthomolekularen Psychiatrie gesundheitliche Zusatzrisiken für schwangere Frauen und Kinder ergeben?
11. Sieht die Bundesregierung angesichts der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Notwendigkeit, Grenzwerte dem Schutz des kindlichen Organismus anzupassen oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß z. B. im Lebensmittelbereich bei der Grenzwertfestsetzung der 70 Kilogramm schwere Durchschnittserwachsene weiterhin Orientierungspunkt für die Grenzwerte ist?
Fragen11
Welche Gründe haben die Bundesregierung bisher davon abgehalten, den ausdrücklichen Schutz künftiger Generationen und des ungeborenen Lebens vor vermeidbaren Chemikalien und Strahleneinwirkungen im Embryonenschutzgesetz anderweitig wirksam gesetzlich zu verankern?
Wie hat sich das Aufkommen von Fehlgeburten seit 1970 entwickelt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß 20 bis 30 % der Fehlgeburten durch Umweltgifte und gefährliche Arbeitsstoffe verursacht werden?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen männlicher und weiblicher Unfruchtbarkeit und der Einwirkung von Umweltgiften?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang norwegische Untersuchungen, nach denen schadstoffbelastete Textil- und Lederarbeiterinnen eine 50 % höhere Fehlgeburtsrate aufweisen als in anderen Bereichen berufstätige Frauen?
Welche Auswirkungen hat die Schadstoffbelastung durch Arsen, PVC, PCB und Blei auf die weibliche und männliche Fruchtbarkeit?
Hat die Bundesregierung die Erkenntnisse darüber, ob die Schadstoffbelastung durch die genannten Umweltgifte — die Einnistung des Embryos verhindert, — zu Fehlgeburten und — zu Fehlbildungen und Krankheiten führt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gesundheitlichen Folgeschäden für künftige Generationen vor, die sich aus mutalten, immuntoxisch, krebserregend, neurotoxisch, organschädigend, teratogen, fortpflanzungsbeeinträchtigend und zytotoxisch wirkenden Verbindungen von Chemie und Strahlengiften ergeben?
Ist die Zunahme von Allergien, Krebserkrankungen, Hirnleistungsstörungen, Organschäden, Immundefekten usw. bei Kindern auf diese Zusammenhänge zurückzuführen?
Hat die Bundesregierung bei der offiziellen Stilldauerempfehlung von vier bis sechs Monaten berücksichtigt, daß Kinder nicht erst durch das Stillen mit Muttermilch, sondern bereits im Mutterleib mit den verschiedensten Umweltgiften überlastet werden?
Dürfen aufgrund der Einführung des EG-Binnenmarktes in der Bundesrepublik Deutschland verbotene Umweltgifte wie z. B. Atrazin und PCB auch in der Bundesrepublik Deutschland wieder vertrieben und angewendet werden?
Wenn ja, um welche Stoffe handelt es sich insgesamt?
Welche zusätzlichen Auswirkungen ergeben sich gegebenenfalls durch die Wiederanwendung solcher Stoffe für die Gesundheit schwangerer Frauen, Embryos und Kinder?
Treffen die Aussagen des Umweltgutachtens von 1987 bezogen auf die Binnenmarktsituation noch zu oder hat sich die toxische Gesamtsituation weiter verschlechtert?
Beabsichtigt die Bundesregierung, hierzu Untersuchungen und Gutachten in Auftrag zu geben?
Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob sich aufgrund der bei Ärztinnen und Ärzten mangels einer umweltmedizinischen Ausbildung vorhandenen Unkenntnis im Bereich der Umwelttoxikologie, klinischen Ökologie und orthomolekularen Psychiatrie gesundheitliche Zusatzrisiken für schwangere Frauen und Kinder ergeben?
Sieht die Bundesregierung angesichts der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Notwendigkeit, Grenzwerte dem Schutz des kindlichen Organismus anzupassen oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß z. B. im Lebensmittelbereich bei der Grenzwertfestsetzung der 70 Kilogramm schwere Durchschnittserwachsene weiterhin Orientierungspunkt für die Grenzwerte ist?