Colonia Dignidad in Chile
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Bundesregierung beobachtet unverändert aufmerksam die Colonia Dignidad (CD) und die Veröffentlichungen über sie und prüft ständig, ob sich neue Anhaltspunkte für ihr weiteres Vorgehen in Sachen CD ergeben. Sie ist sicher, daß dies auch für die zuständigen Justizbehörden gilt.
In diesem Sinne hat die Bundesregierung auch das Buch von F. Paul Heller, Colonia Dignidad — Von der Psychosekte zum Folterlager — sofort nach seinem Erscheinen 1993 ausgewertet, das anscheinend der Kleinen Anfrage zugrunde liegt.
Im übrigen betont die Bundesregierung erneut, daß sie seit Jahren nichts unterläßt, um die schweren, auch strafrechtlichen Vorwürfe vor allem gegen die Führung der Colonia Dignidad aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Bundesregierung ist ebenso konsequent bemüht, das Recht der CD-Angehörigen auf Freizügigkeit und menschenwürdige Lebensumstände durchzusetzen. Sie hat bisher wie die chilenische Regierung und andere ausländische Regierungen in ähnlichen Fällen ihr Ziel noch nicht erreicht. Sie wird ihre Bemühungen beharrlich fortsetzen.
Fragen und Antworten13
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. 1977 nach der Veröffentlichung der Broschüre „Colonia Dignidad — Deutsches Mustergut in Chile — ein Folterlager der DINA" einen Hausdurchsuchungsbefehl für das Büro von AI in Frankfurt beantragt und daß ein Richter am 12. August 1977 einen solchen Befehl ausgestellt hat?
Ausweislich einer Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurden Bundesbehörden von der Ausstellung des Durchsuchungsbefehls nicht unterrichtet. Für eine derartige Unterrichtung bestand auch aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern keine Veranlassung.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Hausdurchsuchung lediglich als Unterbrechungshandlung gedacht war, um einer Verjährung vorzubeugen?
Nein.
Wie bewertet die Bundesregierung die seinerzeitige Ausstellung dieses Durchsuchungsbefehls, und waren Bundesbehörden im Vorfeld von dieser Aktion unterrichtet? Wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Sind der Bundesregierung Aussagen früherer Agenten und Agentinnen der DINA bekannt, aus denen die Zusammenarbeit der DINA mit der Colonia Dignidad hervorgeht?
Ja.
Teilt die Bundesregierung die in einem internen Bericht der Colonia Dignidad wiedergegebene Einschätzung des Frankfurter Oberstaatsanwalts Klein, daß Amnesty International in der genannten Broschüre „die Bundesrepublik Deutschland selbst angreifen und beleidigen woll(t)e"?
Nein. Im übrigen bestreitet Oberstaatsanwalt Klein die ihm zugeschriebene Einschätzung.
Ist der Bundesregierung bekannt, wer der deutsche Staatsangehörige war, der in einer von der chilenischen Geheimpolizei DINA am 19. Februar 1975 arrangierten Pressekonferenz von vier verhafteten Mitgliedern der Untergrundorganisation MIR die technischen Vorgänge abwickelte? Wenn ja, um wen handelte es sich, und wer hatte ihn beauftragt?
Nein.
Ist der Bundesregierung die Aussage des in chilenischer Haft sitzenden ehemaligen DINA-Agenten Osvaldo Romo bekannt, daß der frühere DINA-Agent und deutsche Staatsbürger Guy Neckelmann wissen müsse, wo die „verschwundenen" politischen Gefangenen seien? a) Weiß die Bundesregierung, daß Neckelmann bei der Bundeswehr eine Ausbildung absolviert hat und Kontaktagent der DINA zur Colonia Dignidad war? b) Welche bundesdeutschen Behörden hatten hierüber Kenntnis, und welche Kontakte bestanden zwischen Neckelmann und diesen Behörden? c) Inwieweit war das Auswärtige Amt über Neckelmanns Aktivitäten informiert?
