Wissenschaftspolitisches Neuland im Karlsruher Institut für Technologie
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Karin Binder, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 18. Februar 2008 haben sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg auf einen rechtlichen Zusammenschluss des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) mit der Technischen Hochschule Karlsruhe (TH) zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT) verständigt.
Das KIT war als siegreiches Zukunftskonzept aus der ersten Runde der Exzellenzinitiative im Oktober 2006 hervorgegangen. Vor dem Hintergrund der politischen Debatte um die Entsäulung des deutschen Wissenschaftssystems, ist zu erwarten, dass die Gestaltung des KIT Modellcharakter für weitere Vorhaben haben wird.
Bereits im Dezember 2007 haben das FZK und die TH Karlsruhe einen Gründungsvertrag unterzeichnet. Aufgrund rechtlicher Probleme wurde es bislang aber nur als Kooperationsprojekt zwischen der Landesuniversität und der vom Bund finanzierten Großforschungseinrichtung geführt. Nun soll es als Körperschaft des Öffentlichen Rechts nach baden-württembergischem Landesrecht eingerichtet werden. Für den Herbst wird der Entwurf einer Bund-Länder-Vereinbarung erwartet, die die Angleichung der rechtlichen Rahmenbedingungen aus beiden Quelleinrichtungen enthält. Darauf wird schließlich das KIT-Errichtungsgesetz aufbauen, das voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres im baden-württembergischen Landtag zur Beratung ansteht.
Bereits jetzt zeichnet sich eine Organisations- und Mitbestimmungsstruktur im neuen KIT ab, die im Vergleich zu den Vorgängereinrichtungen relevante Veränderungen mit sich bringt.
- Der externe Einfluss soll verstärkt werden, um den Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft sowie deren Bedarf in die Wissenschaft zu transportieren.
- Es sollen Leitungsstrukturen einer unternehmerischen Organisation mit weitgehender Budgetautonomie eingerichtet werden. Der Vorstandsvorsitzende des FZK kündigte im Februar diesen Jahres an, dass es bei der Mitbestimmung nicht zu einer Neuauflage der Gremienuniversität kommen werde. Seine Äußerungen zur Ausgestaltung der wissenschaftlichen Mitbestimmung, wie etwa im Wissenschaftlich-Technischen Rat des FZK, der wesentliche wissenschaftliche Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Vorstand trifft, lassen einen Abbau dieser Mitbestimmungsrechte erwarten.
- Die Änderung der Rechtsform zur Körperschaft des Öffentlichen Rechts würde für die Vertretung von FZK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern den Wechsel vom Betriebsrat zum Personalrat bedeuten. Damit verbunden sind geringere Mitsprache- und Durchsetzungsrechte.
- Des Weiteren ist bei Beschäftigten, die innerhalb des KIT zwischen Tarifverträgen wechseln müssen, mit Einkommenseinbußen zu rechnen.
Die neue Hybridform des KIT mit bundes- und landesgesetzlicher Zuständigkeit erschwert die öffentliche und parlamentarische Begleitung der Vereinbarungen. Daher ist Transparenz darüber wünschenswert, welche Regelungsbereiche zwischen Bund und dem Land Baden-Württemberg verhandelt werden und welche Kompetenzbereiche ausschließlich in Landesverantwortung fallen werden. Dabei sollten auch grundsätzliche Überlegungen, von denen sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg leiten lässt, der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zudem ist es für das Zusammenwachsen beider Einrichtungen wesentlich, dass die insgesamt 8 000 Beschäftigten in diesem Prozess mitgenommen werden und sich ernst genommen fühlen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Was soll im Bund-Länder-Rahmenvertrag geregelt werden, und welche Regelungsmaterien werden im KIT-Errichtungsgesetz nach baden-württembergischem Landesrecht aufgegriffen?
Wann ist diesbezüglich mit abschließenden Entwürfen zu rechnen?
Worin sieht die Bundesregierung den Beitrag des KIT zur Entsäulung des Wissenschaftssystems?
Worin sieht die Bundesregierung den Mehrwert der Fusion zum KIT gegenüber der bisherigen Qualität der Kooperation zwischen dem FZK und der Universität Karlsruhe?
a) Worin sieht die Bundesregierung den wissenschaftlichen Mehrwert der Fusion zum KIT, und wie beurteilt sie ihn?
b) Wie wirken Landes- und Bundesregierung darauf ein, dass gestiegene Forschungsleistungen auch der Lehre zugute kommen? Wie soll daneben die versprochene Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen Studierenden und Dozenten zustande kommen, die neben der Lehre auch die Prüfungsbetreuung umfasst?
c) Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung der Mehrwert für die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses gegenüber der bisherigen Kooperationsvereinbarung zwischen der TH Karlsruhe und dem FZK?
d) Welche Verbesserungen für die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals in Forschung und Lehre erwartet die Bundesregierung, z. B. vor dem Hintergrund einer stark gewachsenen Anzahl befristeter Verträge oder der zunehmenden Bewältigung der Lehre mit niedrig oder nicht entlohnten Lehrbeauftragten?
Welche Vorstellungen zur Organisationsform und zum Gremienaufbau des KIT hat die Bundesregierung?
a) Wie ist der Einfluss und die Kontrolle des Bundes in Zukunft gewahrt?
b) Wie sieht die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat aus?
Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der Unterschied in der Funktionsweise zu der am 6. August 2007 gegründeten Jülich-Aachen Research Alliance – JARA? Welchen Mehrwert hat die eigenständige Rechtsform des KIT gegenüber JARA?
Sind aus Sicht der Bundesregierung angesichts des Ausmaßes der strukturellen Neuerungen im KIT Experimentierklauseln mit verbindlicher Evaluation – beispielsweise für personalstrukturelle Veränderungen – eine gangbare Option (bitte mit Begründung)?
a) Inwiefern könnte das KIT beispielgebend dafür sein, Forscher aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen stärker als bislang in die universitäre Lehre einzubeziehen?
b) Welche Hindernisse stehen dem aus Sicht der Bundesregierung bislang im Wege?
c) Welche Anreize sind denkbar, und was unternimmt die Bundesregierung in dieser Hinsicht?
d) Wie sieht der Stand der Umsetzung der „100 Professuren“ nach Artikel 16 Abs. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (EHFRUG) aus?
Wie soll nach Vorstellung der Bundesregierung der Technologietransfer verbessert und der angekündigte Wissensaustausch mit der Wirtschaft organisiert werden?
a) Wie wird nach Vorstellung der Bundesregierung von der Wirtschaft unabhängige Forschung erhalten?
b) Wie ist der Stellenwert der geisteswissenschaftlichen Fächer?
In welcher Weise werden die Gremien der Selbstverwaltung der Quelleinrichtungen an den Umgestaltungsprozessen beteiligt? Wie werden die verschiedenen Statusgruppen darüber hinaus über die sie zu erwartenden Veränderungen gezielt informiert?
Wie wird die haushaltsrechtliche Kontrolle des Deutschen Bundestags weiter ermöglicht?
In welchen Bereichen ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein Rückbau des Personals nicht auszuschließen?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der befürchteten Schlechterstellung eines Teils der FZK-Beschäftigten (z. B. auch der befristet Beschäftigten) beim Wechsel vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in den Tarifvertrag der Länder?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich angesichts der unterschiedlichen Mitbestimmung der wissenschaftlichen und technischen Beschäftigten an der TH und dem FZK die Rechte der in der programmorientierten Forschung im Auftrag des Staates Beschäftigten in einer neuen KIT-Organisation insgesamt nicht verschlechtern?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur zukünftigen Ausgestaltung der wissenschaftlichen Mitbestimmung im KIT, und wie bewertet sie diese Ausgestaltung? Welche Maßnahmen sind nötig, das bisher im FZK verbriefte Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf wissenschaftliche Mitbestimmung auf das KIT und seine Beschäftigten zu übertragen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer flexibel angepassten Mitbestimmungsform angesichts der Tatsache, dass in einer Einrichtung mit Elementen unternehmerischer Organisation der Interessenausgleich zwischen wissenschaftlichen sowie arbeits- und personalrechtlichen Anliegen der Beschäftigten und der Leitung anders ausfallen muss als in einer öffentlichen Einrichtung klassischen Typs?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, die so genannte Zivilklausel des Gesellschaftervertrags des FZK, wonach die Forschung im FZK nicht militärischen Zielen dienen darf, in das so genannte KIT-Gesetz zu übertragen? Wird sich die Bundesregierung für die Beibehaltung der bisherigen Vereinbarung im Bereich der staatlichen Vorsorgeforschung einsetzen, wenn nein, warum nicht?
Welche Bereiche (finanziell, strukturell, personell, tariflich, rechtlich, organisatorisch) bleiben auch in unmittelbarer und weiterer Zukunft für die zwei Standorte getrennt?