BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Kriegsschiffslieferungen nach Indonesien (G-SIG: 12011989)

Umsetzung der WEU-Entschließung vom Juni 1993 zur Lage in Osttimor betr. Waffenembargo gegen Indonesien, Bonn und Verkauf von drei U-Booten für Indonesien, Lieferung von 39 NVA-Schiffen, Teildemilitarisierung dieser Schiffe durch die Firma Ferrostaal AG, Völkerrechtswidrigkeit der Besetzung Osttimors

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.04.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/701707. 03. 94

Kriegsschiffslieferungen nach Indonesien

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Entgegen der Entschließung der Westeuropäischen Union im Juni 1993 zur Lage in Osttimor, die ein Waffenembargo gegen Indonesien sowie die Aussetzung militärischer Abkommen und Hilfe für Indonesien wegen seiner Okkupationspolitik verlangt, finden immer noch Waffenlieferungen Deutschlands an Indonesien statt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Verbindlichkeiten erwachsen der Bundesrepublik Deutschland aus der Entschließung Nr. 91 der Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) vom 14. bis 17. Juni 1993 in Paris betreffend die Lage in Osttimor, in der es unter Punkt 2 heißt: ,Die Versammlung „fordert alle Mitgliedstaaten der WEU auf: a) ein unverzügliches Waffenembargo über Indonesien zu verhängen; b) unverzüglich militärische Abkommen mit Indonesien und Hilfe für Indonesien auszusetzen; (...)."' (Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union, Drucksache 12/5432 vom 15. Juli 1993, S. 34), und wie hat die Bundesregierung bisher diese Entschließung umgesetzt?

2. Ist es zutreffend, daß sich die Bundesregierung trotz der genannten Entschließung Nr. 91 der WEU (siehe oben) entschlossen hat, die Optionen für den Bau und Verkauf von drei U-Booten für Indonesien im Januar 1994 zu erteilen, und falls ja, wie ist dies mit dem Wortlaut der genannten Entschließung vereinbar?

3. Wie bewertet die Bundesregierung Pressemeldungen (z. B. die Zeitschrift „Tempo" vom 7. November 1992), nach denen der indonesische Admiral Arifin geäußert habe, deutsche Kriegsschiffe würden für die „Kriegsführung und Sicherheitsüberwachung" eingesetzt?

4. Eindeutig nachweisbar anhand von Fotodokumenten wurden im Jahr 1975 bei der Invasion in Dili, Osttimor, Landungsschiffe der indonesischen Marine eingesetzt.

In einem Brief vom 9. September 1992 an Frau Juliane Hansen von „Watch Indonesia" wurde durch den Beamten des Auswärtigen Amtes, Herrn Münzel, im Auftrag des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, mitgeteilt, daß die Bundesregierung mit dem Verkauf von 39 Kriegsschiffen keine Militärhilfe leiste, sondern nur der indonesischen Bitte um Überlassung von Schiffen der ehemaligen NVA-Marine zur Substitution älterer Schiffstypen nachkäme.

Warum handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung trotz des genannten offensichtlichen Kriegseinsatzes von Kriegsschiffen Indonesiens bei der Substitution derartiger Schiffe nicht um eine Militärhilfe?

5. Ist es zutreffend, daß die Überwachung der Teildemilitarisierung von ehemaligen Kriegsschiffen der NVA durch die Firma Ferrostaal AG durchgeführt wurde?

6. Ist es ferner zutreffend, daß die Firma Ferrostaal AG zugleich Generalunternehmer der Teildemilitarisierung und für die Umrüstung und Ausrüstung indonesischer Marinesoldaten in Neustadt/Schleswig-Holstein tätig ist?

Falls ja, warum ist in diesem brisanten Fall diese Firma sowohl ausführendes als zugleich kontrollierendes Organ?

7. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Helmut Becker (Nienberge), Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD vom 28. Dezember 1993 (Drucksache 12/6512, S. 5) teilt die Bundesregierung mit: ,Auf vier Minensuch-/Räumbooten „KONDOR II" ist jeweils ein Fliegerfaustabschußgestell FASTA-4M2 für Nahbereichsfliegerabwehrraketen irrtümlich nicht abgebaut worden, da die für die Festlegung der Teildemilitarisierungsmaßnahmen zugrunde gelegten technischen Bauunterlagen dieses Gestell nicht enthielten.' ,

Welche Maßnahmen zum Abbau der Abschußstelle hat die Bundesregierung zwischenzeitlich mit welchem Ergebnis durchgeführt bzw. beabsichtigt sie wann einzuleiten?

Welche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung, ob dieses Ziel realisiert wurde, hat sie zudem ergriffen?

