BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Offene und versteckte Subventionen durch Steuervergünstigungen (G-SIG: 12011930)

Auflistung der Steuervergünstigungen im Sinne des Subventionsbegriffs und im Bereich sonstiger steuerlicher Regelungen nach einzelnen Sektoren, neu geschaffene bzw. entfallene Steuervergünstigungen seit 1985 bis 1998, hierdurch verursachte Mindereinnahmen; versteckte und illegale Subventionierung (Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung), z.B. in Bayern oder im Saarland; versteckte steuerliche Subventionierung durch Schattenwirtschaft; ökologische Wirkungen bestimmter Subventionen im Vergleich zu Finanzhilfen und Steuervergünstigungen für den Umweltschutz

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.05.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/678902.02.94

Offene und versteckte Subventionen durch Steuervergünstigungen

der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Sachverständigenrat hat in einer grundsätzlichen Bewertung die Subventionspolitik der Bundesregierung einer kritischen Bewertung unterzogen und kommt zu folgendem Urteil: „Die bisherigen Erfolge sind gemessen am vorhandenen Subventionsvolumen und an der Größe des Konsolidierungsbedarfes äußerst bescheiden." (Gutachten 1993/94: Zi. 57). Auch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz — das im übrigen vornehmlich auf Mißbräuche im sozialen Bereich abstellt — ist ein Beispiel für diese bescheidenen Erfolge.

Von den Ausgaben des Bundes profitieren vielfach gesellschaftliche Gruppen, die nicht der staatlichen Unterstützung bedürfen. Offensichtlich ist dies bei den direkten Finanzhilfen und Transfers, die in der Subventionsberichterstattung der Bundesregierung ausgewiesen sind. Weniger deutlich sind die vielen steuerlichen Subventionstatbestände, die in den Subventionsberichten vielfach nicht quantifiziert sind und zum Teil ein beträchtliches Volumen ergeben. Die damit verbundenen steuerlichen Ungerechtigkeiten bleiben weitgehend im Verborgenen.

Gleichzeitig ergeben sich aus dem Wirrwarr der Steuersubventionen ökonomische Verzerrungen und „Disincentives". Auch hier hat der Sachverständigenrat ein eindeutiges Urteil abgegeben und betont, daß im Abbau der Steuervergünstigungen ein beachtliches Potential für Steuermehreinnahmen liegt. Der Sachverständigenrat stellt weiter fest: „Zudem würde in vielen Fällen das Besteuerungsverfahren für Bürger und Finanzverwaltung vereinfacht, was oft auch ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit und zu effizienter Verwendung öffentlichen Geldes wäre. Ein solches Bereinigungsprogramm müßte sich an steuersystematischen Anforderungen ausrichten und dürfte sich nicht nur in punktuellen Korrekturen des derzeitigen Systems erschöpfen." (Jahresgutachten 1993/94: Zi. 309)

Die Bundesregierung hat zwar punktuell Korrekturen bei den Steuersubventionen vorgenommen, insgesamt ist sie jedoch weit hinter den vom Sachverständigenrat formulierten Anforderungen zurückgeblieben. Die Bundesregierung ist nicht bereit, die ungerechten steuerlichen Begünstigungen substantiell abzubauen. Sie handelt weiterhin im Interesse einflußreicher Verbände und für sie wichtiger Wählerschichten. Steuergerechtigkeit ist so nicht zu erreichen und ebensowenig können wirtschaftlich sinnvolle Regelungen im Steuerrecht gefunden werden. So stellt der Wissenschaftliche Beirat (Finanzen) im jüngsten Gutachten zu Recht fest: „Erhebliche Spielräume für eine Vergrößerung der Steuereinnahmen liegen immer noch in einer weiteren Durchforstung von Steuervergünstigungen und von sonstigen unsystematischen steuerlichen Einzelregelungen. Dem ökonomischen Charakter nach handelt es sich dabei sehr oft um verkappte, das heißt als Einnahmeabzüge getarnte Staatsausgaben." (Perspektiven staatlicher Ausgabenpolitik, Bonn 1994: 11 f.)