Die Aussage von Osvaldo Romo ist bekannt. Im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe befand sich ein chilenischer Hauptmann Eduardo Neckelmann vom April 1970 bis Juli 1971 zur Ausbildung in Truppenteilen des Heeres in Deutschland. Er dürfte mit dem in der Frage erwähnten Guy Neckelmann identisch sein. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse, ob er später, wie behauptet, Kontaktagent der DINA zur Colonia Dignidad war.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß einer der Ärzte der Colonia Dignidad, Dr. Hartmut Hoppe, bereits vor dem chilenischen Putsch von 1973 Kontakte zum späteren Direktor der chilenischen Geheimpolizei DINA, Manuel Contreras, hatte? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Art der Kontakte des Herrn Hoppe, und waren bundesdeutsche Behörden eingeweiht?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wann Dr. H. Hoppe Manuel Contreras kennenlernte. Sie kennt jedoch die einschlägigen Passagen in dem erwähnten Buch von F. Paul Heller.
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß die Colonia Dignidad nicht an einem Massaker an „verschwundenen" chilenischen politischen Gefangenen am Cerro Gallo beteiligt war? Ist sie der Meinung, daß Colonia Dignidad ebensowenig beteiligt war an einem chilenischen Militär-Arbeitslager für derartige politische Gefangene bei Monte Maravilla?
Die Bundesregierung kann ihren früheren Aussagen nichts hinzufügen.
Wie viele Wörter umfaßt der „Nebensatz" in einem Vermerk des Auswärtigen Amtes aus dem Jahr 1977, der sich auf einen in der Colonia Dignidad „verschwundenen" franko-chilenischen Staatsbürger bezieht (Antwort der Bundesregierung auf die Frage, um wen es sich hierbei handeln könne, Drucksache 12/363)? Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnis über die Identität des „verschwundenen" franko-chilenischen Staatsbürgers?
Der Vermerk des Auswärtigen Amts vom 5. April 1977 ist wiederholt publiziert worden. Er ist 4,5 Seiten lang. Der Nebensatz lautet, wie den Fragestellern bekannt sein dürfte: „Es bleibt noch zu erwähnen, daß sich der französische Botschafter besonders für die Kolonie Dignidad interessierte, weil ein ehemaliger politischer Häftling ausgesagt hatte, daß ein vermißter franko-chilenischer Doppelstaatler im Gefangenenlager Dignidad gesehen worden sei.
Weiß die Bundesregierung, ob sich die Ermittlungen im Prozeß wegen der „21 Verschwundenen von Parral" auf die Colonia Dignidad erstreckt haben oder erstrecken? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen? Wird die Bundesregierung darüber über die deutsche Botschaft oder andere Stellen in Chile direkt regelmäßig informiert?
Die Bundesregierung kann dies nur vermuten. Im chilenischen Strafprozeßrecht gilt seit alters der Grundsatz der „Vertraulichkeit der Ermittlungen". Die chilenischen Gerichte verweigern demgemäß Dritten jede Auskunft über den Stand von strafrechtlichen Ermittlungen. Dies gilt sogar für förmliche Rechtshilfeersuchen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, die in der Colonia Dignidad begangenen Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zu verfolgen, nachdem das chilenische Militär am 28. Mai 1993 einen Truppenmarsch in Santiago veranstaltete und seitdem die chilenische Regierung unter Druck setzt, alle Menschenrechtsprozesse im Schnellverfahren und ohne Namensnennung der verantwortlichen Täter zu beenden? Welchen Einfluß macht die Bundesregierung gegenüber der chilenischen Regierung geltend, um eine solche Entwicklung zu verhindern?
