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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Lösung der Kaschmir-Frage (G-SIG: 12012001)

Gestaltung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen Indien und Pakistan auf der Grundlage des Simla-Abkommens von 1972, Aktivitäten islamisch-fundamentalistischer Kräfte in Kaschmir, Internationalisierung des Kaschmir-Problems, Demokratisierungsprozeß und Menschenrechtslage in Pakistan

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

31.03.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/706110. 03. 94

Lösung der Kashmir-Frage

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Als Ergebnis der Spaltung des indischen Subkontinents 1947 auf religiöser Grundlage, auf die die Völker des Hindustan selber keinen Einfluß hatten, entstand bekanntlich auch das Kashmir-Problem. Die Spaltung Kashmirs, dessen einer Teil heute zu Pakistan und ein anderer zu Indien gehört, ist somit eine Folge der britischen Kolonialpolitik, deren Hauptmotiv stets war, „Teile und herrsche".

Seit nahezu einem halben Jahrhundert ist die Spaltung des Subkontinents in eine sekulare bürgerlich-parlamentarische Demokratie in Indien und in ein islamisch-dominiertes Pakistan, dessen Ostteil 1972 zur Volksrepublik Bangladesh wurde, ebenso eine Tatsache wie die Spaltung Kashmirs. Die Auseinandersetzung um Kashmir hat in den vergangenen Jahrzehnten zu großen Opfern auf beiden Seiten geführt. Angesichts der Forderungen Pakistans, daß ganz Kashmir pakistanisch werden müsse, herrschte im indischen Teil Kashmirs nicht selten entweder Kriegs- oder Ausnahmezustand. Am meisten litten darunter die einfachen Hindus und Moslems. Frieden und Sicherheit in der Region waren angesichts konträrer Standpunkte Indiens und Pakistans stets gefährdet und belasteten die indisch-pakistanischen Beziehungen.

Beide Staaten wurden und werden gezwungen, Unsummen für Verteidigung und Rüstung aufzuwenden. Und das in einer Region Asiens, in der Hunderte Millionen von Menschen gezwungen sind, in permanenter Not zu leben.

Am 2. Juli 1972 unterzeichneten die Premierministerin Indiens, Indira Gandhi, und der Präsident Pakistans, Zulfikar Ali Bhutto, in Simla das bedeutsame „Abkommen über die bilateralen Beziehungen zwischen der Regierung Indiens und der Regierung Pakistans". Beide Seiten verpflichteten sich da rin, die Konfrontation zwischen ihnen zu beenden, freundschaftliche und harmonische Beziehungen zu fördern und einen dauerhaften Frieden auf dem Subkontinent zu gewährleisten. In Artikel 1 des Simla-Abkommens wurde eingehend festgeschrieben, wie diese Vision im einzelnen erreicht werden kann.

Der Artikel 4 des Abkommens verpflichtete beide Seiten, die Kontrollinie in Jammu und Kashmir, die im Ergebnis der Feuereinstellung vom 17. Dezember 1971 fixiert wurde, zu respektieren. Keine der Seiten durfte entsprechend dem Abkommen einseitig diese Linie verändern, ungeachtet vorhandener Meinungsunterschiede und rechtlicher Interpretationen. Beide Staaten verpflichteten sich, sich der Androhung und Anwendung von Gewalt im Hinblick auf diese Kontrollinie zu enthalten.

Das indisch-pakistanische Abkommen von Simla bietet nach unserer Auffassung somit eine vernünftige und durchaus tragfähige Grundlage für die Gestaltung gutnachbarschaftlicher und gleichberechtigter Beziehungen zwischen beiden Staaten.

In „Ergänzung" der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zur Lage der Menschenrechte in Indien und angeregt durch die Debatte dazu im Deutschen Bundestag am 4. März 1993 fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung das Wesen des Kashmir-Problems?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Grundaussagen des Simla-Abkommens, das die Regierungen Indiens und Pakistans 1972 abgeschlossen hatten?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß dieses Abkommen auch heute Ausgangspunkt und Grundlage für die Gestaltung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen Indien und Pakistan bilden kann?

Wenn nein, warum nicht?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die jüngsten Aktivitäten islamisch-fundamentalistischer Kräfte in Kashmir ein?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei militärischen Auseinandersetzungen auf dem Territorium des indischen Teils von Kashmir algerische, saudiarabische und afghanische Söldner (DIE WELT vom 4. März 1994) involviert waren?

Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

6

Hat nach Auffassung der Bundesregierung der indische Staat das Recht, seine territoriale Integrität angesichts der Anwendung von extremer Gewalt islamischer Extremisten in Kashmir und der äußeren Einmischung auch militärisch zu verteidigen?

7

Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß es sich bei diesen Aktionen extremistischer Kräfte sowohl um eine Verletzung des Völkerrechts als auch um Menschenrechtsverletzungen handelt?

8

Ist die Bundesregierung gegen diese Gewaltanwendung, die vom Territorium Pakistans aus durchgeführt wird, bei der pakistanischen Regierung vorstellig geworden?

Falls ja, mit welchem Ergebnis?

9

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung ein angesichts der jüngsten Bestrebungen seitens der pakistanischen Ministerpräsidentin, Benazir Bhutto, und des amerikanischen Präsidenten, Bill Clinton, das Kashmir-Problem zu internationalisieren?

10

Widerspricht dieses Bestreben nicht dem Geist und dem Buchstaben des Simla-Abkommens?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es angesichts wiederholter kriegerischer Auseinandersetzungen zwischen Indien und Pakistan und der ständigen Spannung in und um Kashmir ratsam und begrüßenswert wäre, wenn sich beide Staaten in bilateralen Verhandlungen auf eine Regelung des Kashmir-Problems einigen würden?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Demokratisierungsprozesses und die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Pakistan?

Würden sich nach Auffassung der Bundesregierung Fortschritte auf diesem Gebiet nicht positiv auch auf die Bereitschaft der pakistanischen Regierung zur friedlichen Lösung des Kashmir-Problems auswirken?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Falle einer einvernehmlichen bilateralen Lösung des Kashmir-Problems auf der Grundlage des Simla-Abkommens sich auch die Menschenrechtslage in der gesamten Kashmir-Region verbessern würde?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Normalisierung der indisch-pakistanischen Beziehungen und die Lösung des Kashmir-Problems nicht zuletzt auch ein wirkungsvoller Beitrag zur Armutsbekämpfung in Südasien wäre, und ist die Bundesregierung in der Vergangenheit gegenüber den Regierungen Pakistans und Indiens diesbezüglich aktiv geworden?

Bonn, den 7. März 1994

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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