Bisher hat die Bundesregierung auf eine umfassende Darstellung bei den Subventionen verzichtet. In der bisherigen Subventionsberichterstattung wird nur ein Teil der staatlichen Subventionen erfaßt.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

A. Steuersubventionen

1. Welche Steuervergünstigungen — aufgeteilt in die steuerlichen Bereiche: Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Versicherungsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer — existieren im Sinne des Subventionsbegriffs der Bundesregierung, aufgelistet nach den Bereichen

  • Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
  • Gewerbliche Wirtschaft,
  • Verkehr,
  • Wohnungswesen und Städtebau,
  • Sparförderung und Vermögensbildung im Jahr 1993?
  • Welches sind die — entsprechend aufgeteilten — übrigen Steuervergünstigungen?

2. Welche Steuervergünstigungen wurden in den jeweiligen Bereichen seit dem Jahr 1985 neu geschaffen bzw. sind entfallen?

3. Welche Veränderungen ergeben sich aufgrund der Steueränderungsgesetze der Jahre 1992 und 1993 für den Zeitraum bis 1998?

4. Wie hoch ist das Volumen der durch die Steuervergünstigungen entstandenen Mindereinnahmen (aufgeteilt nach einzelnen Steuern und mit Zuordnung zu den verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen) im Zeitraum von 1984 bis 1994? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998?

5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der durch die Steuervergünstigungen entstandenen Mindereinnahmen im Zeitraum von 1984 bis 1994? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998?

6. Welche Steuervergünstigungen — aufgeteilt in die steuerlichen Bereiche: Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Versicherungsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer — existieren im Bereich der sonstigen steuerlichen Regelungen (die nach Auffassung der Bundesregierung nicht den Subventionen zuzurechnen sind) im Jahr 1993?

7. Wie hoch ist das Volumen der durch die (in Frage 6 angesprochenen) Steuervergünstigungen entstandenen Mindereinnahmen (aufgeteilt nach einzelnen Steuern) im Zeitraum von 1984 bis 1994? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998? Wie hoch ist das Gesamtvolumen der dadurch entstandenen Mindereinnahmen im Zeitraum von 1984 bis 1994?

8. Wie hoch ist das Volumen der durch die Gesamtheit der Steuervergünstigungen (entsprechend Fragen 1 und 6) entstandenen Steuermindereinnahmen (aufgeteilt nach einzelnen Steuern) in den Jahren 1984 bis 1994? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998?

9. Wie hoch ist das jeweilige Volumen der durch die Gesamtheit der Steuervergünstigungen entstandenen Steuermindereinnahmen in den Jahren 1984 bis 1994? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998?

B. Versteckte und illegale steuerliche Subventionierung

1. Stimmt die Bundesregierung der Bewertung der Deutschen Steuergewerkschaft zu, die im Juni 1993 unter Berufung auf den Wissenschaftlichen Beirat (Finanzen) feststellte, daß „in den Bundesländern Wirtschaftsförderung über die Duldung von Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung betrieben (wird) " ?

Falls nicht, kann die Bundesregierung erklären, warum die Deutsche Steuergewerkschaft zu einem derartigen Urteil gelangte?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die in Bayern geübte Praxis, durch „politische Protektion" (Handelsblatt 13. Dezember 1993: 7) einzelne Steuerfälle zugunsten der Steuerpflichtigen außerhalb des gesetzlichen Besteuerungsverfahrens — d. h. an den zuständigen Finanzämtern vorbei — zu regeln?

Kann sich die Bundesregierung vorstellen, daß diese Praxis zu der von der Deutschen Steuergewerkschaft angesprochenen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung zählt?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die in Bayern entstandenen Steuerausfälle, wo in den Steuersachen Zwick, Moksel und Hurler durch Weisungen übergeordneter Instanzen (Oberfinanzdirektion) nach Schätzungen der bayerischen Finanzgewerkschaft Steuerausfälle in Millionenhöhe entstanden sind?

Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der Umfang der Steuerausfälle in den genannten Steuersachen? Kann die Bundesregierung darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage diese steuerliche Begünstigung erfolgt ist? Handelt es sich dabei um eine gewollte Subventionierung im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes? Falls nicht, welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, eine rechtmäßige Besteuerung in Bayern sicherzustellen?

4. Stimmt die Bundesregierung der Aussage der bayerischen Steuergewerkschaft zu, wonach die in in den genannten Fällen geduldete Steuerhinterziehung, „bei den Steuerpflichtigen und Finanzbeamten den Eindruck erweckt, als ginge es nicht mit rechten Dingen zu" ?

5. Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der „eklatant rechtswidrigen" (Landesrechnungshof Saarland) steuerlichen Behandlung des Investors Zwick im Saarland ebenfalls um einen Fall politischer Protektion, bei der Steuerfälle außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Besteuerungsverfahrens geregelt wurden?

Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der Umfang der Steuerausfälle? Kann die Bundesregierung darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage diese steuerliche Begünstigung erfolgt ist? Handelt es sich dabei um eine gewollte Subventionierung im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes? Falls nicht, welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, eine rechtmäßige Besteuerung im Saarland sicherzustellen?

6. Handelt es sich bei den genannten Fällen um eine besondere Form der Subventionierung, die nur auf Bayern und das Saarland beschränkt ist, oder sind der Bundesregierung über die in den vorstehenden Fragen genannten Beispiele hinaus weitere Fälle bekannt, in denen durch Weisungen übergeordnete Instanzen (Oberfinanzdirektion und Finanzministerium) Steuern nicht festgesetzt, erlassen oder niedergeschlagen worden sind?

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung das Gesamtvolumen dieser Steuerausfälle? Wie verteilen sich diese Steuerausfälle auf die einzelnen Bundesländer?

7. Welche Mittel und Wege sieht die Bundesregierung, um die in den vorstehenden Fragen angesprochene Subventionierung qua geduldeter Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung künftig zu verhindern?

Wie bewertet die Bundesregierung Reformvorschläge — etwa die Orientierung an einer Steuerausschöpfungsquote —, die die Bundesländer im Zuge einer Reform des Bund-Länder-Finanzausgleiches zu einer besseren Pflege und Ausschöpfung ihrer Steuerkraft veranlassen würden?

C. Versteckte steuerliche Subventionierung durch Schattenwirtschaft

1. Stimmt die Bundesregierung der Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft zu, daß jährlich etwa 12 vom Hundert des Bruttosozialproduktes — 1992 waren dies etwa 363 Mrd. DM — durch die Schattenwirtschaft der Besteuerung entzogen werden, und daß dadurch in den alten Bundesländern im Jahr 1992 Steuerausfälle in Höhe von mindestens 130 Mrd. DM entstanden sind?

Wenn nicht, wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung das Volumen der durch Schattenwirtschaft entstandenen Steuerausfälle?

2. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Untersuchung des Europäischen Zentrums für Wirtschaftsforschung (ZEW), wonach bereits im Jahr 1983 in der Einkommenbesteuerung ein Steuerausfall in Höhe von 72 Mrd. DM durch Schattenwirtschaft zu verzeichnen war?

3. Kann die Bundesregierung angeben, durch welche Tatbestände diese Steuerausfälle gekennzeichnet sind (etwa Beschäftigung von Arbeitnehmern etc.) und wie sie sich auf die verschiedenen Wirtschaftssektoren verteilen?

D. Ökologische Wirkungen von Subventionen

1. Welche Finanzhilfen und Steuervergünstigungen sind nach Ansicht der Bundesregierung im einzelnen für den Umweltschutz in den Jahren 1990 bis 1995 vorgesehen (Angaben des Zeitpunkts der Einführung, der genauen Zielsetzung, der Befristung und der jeweiligen Haushaltswirkungen bzw. Steuermindereinnahmen)?

2. Wie hoch ist der Anteil (Volumen und v. H.-Anteil) der nach Ansicht der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 1995 für den Umweltschutz vorgesehenen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen an der Gesamtheit der Subventionen

  • in der Abgrenzung der sechs führenden Wirtschaftsforschungsinstitute und
  • in der Abgrenzung der Subventionsberichterstattung der Bundesregierung?

3. Wie groß ist das Volumen der Finanzhilfen und Steuermindereinnahmen jeweils bei

  • — der Mineralölsteuerbefreiung für die Luftfahrt,
  • — der Mineralölsteuerbefreiung für die gewerbliche Binnenschiffahrt,
  • — der Förderung der Luftfahrttechnik,
  • — der Nichterhebung der Kfz-Steuer für überzählige Kfz-Anhänger,
  • — der Gasölverbilligung in der Landwirtschaft,
  • — Befreiung der Zugmaschinen und anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kfz-Steuer,
  • — der agrarstrukturellen Förderung,
  • — sozio-strukturellem Einkommensausgleich in der Landwirtschaft,
  • — der Kokskohlenbeihilfe in den Jahren 1990 bis 1995?

4. Welche Gründe sprechen für die Weiterführung der Finanzhilfen bzw. steuerlichen Subventionierung bei den in Frage 3 genannten Bereichen?