Seit Jahren bemüht sich die Bundesregierung um eine Aufklärung der Vorgänge in der Colonia Dignidad. Sie hat alle Möglichkeiten genutzt und insbesondere laufende strafrechtliche Ermittlungen in Deutschland und Chile unterstützt. Sie hat der chilenischen Regierung wieder und wieder ihr menschenrechtliches und konsularisches Interesse an einer Aufklärung auch der schweren strafrechtlichen Anschuldigungen gegen die Colonia Dignidad verdeutlicht; dies geschah zuletzt gegenüber der neuen chilenischen Regierung durch Staatsministerin Ursula Seiler-Albring am 10. März 1994. Die chilenische Regierung hat demgegenüber immer wieder auf die zahlreichen von ihr gegen die Colonia Dignidad initiierten gerichtlichen Verfahren hingewiesen, die jedoch vor einer endgültigen, immer noch ausstehenden Entscheidung des Obersten Gerichts Chiles über die Rechtswirksamkeit des Präsidial-Dekrets vom 31. Januar 1991 über den Entzug der Rechtspersönlichkeit der „Sociedad Benefactora y Educativa Colonia Dignidad" nicht vorankommen.
Die Handlungsmöglichkeiten der demokratischen Regierung Chiles sind bedauerlicherweise in diesem Bereich beschränkt. Die Rechtsprechung der chilenischen Gerichte der letzten Jahre ist bekannt. Gesetzesinitiativen der Regierung Aylwin scheiterten an einer ablehnenden Mehrheit im Senat, in dem noch bis 1997 neun von Pinochet ernannte Mitglieder (insgesamt 47 Senatoren) sitzen. Die Bundesregierung gedenkt aber nicht, ihre Bemühungen aufzugeben, sondern wird sie vielmehr konsequent im Rahmen ihrer Möglichkeiten fortsetzen.
Im Prozeß wegen der Ermordung des früheren chilenischen Ministers Orlando Letelier in Washington am 21. September 1976 durch Michael Townley sagte dieser bei seinem letzten Verhör bezüglich des Deutsch-Chilenen Wolf von Arnswaldt gegenüber der italienischen Justiz u. a. aus: „Ich weiß, daß die Deutschen der Colonia Dignidad einige Beziehungen zwischen Mitgliedern der deutschen Polizei und der DINA schmiedeten, denn die deutsche Polizei hatte Listen von dissidenten Chilenen, vor allem des MIR und war sehr besorgt wegen gewalttätiger Aktionen, die diese machen könnten. Es gab einen Informationsfluß, der kam und ging. Viele dieser weitergegebenen Informationen flossen über Wolf von Arnswaldt, Manager im Büro der LAN in Frankfurt/M. " (siehe La Nación vom 16. November 1993). a) Ist der Bundesregierung diese Aussage bekannt? b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß Wolf von Arnswaldt Manager im Büro der LAN (chilenische Fluggesellschaft) in Frankfurt/M. war und als Kontaktperson zwischen der bundesdeutschen Polizei und der DINA bzw. Personen der Colonia Dignidad fungierte? c) Handelte Wolf von Arnswaldt im Auftrag bundesdeutscher Verfassungsschutzbehörden/-organe? Wenn ja, welche konkreten Aufgaben hatte Wolf von Arnswaldt, und wie lange war er für Verfassungsschutz- oder Geheimdienststellen der Bundesrepublik Deutschland tätig? d) Wie und durch wen fand ein Austausch von Listen dissidenter Chilenen statt (Aussage Townleys)? e) Welche möglichen weiteren personalen Kontakte gab es nach. Erkenntnissen der Bundesregierung zwischen bundesdeutschen Polizeibehörden o. ä. und Mitgliedern der Colonia Dignidad bzw. der DINA?
a) Der Bundesregierung ist lediglich der zitierte Bericht der „Nacion" vom 16. November 1993 bekannt.
b) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, daß Wolf von Arnswaldt als Kontaktperson zwischen deutschen Polizeidienststellen und der DINA bzw. Personen der Colonia Dignidad fungierte.
c) Nein.
d) Der Bundesregierung ist hierüber nichts bekannt.
e) Der Bundesregierung ist hierüber nichts bekannt.