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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (G-SIG: 12011866)

Marktwirtschaftliche Anreize zur Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, Bedenken der Bundesländer wegen der Verwaltungskosten, Arbeit an einem Zusatzprotokoll zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Abfallbeseitigung im Europarat

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

01.02.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/650220. 12. 93

Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen

der Abgeordneten Gerhard Reddemann, Robert Antretter und weiterer Abgeordneter

Vorbemerkung

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat in ihrer Empfehlung 1225 (1993) zur Abfallbewirtschaftung u. a. die Prioritäten in der Reihenfolge Vermeidung — Verwertung — Entsorgung festgelegt und hierbei ausdrücklich der Abfallverringerung absoluten Vorrang eingeräumt. Diese Zielvorstellungen enthält auch die dem Deutschen Bundestag zugeleitete Abfallnovelle der Bundesregierung (Entwurf für ein Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz).

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen4

1

Inwieweit hält sie eine Beschleunigung der Umsetzung der ordnungspolitischen Zielvorstellungen der Abfallnovelle durch marktwirtschaftliche Anreize für möglich, ohne dadurch die vorgesehene Eigenverantwortung der Verursacher zu schmälern?

2

Wie beurteilt sie die anläßlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zur o. g. Abfallnovelle geäußerten Bedenken der Bundesländer, wonach insbesondere die Kontroll- und Aufsichtsbestimmungen, für die weder ausreichend geschultes Personal noch die Verwaltungsstruktur zur Verfügung stehe, zu umfangreich seien und mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden müsse?

3

Wie ist der Stand der Arbeiten im Ministerkomitee des Europarates für ein Zusatzprotokoll zur Rahmenkonvention über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung hierzu ein?

4

Was sind die Gründe für die ablehnende Haltung der Bundesregierung im Hinblick auf das am 21. Juni 1993 zur Unterzeichnung ausgelegte Übereinkommen des Europarates über die Haftung für durch umweltgefährdende Aktivitäten entstandene Schäden?

Bonn, den 20. Dezember 1993

Gerhard Reddemann Robert Antretter Rudolf Bindig Lieselott Blunck (Uetersen) Wilfried Böhm (Melsungen) Hans Büchler (Hof) Klaus Bühler (Bruchsal) Leni Fischer (Unna) Dr. Uwe Holtz Ulrich Junghanns Peter Kittelmann Karl-Heinz Klejdzinski Christian Lenzer Heinrich Lummer Erich Maaß (Wilhelmshaven) Günter Marten Ulrike Mascher Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup Meinolf Michels Christian Müller (Zittau) Dr. Günther Müller Gerhard Neumann (Gotha) Albert Pfuhl Dr. Albert Probst Manfred Reimann Dr. Hermann Scheer Günter Schluckebier Michael von Schmude Ernst Schwanhold Dr. Hartmut Soell Dr. Rudolf Sprung Heinz-Alfred Steiner Margitta Terborg Friedrich Vogel (Ennepetal) Benno Zierer

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