Fragen23

1

Welche Steuervergünstigungen — aufgeteilt in die steuerlichen Bereiche: Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Versicherungsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer — existieren im Sinne des Subventionsbegriffs der Bundesregierung, aufgelistet nach den Bereichen a) Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, b) Gewerbliche Wirtschaft, c) Verkehr, d) Wohnungswesen und Städtebau, e) Sparförderung und Vermögensbildung im Jahr 1993?

Welches sind die — entsprechend aufgeteilten — übrigen Steuervergünstigungen?

2

Welche Steuervergünstigungen wurden in den jeweiligen Bereichen seit dem Jahr 1985 neu geschaffen bzw. sind entfallen?

3

Welche Veränderungen ergeben sich aufgrund der Steueränderungsgesetze der Jahre 1992 und 1993 für den Zeitraum bis 1998?

4

Wie hoch ist das Volumen der durch die Steuervergünstigungen entstandenen Mindereinnahmen (aufgeteilt nach einzelnen Steuern und mit Zuordnung zu den verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen) im Zeitraum von 1984 bis 1994?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998?

5

Wie hoch ist das Gesamtvolumen der durch die Steuervergünstigungen entstandenen Mindereinnahmen im Zeitraum von 1984 bis 1994?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998?

6

Welche Steuervergünstigungen — aufgeteilt in die steuerlichen Bereiche: Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Versicherungsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer — existieren im Bereich der sonstigen steuerlichen Regelungen (die nach Auffassung der Bundesregierung nicht den Subventionen zuzurechnen sind) im Jahr 1993?

7

Wie hoch ist das Volumen der durch die (in Frage 6 angesprochenen) Steuervergünstigungen entstandenen Mindereinnahmen (aufgeteilt nach einzelnen Steuern) im Zeitraum von 1984 bis 1994?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die entsprechenden Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998?

Wie hoch ist das Gesamtvolumen der dadurch entstandenen Mindereinnahmen im Zeitraum von 1984 bis 1994?

8

Wie hoch ist das Volumen der durch die Gesamtheit der Steuervergünstigungen (entsprechend Fragen 1 und 6) entstandenen Steuermindereinnahmen (aufgeteilt nach einzelnen Steuern) in den Jahren 1984 bis 1994?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998?

9

Wie hoch ist das jeweilige Volumen der durch die Gesamtheit der Steuervergünstigungen entstandenen Steuermindereinnahmen in den Jahren 1984 bis 1994?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mindereinnahmen für die Jahre 1995 bis 1998?

1

Stimmt die Bundesregierung der Bewertung der Deutschen Steuergewerkschaft zu, die im Juni 1993 unter Berufung auf den Wissenschaftlichen Beirat (Finanzen) feststellte, daß „in den Bundesländern Wirtschaftsförderung über die Duldung von Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung betrieben (wird) " ?

Falls nicht, kann die Bundesregierung erklären, warum die Deutsche Steuergewerkschaft zu einem derartigen Urteil gelangte?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die in Bayern geübte Praxis, durch „politische Protektion" (Handelsblatt 13. Dezember 1993: 7) einzelne Steuerfälle zugunsten der Steuerpflichtigen außerhalb des gesetzlichen Besteuerungsverfahrens — d. h. an den zuständigen Finanzämtern vorbei — zu regeln?

Kann sich die Bundesregierung vorstellen, daß diese Praxis zu der von der Deutschen Steuergewerkschaft angesprochenen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung zählt?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die in Bayern entstandenen Steuerausfälle, wo in den Steuersachen Zwick, Moksel und Hurler durch Weisungen übergeordneter Instanzen (Oberfinanzdirektion) nach Schätzungen der bayerischen Finanzgewerkschaft Steuerausfälle in Millionenhöhe entstanden sind?

Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der Umfang der Steuerausfälle in den genannten Steuersachen?

Kann die Bundesregierung darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage diese steuerliche Begünstigung erfolgt ist?

Handelt es sich dabei um eine gewollte Subventionierung im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes?

Falls nicht, welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, eine rechtmäßige Besteuerung in Bayern sicherzustellen?

4

Stimmt die Bundesregierung der Aussage der bayerischen Steuergewerkschaft zu, wonach die in in den genannten Fällen geduldete Steuerhinterziehung, „bei den Steuerpflichtigen und Finanzbeamten den Eindruck erweckt, als ginge es nicht mit rechten Dingen zu" ?

5

Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der „eklatant rechtswidrigen" (Landesrechnungshof Saarland) steuerlichen Behandlung des Investors Zwick im Saarland ebenfalls um einen Fall politischer Protektion, bei der Steuerfälle außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Besteuerungsverfahrens geregelt wurden?

Wie hoch ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der Umfang der Steuerausfälle?

Kann die Bundesregierung darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage diese steuerliche Begünstigung erfolgt ist?

Handelt es sich dabei um eine gewollte Subventionierung im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes?

Falls nicht, welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, eine rechtmäßige Besteuerung im Saarland sicherzustellen?

6

Handelt es sich bei den genannten Fällen um eine besondere Form der Subventionierung, die nur auf Bayern und das Saarland beschränkt ist, oder sind der Bundesregierung über die in den vorstehenden Fragen genannten Beispiele hinaus weitere Fälle bekannt, in denen durch Weisungen übergeordnete Instanzen (Oberfinanzdirektion und Finanzministerium) Steuern nicht festgesetzt, erlassen oder niedergeschlagen worden sind?

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung das Gesamtvolumen dieser Steuerausfälle?

Wie verteilen sich diese Steuerausfälle auf die einzelnen Bundesländer?

7

Welche Mittel und Wege sieht die Bundesregierung, um die in den vorstehenden Fragen angesprochene Subventionierung qua geduldeter Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung künftig zu verhindern?

Wie bewertet die Bundesregierung Reformvorschläge — etwa die Orientierung an einer Steuerausschöpfungsquote —, die die Bundesländer im Zuge einer Reform des Bund-Länder-Finanzausgleiches zu einer besseren Pflege und Ausschöpfung ihrer Steuerkraft veranlassen würden?

1

Stimmt die Bundesregierung der Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft zu, daß jährlich etwa 12 vom Hundert des Bruttosozialproduktes — 1992 waren dies etwa 363 Mrd. DM — durch die Schattenwirtschaft der Besteuerung entzogen werden, und daß dadurch in den alten Bundesländern im Jahr 1992 Steuerausfälle in Höhe von mindestens 130 Mrd. DM entstanden sind?

Wenn nicht, wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung das Volumen der durch Schattenwirtschaft entstandenen Steuerausfälle?

2

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Untersuchung des Europäischen Zentrums für Wirtschaftsforschung (ZEW), wonach bereits im Jahr 1983 in der Einkommenbesteuerung ein Steuerausfall in Höhe von 72 Mrd. DM durch Schattenwirtschaft zu verzeichnen war?

3

Kann die Bundesregierung angeben, durch welche Tatbestände diese Steuerausfälle gekennzeichnet sind (etwa Beschäftigung von Arbeitnehmern etc.) und wie sie sich auf die verschiedenen Wirtschaftssektoren verteilen?

1

Welche Finanzhilfen und Steuervergünstigungen sind nach Ansicht der Bundesregierung im einzelnen für den Umweltschutz in den Jahren 1990 bis 1995 vorgesehen (Angaben des Zeitpunkts der Einführung, der genauen Zielsetzung, der Befristung und der jeweiligen Haushaltswirkungen bzw. Steuermindereinnahmen)?

2

Wie hoch ist der Anteil (Volumen und v. H.-Anteil) der nach Ansicht der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 1995 für den Umweltschutz vorgesehenen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen an der Gesamtheit der Subventionen

a) in der Abgrenzung der sechs führenden Wirtschaftsforschungsinstitute und

b) in der Abgrenzung der Subventionsberichterstattung der Bundesregierung?

3

Wie groß ist das Volumen der Finanzhilfen und Steuermindereinnahmen jeweils bei

— der Mineralölsteuerbefreiung für die Luftfahrt,

— der Mineralölsteuerbefreiung für die gewerbliche Binnenschiffahrt,

— der Förderung der Luftfahrttechnik,

— der Nichterhebung der Kfz-Steuer für überzählige Kfz-Anhänger,

— der Gasölverbilligung in der Landwirtschaft,

— Befreiung der Zugmaschinen und anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kfz-Steuer,

— der agrarstrukturellen Förderung,

— sozio-strukturellem Einkommensausgleich in der Landwirtschaft,

— der Kokskohlenbeihilfe in den Jahren 1990 bis 1995?

4

Welche Gründe sprechen für die Weiterführung der Finanzhilfen bzw. steuerlichen Subventionierung bei den in Frage 3 genannten Bereichen?

Bonn, den 2. Februar 1994

Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen