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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Schutz deutscher Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie in der Bundesrepublik Deutschland lebender Ausländer und Ausländerinnen vor unberechtigter Verhaftung und Ausweisung in Spanien (G-SIG: 12011843)

Festnahme einer Gruppe Deutscher und in Deutschland lebender Ausländer am 21.4.1992 auf einem Campingplatz in der Nähe von Sevilla, Ausweisung am 25.4.1992, Verhalten der deutschen Botschaft und des deutschen Konsulats, Rolle des Auswärtigen Amtes

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.01.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/645113. 12. 93

Schutz deutscher Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie in der Bundesrepublik Deutschland lebender Ausländer und Ausländerinnen vor unberechtigter Verhaftung und Ausweisung in Spanien

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 21. April 1992, am Tag nach der Eröffnung der EXPO 92 in Sevilla, wurden auf einem Campingplatz in der Nähe Sevillas während des Frühstücks 23 Personen (zwölf in der Bundesrepublik Deutschland lebende Lateinamerikaner und Lateinamerikanerinnen, zehn Deutsche und eine in der Bundesrepublik Deutschland lebende Türkin) von ca. 30 vermummten Polizisten festgenommen. Sie blieben bis zum 25. April 1992 ohne Kontakt zur Außenwelt, ohne den Grund ihrer Festnahme zu erfahren und ohne einem Haftrichter vorgeführt zu werden in Haft. Am 25. April 1992 wurden sie mit der Begründung abgeschoben, in Aktivitäten gegen die öffentliche Ordnung und die Interessen des spanischen Staates verwickelt gewesen zu sein.

Die ausgewiesenen Personen legten Widerspruch bei den spanischen Behörden ein. Am 5. November 1993 erfolgte das erste Urteil: Die „Sala de lo Contencioso-Administrativo" der „Audiencia Nacional" in Madrid gab dem gemeinsamen Widerspruch dreier deutscher Staatsbürger und Staatsbürgerinnen und einer türkischen Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Deutschland statt. Die Festnahme und die Ausweisung wurden für illegal erklärt, da das Recht auf vermutete Unschuld verletzt worden sei, die Verhafteten keinem Haftrichter vorgeführt wurden und keinerlei Hinweise dafür vorlägen, daß sie in rechtswidrige Aktivitäten verwickelt gewesen seien.

Das Auswärtige Amt, die Deusche Botschaft in Madrid sowie das Konsulat in Sevilla wurden von Zeugen und Zeuginnen unmittelbar über die Vorgänge informiert. Die Vizekonsulin in Sevilla suchte zwar den abgeräumten Campingplatz auf, niemand von der deutschen Vertretung aber nahm auch nach Ablauf der rechtlich erlaubten 72stündigen „Incomunicado " -Haft bis zur Abschiebung Kontakt zu den Verhafteten auf. Die Diplomaten vermittelten den Eindruck, daß sie die im nachhinein widerlegte Schuldvermutung der spanischen Behörden teilten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Warum nahmen die deutsche Botschaft und das deutsche Konsulat keinen Kontakt mit den Verhafteten auf?

2

Warum protestierten sie nicht gegen die unterlassene Vorführung vor einen Haftrichter?

3

Wie bewertet die Bundesregierung, daß die Betroffenen in einem Gefangenentransporter und extra gesichert in Käfigen zur Ausweisung an die spanisch-französische Grenze transportiert wurden, ohne daß die deutschen Diplomaten intervenierten?

4

Welche Anweisungen aus dem Auswärtigen Amt haben zu der in den Fragen 1 und 2 beschriebenen Haltung der deutschen diplomatischen Vertreter geführt, oder handelten diese eigenmächtig und waren vón ihrer Aufgabe überfordert?

5

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Namen ihrer Dienstaufsicht, gegenüber ihren diplomatischen Vertretern in Madrid und Sevilla ergreifen, da sie deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen nicht gegen die illegale Verhaftungs- und Abschiebepraxis des spanischen Staates schützten, oder welche Maßnahmen hat sie bereits unternommen?

6

Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, bezeichnete die jüngste Tagung der Innen- und Justizminister der EU in Brüssel am 29./30. November 1993 als „deutliches Signal" für eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.

Welche Rolle spielt bei dieser engeren Zusammenarbeit der Schutz von deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen vor illegalen Ausweisungspraktiken anderer EG-Staaten?

Bonn, den 7. Dezember 1993

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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