8. Ist die Bundesregierung mit den Fragestellern der Auffassung, daß Indonesien mit der Besetzung Osttimors völkerrechtswidrig gehandelt hat und auch VN-Resolutionen nicht einhält?

Falls ja, wie begründet die Bundesregierung ihre in der Antwort auf die genannte Kleine Anfrage genannte Auffassung, „Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, an der Vertragstreue der indonesischen Regierung zu zweifeln." (Drucksache 12/6512, S. 5 zu den Fragen 13 und 14)?

Fragen8

1

Welche Verbindlichkeiten erwachsen der Bundesrepublik Deutschland aus der Entschließung Nr. 91 der Versammlung der Westeuropäischen Union (WEU) vom 14. bis 17. Juni 1993 in Paris betreffend die Lage in Osttimor, in der es unter Punkt 2 heißt: ,Die Versammlung „fordert alle Mitgliedstaaten der WEU auf: a) ein unverzügliches Waffenembargo über Indonesien zu verhängen; b) unverzüglich militärische Abkommen mit Indonesien und Hilfe für Indonesien auszusetzen; (...)."' (Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union, Drucksache 12/5432 vom 15. Juli 1993, S. 34), und wie hat die Bundesregierung bisher diese Entschließung umgesetzt?

2

Ist es zutreffend, daß sich die Bundesregierung trotz der genannten Entschließung Nr. 91 der WEU (siehe oben) entschlossen hat, die Optionen für den Bau und Verkauf von drei U-Booten für Indonesien im Januar 1994 zu erteilen, und falls ja, wie ist dies mit dem Wortlaut der genannten Entschließung vereinbar?

3

Wie bewertet die Bundesregierung Pressemeldungen (z. B. die Zeitschrift „Tempo" vom 7. November 1992), nach denen der indonesische Admiral Arifin geäußert habe, deutsche Kriegsschiffe würden für die „Kriegsführung und Sicherheitsüberwachung" eingesetzt?

4

Warum handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung trotz des genannten offensichtlichen Kriegseinsatzes von Kriegsschiffen Indonesiens bei der Substitution derartiger Schiffe nicht um eine Militärhilfe?

Eindeutig nachweisbar anhand von Fotodokumenten wurden im Jahr 1975 bei der Invasion in Dili, Osttimor, Landungsschiffe der indonesischen Marine eingesetzt.

In einem Brief vom 9. September 1992 an Frau Juliane Hansen von „Watch Indonesia" wurde durch den Beamten des Auswärtigen Amtes, Herrn Münzel, im Auftrag des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, mitgeteilt, daß die Bundesregierung mit dem Verkauf von 39 Kriegsschiffen keine Militärhilfe leiste, sondern nur der indonesischen Bitte um Überlassung von Schiffen der ehemaligen NVA-Marine zur Substitution älterer Schiffstypen nachkäme.

5

Ist es zutreffend, daß die Überwachung der Teildemilitarisierung von ehemaligen Kriegsschiffen der NVA durch die Firma Ferrostaal AG durchgeführt wurde?

6

Ist es ferner zutreffend, daß die Firma Ferrostaal AG zugleich Generalunternehmer der Teildemilitarisierung und für die Umrüstung und Ausrüstung indonesischer Marinesoldaten in Neustadt/Schleswig-Holstein tätig ist?

Falls ja, warum ist in diesem brisanten Fall diese Firma sowohl ausführendes als zugleich kontrollierendes Organ?

7

Welche Maßnahmen zum Abbau der Abschußstelle hat die Bundesregierung zwischenzeitlich mit welchem Ergebnis durchgeführt bzw. beabsichtigt sie wann einzuleiten?

In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Kübler, Helmut Becker (Nienberge), Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD vom 28. Dezember 1993 (Drucksache 12/6512, S. 5) teilt die Bundesregierung mit: ,Auf vier Minensuch-/Räumbooten „KONDOR II" ist jeweils ein Fliegerfaustabschußgestell FASTA-4M2 für Nahbereichsfliegerabwehrraketen irrtümlich nicht abgebaut worden, da die für die Festlegung der Teildemilitarisierungsmaßnahmen zugrunde gelegten technischen Bauunterlagen dieses Gestell nicht enthielten.' ,

Welche Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung, ob dieses Ziel realisiert wurde, hat sie zudem ergriffen?

8

Ist die Bundesregierung mit den Fragestellern der Auffassung, daß Indonesien mit der Besetzung Osttimors völkerrechtswidrig gehandelt hat und auch VN-Resolutionen nicht einhält?

Falls ja, wie begründet die Bundesregierung ihre in der Antwort auf die genannte Kleine Anfrage genannte Auffassung, „Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, an der Vertragstreue der indonesischen Regierung zu zweifeln." (Drucksache 12/6512, S. 5 zu den Fragen 13 und 14)?

Bonn, den 1. März 1994

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen