Rücklieferung von Nuklearabfällen aus ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen
der Abgeordneten Horst Kubatschka, Volker Jung (Düsseldorf), Holger Bartsch, Friedhelm Julius Beucher, Hans Büchler (Hof), Hans Büttner (Ingolstadt), Ursula Burchardt, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Norbert Formanski, Monika Ganseforth, Dr. Fritz Gautier, Dr. Peter Glotz, Dr. Liesel Hartenstein, Renate Jäger, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Dr. Klaus Kübler, Uwe Lambinus, Klaus Lennartz, Ulrike Mascher, Heide Mattischek, Ulrike Mehl, Christian Müller (Zittau), Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Martin Pfaff, Manfred Reimann, Peter W. Reuschenbach, Otto Schily, Renate Schmidt (Nürnberg), Dr. Rudolf Schöfberger, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Dietrich Sperling, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Hermann Wimmer (Neuötting), Dr. Hans de With, Verena Wohlleben, Hanna Wolf
Vorbemerkung
Deutsche Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben in den letzten Jahren erhebliche Mengen abgebrannter Brennelemente in ausländische Wiederaufarbeitungsanlagen (COGEMA/ La Hague, BNFL/Sellafield) zur Verarbeitung geliefert. Die Abfälle aus den abgebrannten Brennstoffen und die zusätzlichen mittelradioaktiven Abfälle aus dem Verarbeitungsprozeß müssen vertragsgemäß zurückgeliefert und in Deutschland endgelagert werden. Bei der Rücknahme der dabei verbleibenden Abfälle und insbesondere bei der Entsorgung der schwachradioaktiven Betriebs- und Abrißabfälle wird es in den nächsten Jahren zu gravierenden Engpässen kommen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Mengen hochradioaktiver Glaskokillen und zementierter Hülsen werden voraussichtlich von der COGEMA und der BNFL zu welchen Zeitpunkten bis zum Jahr 2005 zurückgeliefert?
In welchem genehmigten Zwischenlager und in welchen genehmigten Lagerbehältern sollen diese Abfälle bis zur Verfügbarkeit eines geeigneten Endlagers zwischengelagert werden?
Welcher Stellplatzbedarf ist hierfür vorhanden und genehmigt, und in welchem Umfang sind hierfür Stellplätze in den Zwischenlagern erforderlich?
Welche Mengen mittelradioaktiver Abfälle werden voraussichtlich von der COGEMA und der BNFL zu welchen Zeitpunkten bis zum Jahr 2005 zurückgeliefert?
Wie sollen diese Abfälle behandelt, wo sollen sie zwischen- und endgelagert werden?
Erfüllen diese Abfälle die vorläufigen Anforderungen zur Einlagerung im geplanten Endlager Schacht Konrad?
Sind der Bundesregierung Änderungen der Techniken der Abfallbehandlung bei der Firma COGEMA bekannt, wenn ja, wie beurteilt sie diese, und welchen Einfluß werden die geänderten Planungen auf die Einhaltung der vorgesehenen Spezifikationen für die verschiedenen Abfallprodukte haben?
Wie steht die Bundesregierung zu der gemäß den „Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge" erforderlichen Maßgabe, daß die Abfälle aus den ausländischen Aufarbeitungsanlagen erst zu einem Zeitpunkt zurückgeliefert werden sollen, zu dem ihre sichere Behandlung und Beseitigung im Inland gewährleistet ist und der gesetzlichen Regelung in. Frankreich bzw. der Erklärung der britischen Regierung vom Juli dieses Jahres, daß die Rücklieferung der Abfälle in jedem Fall erfolgt, also nicht an das Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen in Deutschland gebunden ist?
Welche verbindlichen Vereinbarungen bestehen zwischen den zuständigen bundesdeutschen Aufsichtsbehörden und den französischen bzw. britischen Betreibern der Wiederaufarbeitungsanlagen darüber, wie die notwendige Überwachung der Qualitätssicherung 'und der Einhaltung von spezifischen Garantiewerten bei der Abfallbehandlung durch deutsche Behörden oder durch von ihnen beauftragte, unabhängige deutsche Gutachter gewährleistet werden kann?
Welche Risiken sieht die Bundesregierung insgesamt für den Nachweis der Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke über die Wiederaufarbeitung im Ausland?