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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gewalttaten von Soldaten im Vergleich zu Zivilisten und Bemühungen zur Erforschung des Zusammenhangs von militärischer Sozialisation und Kriminalverhalten

<span>Verurteilung von männlichen Bundeswehrsoldaten und von Zivildienstleistenden wegen Mord, Totschlag, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder gegen die körperliche Unversehrtheit in den Jahren 2006 und 2007: Anzahl, Gliederung nach Altersgruppen; Zusammenhang zwischen Wehrdienst und Kriminalverhalten bei Frauen; Erforschung der Verbindung zwischen Gewaltanwendung und Wehrdienst</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.08.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1005329. 07. 2008

Gewalttaten von Soldaten im Vergleich zu Zivilisten und Bemühungen zur Erforschung des Zusammenhangs von militärischer Sozialisation und Kriminalverhalten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Soldaten begehen im Vergleich zur zivilen männlichen Bevölkerung überdurchschnittlich viele Gewalttaten. Die Antworten auf eine Kleine Anfrage der Fragesteller sind in dieser Hinsicht eindeutig (Bundestagsdrucksache 16/3168).

Abgefragt wurden unter anderem Vergleichszahlen zwischen Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden. Da beide Gruppen ausschließlich aus Männern bestehen und sich sowohl von ihrer Größe als auch vom Altersdurchschnitt her stark ähneln, ist ein Vergleich zwischen ihnen geeignet, um herauszufinden, ob es einen signifikanten Unterschied im Kriminalverhalten von Soldaten und Zivilisten gibt.

Die Antworten zeigen eindeutig, dass ein solcher Unterschied vorliegt. Zwar stellte die Bundesregierung den Zahlen in der Vorbemerkung die Interpretation voran, „dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit Blick auf ihr Kriminalverhalten sogar eher ‚gefestigte Menschen‘ sind.“

Die erteilten Angaben zeigen aber etwas ganz anderes: So ist die Zahl der Grundwehrdienstleistenden, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 174 ff. StGB) verurteilt worden sind, im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2005 fast 25-mal so hoch wie diejenige der Zivildienstleistenden (in absoluten Zahlen: 74:3). Noch frappierender ist der Vergleich bzgl. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§ 223 ff. StGB). Hier sind 336-mal so viele Grundwehrdienstleistende wie Zivildienstleistende verurteilt worden (1 345:4). Auch Mord und Totschlag wird wesentlich häufiger von Soldaten als von Zivilisten begangen.

Es bleibt offen, wie hoch der Anteil der Bundeswehr an der Brutalisierung junger Männer ist, und inwiefern sie aufgrund ihrer militärischen Struktur und ihrer auf Gewaltanwendung vorbereitenden Ausbildung solche jungen Männer anzieht, die ohnehin besonders gewaltbereit sind. Dies wäre dringend zu untersuchen. Demgegenüber erscheint den Fragestellern die Meinung der Bundesregierung, es gäbe „keine Notwendigkeit, Konsequenzen für den Bereich der Kriminalprävention zu ziehen“, regelrecht unverantwortlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele männliche Soldaten der Bundeswehr sind in den Jahren 2006 und 2007 wegen Straftaten nach § 211 und § 212 des Strafgesetzbuches (StGB) (Mord bzw. Totschlag) verurteilt worden (bitte einzeln nach Deliktgruppen darstellen und nach Wehrpflichtigen, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten aufgliedern)?

2

Wie viele Zivildienstleistende sind in den Jahren 2006 und 2007 wegen Straftaten nach § 211 und § 212 StGB verurteilt worden (bitte einzeln nach Deliktgruppen darstellen)?

3

Wie viele männliche Soldaten der Bundeswehr sind in den Jahren 2006 und 2007 wegen Straftaten nach § 174 ff. StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) verurteilt worden (bitte nach Wehrpflichtigen, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten aufgliedern)?

4

Wie viele Zivildienstleistende sind in den Jahren 2006 und 2007 wegen Straftaten nach § 174 ff. StGB verurteilt worden?

5

Wie viele männliche Soldaten der Bundeswehr sind in den Jahren 2006 und 2007 wegen Straftaten nach § 223 ff. StGB (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) verurteilt worden (bitte nach Wehrpflichtigen, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten aufgliedern)?

6

Wie viele Zivildienstleistende sind in den Jahren 2006 und 2007 wegen Straftaten nach § 223 ff. StGB verurteilt worden?

7

Wie viele der wegen der vorgenannten Straftaten verurteilten männlichen Nichtmilitärs und Nichtzivildienstleistenden waren bei der Begehung der Straftat

a) zwischen 17 und 20 Jahre alt,

b) zwischen 21 und 25 Jahre alt,

c) zwischen 26 und 30 Jahre alt,

d) zwischen 31 und 40 Jahre alt,

e) zwischen 41 und 50 Jahre alt,

f) über 50 Jahre alt (bitte jeweils nach Deliktgruppen aufgliedern; sollte das Alter zum Zeitpunkt der Straftat nicht erfasst worden sein, bitte das Alter zum Zeitpunkt der Verurteilung angeben)?

8

Wie viele der wegen vorgenannter Straftaten verurteilten männlichen Soldaten waren bei der Begehung der Straftat

a) zwischen 17 und 20 Jahre alt,

b) zwischen 21 und 25 Jahre alt,

c) zwischen 26 und 30 Jahre alt,

d) zwischen 31 und 40 Jahre alt,

e) zwischen 41 und 50 Jahre alt,

f) über 50 Jahre alt (bitte jeweils nach Deliktgruppen aufgliedern; sollte das Alter zum Zeitpunkt der Straftat nicht erfasst worden sein, bitte das Alter zum Zeitpunkt der Verurteilung angeben)?

Hinweis: Die Frage 7 ist fehlerhaft im Originaltext, da der letzte Teil 'männlichen Nichtmilitärs und Nichtzivildienstleistenden' impliziert, dass Zivildienstleistende ausgeschlossen sind, was nicht dem Kontext entspricht. Die Struktur folgt dem Originaltext.

9

Wie viele der wegen vorgenannter Straftaten verurteilten Zivildienstleistenden waren bei der Begehung der Straftat

a) zwischen 17 und 20 Jahre alt,

b) zwischen 21 und 25 Jahre alt,

c) über 25 Jahre alt (bitte jeweils nach Deliktgruppen aufgliedern; sollte das Alter zum Zeitpunkt der Straftat nicht erfasst worden sein, bitte das Alter zum Zeitpunkt der Verurteilung angeben)?

10

Welche Signifikanz ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Wehrdienst und Kriminalverhalten bei Frauen?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihren Antworten, und welche Konsequenzen will sie ziehen?

12

Inwiefern sieht sich die Bundesregierung veranlasst, Forschungsaufträge etwa an das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr oder andere Einrichtungen zu erteilen, um den Zusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Wehrdienst weiter zu erforschen?

Berlin, den 21. Juli 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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