Atomare Zwischenlagerung
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Das Brandenburger Umweltministerium läßt z. Z. durch das Öko-Institut Darmstadt prüfen, welcher Standort als atomares Zwischenlager geeigent sei. Von den vier vorgeschlagenen Standorten befinden sich drei (die ehemaligen NVA-Objekte Storkow, Schönemark/Grausee und Heckelberg) in Besitz des Bundesvermögensamtes.
Entsprechend den Vorschriften des Atomgesetzes sowie der Strahlenschutzverordnung ist jedes Bundesland zur Einrichtung einer Sammelstelle für radioaktive Abfälle verpflichtet.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Kriterien müssen bei der Auswahl eines geeigneten Standortes für ein atomares Zwischenlager erfüllt werden?
Welche Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Brandschutz, Objektschutz etc.) müssen getroffen werden?
Welche Vorkehrungen sind für einen Katastrophenfall (z. B. in einer Tiefflugzone der Bundeswehr) zu treffen?
Ist eine Einlagerung in Bunker zwingend erforderlich, und wie müssen diese beschaffen sein?
Wer trägt die Kosten für die Vorbereitung und den Unterhalt eines Zwischenlagers (einschließlich einer Waldabholzung um das Gebäude)?
In welchen Abständen ist die Strahlenintensität im Umfeld einer Sammelstelle zu messen, und welche Werte sind im Vergleich zur natürlichen Radioaktivität zulässig?
Wie lange und in welchem Umfang darf radioaktives Material in ein Zwischenlager eingebracht werden?
Inwiefern müssen nach Ansicht der Bundesregierung bei der Entscheidung über einen Standort solche Fakten, wie Trinkwasser- und Naturschutzgebiet, Entwicklungsvorhaben einer Region (Tourismus, ökologischer Landbau, Wohnungsbau etc.) Berücksichtigung finden?
Inwieweit müssen in die Vorbereitung der Entscheidung über einen Standort für ein atomares Zwischenlager betroffene Kommunen, Umweltverbände bzw. Bürgerinitiativen einbezogen werden?
Wo findet die Endlagerung von Brandenburger Atommüll statt?
Trifft es zu, daß an der Grenze beschlagnahmtes radioaktives Material in Zwischenlager verbracht wird?
Wie erfolgt die Prüfung der Gefährlichkeit?
Trifft es zu, daß seit Oktober 1990 radioaktives Material in der Manipulatorstation im Bundeswehrobjekt Storkow eingelagert wird?
Wenn ja, um welches Material handelt es sich, welchen Umfang haben die Einlagerungen, und woher stammt es?
Gibt es eine Information des Bundesvermögensamtes an das Land Brandenburg, daß der Standort Heckelberg aus Sicht der Bundesregierung ein möglicher und geeigneter Standort wäre?
Wenn ja, warum erfolgte eine solche Information vor dem Abschluß des Gutachtens durch das Öko-Institut Darmstadt?