Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10131
16. Wahlperiode 18. 08. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Karin Binder,
Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/10056 –
Wissenschaftspolitisches Neuland im Karlsruher Institut für Technologie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. Februar 2008 haben sich das Bundesministerium für Bildung und
Forschung und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes
Baden-Württemberg auf einen rechtlichen Zusammenschluss des
Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) mit der Technischen Hochschule Karlsruhe (TH)
zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT) verständigt.
Das KIT war als siegreiches Zukunftskonzept aus der ersten Runde der
Exzellenzinitiative im Oktober 2006 hervorgegangen. Vor dem Hintergrund der
politischen Debatte um die Entsäulung des deutschen Wissenschaftssystems, ist
zu erwarten, dass die Gestaltung des KIT Modellcharakter für weitere Vorhaben
haben wird.
Bereits im Dezember 2007 haben das FZK und die TH Karlsruhe einen
Gründungsvertrag unterzeichnet. Aufgrund rechtlicher Probleme wurde es bislang
aber nur als Kooperationsprojekt zwischen der Landesuniversität und der vom
Bund finanzierten Großforschungseinrichtung geführt. Nun soll es als
Körperschaft des Öffentlichen Rechts nach baden-württembergischem Landesrecht
eingerichtet werden. Für den Herbst wird der Entwurf einer Bund-Länder-
Vereinbarung erwartet, die die Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen
aus beiden Quelleinrichtungen enthält. Darauf wird schließlich das KIT-
Errichtungsgesetz aufbauen, das voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres im
baden-württembergischen Landtag zur Beratung ansteht.
Bereits jetzt zeichnet sich eine Organisations- und Mitbestimmungsstruktur im
neuen KIT ab, die im Vergleich zu den Vorgängereinrichtungen relevante
Veränderungen mit sich bringt.
– Der externe Einfluss soll verstärkt werden, um den Wissenstransfer von der
Wissenschaft in die Wirtschaft sowie deren Bedarf in die Wissenschaft zu
transportieren.
– Es sollen Leitungsstrukturen einer unternehmerischen Organisation mit
weitgehender Budgetautonomie eingerichtet werden. Der
Vorstandsvorsitzende des FZK kündigte im Februar diesen Jahres an, dass es bei der
Mitbestimmung nicht zu einer Neuauflage der Gremienuniversität kommen werde. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
14. August 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10131 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSeine Äußerungen zur Ausgestaltung der wissenschaftlichen
Mitbestimmung, wie etwa im Wissenschaftlich-Technischen Rat des FZK, der
wesentliche wissenschaftliche Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Vorstand
trifft, lassen einen Abbau dieser Mitbestimmungsrechte erwarten.
– Die Änderung der Rechtsform zur Körperschaft des Öffentlichen Rechts
würde für die Vertretung von FZK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern den
Wechsel vom Betriebsrat zum Personalrat bedeuten. Damit verbunden sind
geringere Mitsprache- und Durchsetzungsrechte.
– Des Weiteren ist bei Beschäftigten, die innerhalb des KIT zwischen
Tarifverträgen wechseln müssen, mit Einkommenseinbußen zu rechnen.
Die neue Hybridform des KIT mit bundes- und landesgesetzlicher Zuständigkeit
erschwert die öffentliche und parlamentarische Begleitung der Vereinbarungen.
Daher ist Transparenz darüber wünschenswert, welche Regelungsbereiche
zwischen Bund und dem Land Baden-Württemberg verhandelt werden und
welche Kompetenzbereiche ausschließlich in Landesverantwortung fallen
werden. Dabei sollten auch grundsätzliche Überlegungen, von denen sich die
Bundesregierung bei den Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg leiten
lässt, der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zudem ist es für das
Zusammenwachsen beider Einrichtungen wesentlich, dass die insgesamt 8 000
Beschäftigten in diesem Prozess mitgenommen werden und sich ernst genommen fühlen.
1. Was soll im Bund-Länder-Rahmenvertrag geregelt werden, und welche
Regelungsmaterien werden im KIT-Errichtungsgesetz nach baden-
württembergischem Landesrecht aufgegriffen?
Es ist vorgesehen, in einer Verwaltungsvereinbarung des Bundes und des Landes
Baden-Württemberg die Errichtung des Karlsruher Instituts für Technologie
(KIT) als Körperschaft des Landes, ihre Ziele, Aufgaben, Finanzierung, ihr
Personal, Vermögen sowie das Zusammenwirken von Bund und Land zu regeln.
Das KIT-Gesetz des Landes soll die Rechtsnatur, Ziele, Aufgaben, Strukturen
und das Finanzwesen aufgreifen.
2. Wann ist diesbezüglich mit abschließenden Entwürfen zu rechnen?
Die Entwürfe sollen im Herbst 2008 vorliegen.
3. Worin sieht die Bundesregierung den Beitrag des KIT zur Entsäulung des
Wissenschaftssystems?
Mit dem KIT wird eine in der Bundesrepublik Deutschland neue Form des
Zusammenwirkens einer Universität mit einer außeruniversitären
Großforschungseinrichtung geschaffen. Sie beinhaltet eine gemeinsame Struktur- und
Entwicklungsplanung sowie eine gemeinsame Strategie bei Berufungen und
Beschaffungen. Zudem sollen die nationale und internationale Sichtbarkeit
erhöht, die Attraktivität zur Rekrutierung von Spitzenwissenschaftlern
gesteigert und der Technologietransfer ausgebaut werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/101314. Worin sieht die Bundesregierung den Mehrwert der Fusion zum KIT
gegenüber der bisherigen Qualität der Kooperation zwischen dem FZK und der
Universität Karlsruhe?
a) Worin sieht die Bundesregierung den wissenschaftlichen Mehrwert der
Fusion zum KIT, und wie beurteilt sie ihn?
Die gemeinsame Forschung wird durch eine gemeinsame Struktur- und
Entwicklungsplanung befördert. Zudem besteht der wissenschaftliche Mehrwert
des KIT u. a. in einem erweiterten, sich sehr gut ergänzenden
Kompetenzportfolio, erweiterten Forschungsketten von der Grundlagenforschung zur
Anwendungsorientierung sowie der gemeinsamen Nutzung der Forschungsinfrastruktur.
b) Wie wirken Landes- und Bundesregierung darauf ein, dass gestiegene
Forschungsleistungen auch der Lehre zugute kommen?
Wie soll daneben die versprochene Verbesserung der Betreuungsrelation
zwischen Studierenden und Dozenten zustande kommen, die neben der
Lehre auch die Prüfungsbetreuung umfasst?
Durch das erweiterte Kompetenzportfolio und die gemeinsame Nutzung der
Infrastruktur der Großforschungseinrichtung sollen neue Schwerpunkt- und
Spezialisierungsmöglichkeiten für Doktoranden in Graduiertenschulen sowie für
Studierende im grundständigen Studium geschaffen werden. Die Breite des
fachlichen Angebotes, die Interdisziplinarität sowie die Forschungsbezogenheit
werden erhöht. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des
Großforschungsbereichs werden mit freiwilligen, zusätzlichen und nicht
kapazitätswirksamen Angeboten in die Lehre eingebunden werden.
c) Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung der Mehrwert für die
Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses gegenüber der
bisherigen Kooperationsvereinbarung zwischen der TH Karlsruhe und dem
FZK?
Der Erwerb und Nachweis von Lehrerfahrung ist für eine spätere Laufbahn im
akademischen Bereich wichtiges Qualifikationsmerkmal für
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
des Großforschungsbereichs werden durch einen wesentlich erleichterten
Zugang zur universitären Lehre diese Qualifikationen leichter erwerben können.
Umgekehrt erhält der wissenschaftliche Nachwuchs der Universität
erleichterten Zugang zur Großforschung.
d) Welche Verbesserungen für die Arbeitsbedingungen des
wissenschaftlichen Personals in Forschung und Lehre erwartet die Bundesregierung,
z. B. vor dem Hintergrund einer stark gewachsenen Anzahl befristeter
Verträge oder der zunehmenden Bewältigung der Lehre mit niedrig oder
nicht entlohnten Lehrbeauftragten?
Die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals in Forschung und
Lehre werden sich fachlich und strukturell verbessern. Die Entscheidungen über
die Befristung von Verträgen trifft die Einrichtung im Rahmen ihres weitgehend
globalisierten Haushalts selbst. Es ist allerdings nicht vorgesehen, im
Zusammenhang mit KIT die Anzahl befristeter Verträge zu erhöhen. Die Vergütung
von Lehraufträgen obliegt dem Land Baden-Württemberg.
Drucksache 16/10131 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode5. Welche Vorstellungen zur Organisationsform und zum Gremienaufbau des
KIT hat die Bundesregierung?
a) Wie ist der Einfluss und die Kontrolle des Bundes in Zukunft gewahrt?
b) Wie sieht die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat aus?
Das KIT wird als eine Rechtsperson zwei Missionen haben: die
Universitäts- und die Großforschungsmission. Die Forschung soll von KIT-Zentren und
-Schwerpunkten getragen werden. Die Lehre soll in Fakultäten,
Graduiertenschulen sowie dem Karlsruhe House of Young Scientists organisiert werden.
Innovation und Technologietransfer sollen in der Abteilung Innovation, dem
Business-Club sowie der Innovationsstiftung Karlsruhe befördert werden. Die
Strukturdetails werden derzeit beraten. Dem Ergebnis der Beratungen kann nicht
vorgegriffen werden.
6. Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der Unterschied in der
Funktionsweise zu der am 6. August 2007 gegründeten Jülich-Aachen Research
Alliance – JARA?
Welchen Mehrwert hat die eigenständige Rechtsform des KIT gegenüber
JARA?
Es liegt im forschungspolitischen Interesse der Bundesregierung, an den
verschiedenen Forschungsstandorten unterschiedliche und jeweils geeignete
Formen der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Universitäten
zu ermöglichen. Sowohl KIT als auch JARA sind innovative Vorhaben, um die
Versäulung des Wissenschaftssystems aufzubrechen und die Zusammenarbeit
zwischen universitärer Forschung und Großforschung auf eine neue Basis zu
stellen. Der für die Zusammenarbeit des Forschungszentrums Jülich mit der
Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen mit JARA
beschrittene Weg ist vor dem Hintergrund der Besonderheiten beider Einrichtungen
hervorragend geeignet. Hier geht es um eine fachlich-strategische Abstimmung in
ausgewählten Themenfeldern. Die fachliche Kongruenz und Komplementarität
ist am Standort Karlsruhe sehr hoch. Daher hält die Bundesregierung eine
wesentlich umfassendere Form der Zusammenarbeit für möglich und
wünschenswert.
7. Sind aus Sicht der Bundesregierung angesichts des Ausmaßes der
strukturellen Neuerungen im KIT Experimentierklauseln mit verbindlicher Evaluation
– beispielsweise für personalstrukturelle Veränderungen – eine gangbare
Option (bitte mit Begründung)?
KIT wird auf kontinuierliche Weiterentwicklung insbesondere der
Binnenstruktur, angelegt sein. Es ist auf Empfehlung der Gemeinsamen Kommission von
Wissenschaftsrat und Deutscher Forschungsgemeinschaft ein International
Advisory Board eingesetzt worden, das den strukturellen Aufbau des KIT verfolgt
und bewertet. Überdies ist eine Evaluation der administrativen und
arbeitsorganisatorischen Strukturen nach einem gewissen Zeitraum angedacht. Da KIT in
einem eigenen Gesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt wird, wird nach
aktuellem Diskussionsstand kein Bedarf an Experimentierklauseln gesehen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/101318. a) Inwiefern könnte das KIT beispielgebend dafür sein, Forscher aus
außeruniversitären Forschungseinrichtungen stärker als bislang in die
universitäre Lehre einzubeziehen?
b) Welche Hindernisse stehen dem aus Sicht der Bundesregierung bislang
im Wege?
c) Welche Anreize sind denkbar, und was unternimmt die Bundesregierung
in dieser Hinsicht?
KIT sollte dort, wo es sich bewährt, modellbildende Funktion entfalten.
Inwieweit sich neue strukturelle Wege auf andere Einrichtungen übertragen lassen,
wird wesentlich vom einzelnen Standort abhängen.
d) Wie sieht der Stand der Umsetzung der „100 Professuren“ nach
Artikel 16 Abs. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im
Hochschulbereich vom 20. November 2007 (EHFRUG) aus?
Nach Artikel 16 Abs. 3 EHFRUG des Landes Baden-Württemberg kann der
Vorstand der Universität Karlsruhe Wissenschaftlern des Forschungszentrums
Karlsruhe, die im Rahmen von KIT an der Universität Karlsruhe eine
Lehrtätigkeit wahrnehmen, für die Dauer dieser Lehrtätigkeit das Recht zur Führung der
hochschulrechtlichen Bezeichnung „Professor“ verleihen. Die Universität
entwickelt derzeit in enger Abstimmung mit dem Vorstand des
Forschungszentrums Karlsruhe ein Konzept und Qualitätsstandards. Das EHFRUG sieht keine
Festlegung auf 100 Professoren vor.
9. Wie soll nach Vorstellung der Bundesregierung der Technologietransfer
verbessert und der angekündigte Wissensaustausch mit der Wirtschaft
organisiert werden?
Die Abteilung Innovation soll im KIT zum einen zentrale Servicestelle in den
Bereichen Patente, Lizenzen, Technologiemarketing und
Unternehmensgründung sein. Zum anderen soll sie Ansprechpartner für Anfragen aus der
Wirtschaft werden. Die Abteilung bringt sich überdies in die „TechnologieRegion
Karlsruhe“ ein und gehört zu den Mitbegründern der Innovationsstiftung
Karlsruhe. Als übergeordnete Kommunikationsplattform von KIT und Wirtschaft
wurde der KIT-Business-Club ins Leben gerufen. Betreute Industriepraktika
werden in das Studium eingebettet. Mit Shared Professorships wird der
wissenschaftliche Nachwuchs mittels paralleler Tätigkeit im KIT und der Industrie
gefördert. In Shared Research Groups werden Nachwuchsteams hälftig durch
die Industrie finanziert.
a) Wie wird nach Vorstellung der Bundesregierung von der Wirtschaft
unabhängige Forschung erhalten?
Der weitaus überwiegende Teil der Forschung des KIT ist von der Wirtschaft
unabhängige, staatlich finanzierte Forschung. Die Einflussnahmemöglichkeiten
der Wirtschaft sind und bleiben zuwendungsrechtlich begrenzt.
b) Wie ist der Stellenwert der geisteswissenschaftlichen Fächer?
Sie bieten insbesondere für den natur- und ingenieurwissenschaftlich
orientierten Großforschungsbereich neue Chancen interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Drucksache 16/10131 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode10. In welcher Weise werden die Gremien der Selbstverwaltung der
Quelleinrichtungen an den Umgestaltungsprozessen beteiligt?
Wie werden die verschiedenen Statusgruppen darüber hinaus über die sie
zu erwartenden Veränderungen gezielt informiert?
Idee, Initiative und Konzeption des KIT stammen aus den beiden Einrichtungen,
werden von diesen getragen und umgesetzt. Der Vorstand des
Forschungszentrums Karlsruhe informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in regelmäßigen
Abständen. Aus dem Senat der Universität und dem Wissenschaftlich
Technischen Rat des Forschungszentrums Karlsruhe hat sich ein Übergangssenat
gebildet, der die Vernetzungsprozesse mitgestaltet. Überdies werden mit Betriebs-
und Personalrat regelmäßig Gespräche geführt.
11. Wie wird die haushaltsrechtliche Kontrolle des Deutschen Bundestags
weiter ermöglicht?
Die Ausgestaltung der künftigen Finanzadministration befindet sich in der
Abstimmung. Die Möglichkeit einer parlamentarischen Kontrolle wird dabei
selbstverständlich sichergestellt.
12. In welchen Bereichen ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein
Rückbau des Personals nicht auszuschließen?
Ein Rückbau von Personal ist nicht vorgesehen.
13. Wie ist die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der befürchteten
Schlechterstellung eines Teils der FZK-Beschäftigten (z. B. auch der
befristet Beschäftigten) beim Wechsel vom Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst in den Tarifvertrag der Länder?
14. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich angesichts der
unterschiedlichen Mitbestimmung der wissenschaftlichen und technischen
Beschäftigten an der TH und dem FZK die Rechte der in der
programmorientierten Forschung im Auftrag des Staates Beschäftigten in einer neuen
KIT-Organisation insgesamt nicht verschlechtern?
Sowohl die wissenschaftliche als auch die betriebsverfassungsrechtliche
Mitbestimmung sind hohe Güter, und aus Sicht des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung wird alles getan, damit sie adäquat gesichert werden. Die
Details befinden sich derzeit in rechtlicher Prüfung.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur zukünftigen
Ausgestaltung der wissenschaftlichen Mitbestimmung im KIT, und wie bewertet sie
diese Ausgestaltung?
Welche Maßnahmen sind nötig, das bisher im FZK verbriefte Recht der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf wissenschaftliche Mitbestimmung
auf das KIT und seine Beschäftigten zu übertragen?
Die Mechanismen wissenschaftlicher Mitbestimmung einer Universität und
einer stärker unternehmerisch geprägten Forschungseinrichtung kompatibel zu
gestalten, stellt eine strukturpolitische Herausforderung dar. Die Details der
Ausgestaltung befinden sich in der Abstimmung.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1013116. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer flexibel angepassten
Mitbestimmungsform angesichts der Tatsache, dass in einer Einrichtung
mit Elementen unternehmerischer Organisation der Interessenausgleich
zwischen wissenschaftlichen sowie arbeits- und personalrechtlichen
Anliegen der Beschäftigten und der Leitung anders ausfallen muss als in einer
öffentlichen Einrichtung klassischen Typs?
Siehe Antwort zu Frage 14.
17. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, die so genannte
Zivilklausel des Gesellschaftervertrags des FZK, wonach die Forschung
im FZK nicht militärischen Zielen dienen darf, in das so genannte KIT-
Gesetz zu übertragen?
Wird sich die Bundesregierung für die Beibehaltung der bisherigen
Vereinbarung im Bereich der staatlichen Vorsorgeforschung einsetzen, wenn
nein, warum nicht?
Die so genannte Zivilklausel in der Großforschungsaufgabe ist für die
Bundesregierung Voraussetzung für KIT.
18. Welche Bereiche (finanziell, strukturell, personell, tariflich, rechtlich,
organisatorisch) bleiben auch in unmittelbarer und weiterer Zukunft für die
zwei Standorte getrennt?
Das Zusammenwirken wird so eng wie möglich sein, d. h. in einer Institution,
die „atmend“ und flexibel ausgestaltet wird und zudem eine Corporate Identity
schafft. Die Strukturdetails befinden sich in der Abstimmung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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