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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Colonia Dignidad in Chile (G-SIG: 12012019)

Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen das Büro von Amnesty International in Frankfurt wegen einer Broschüre über die Colonia Dignidad, Zusammenarbeit der chilenischen Geheimpolizei DINA mit der Colonia Dignidad, Verbleib der "verschwundenen" politischen Gefangenen, strafrechtliche Verfolgung der in der Colonia Dignidad begangenen Menschenrechtsverletzungen, Kontakte zwischen bundesdeutschen Polizeibehörden und Mitgliedern der Colonia Dignidad bzw. der DINA

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.05.1994

Aktualisiert

26.07.2022

BT12/711114.03.1994

Colonia Dignidad in Chile

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/7111 14.03.94 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste Colonia Dignidad in Chile Auf Betreiben des ehemaligen Jugendwarts und Predigers Paul Schäfer aus Siegburg bei Bonn spaltete sich 1956 die „Privat Social Mission" vom „Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden in Deutschland". Als bekannt wurde, daß Paul Schäfer von ihm abhängige Jugendliche sexuell mißbrauchte, floh die Gruppe 1961 nach Chile. Dort gründete sie die von der Außenwelt abgeschottete deutsche Siedlung, die als Colonia Dignidad bekannt wurde. In den Jahren der Allende-Regierung (1970 bis 1973) beteiligte sich die Gruppe an den Vorbereitungen zum Militärputsch. Nach 1973 arbeitete sie eng mit der chilenischen Geheimpolizei DINA zusammen und betrieb innerhalb des Siedlungsgeländes eine Folterschule. Außerdem gab es ein Arbeitslager für „verschwundene" politische Gefangene (vgl. Colonia Dignidad — eine deutsche Folterschule in Chile; 1993). 1977 berichtete Amnesty International (AI) über dieses Folterlager. Colonia Dignidad strengte einen Prozeß gegen AI an. 1984 und 1985 flohen Sektenmitglieder aus der Siedlung und berichteten von Mißhandlungen durch die Sektenleitung. Einige führende Mitglieder wurden verklagt. Erst 1991, nach dem Ende der Pinochet-Diktatur, wurde Colonia Dignidad aufgelöst und 1993 das entsprechende Dekret rechtswirksam. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. 1977 nach der Veröffentlichung der Broschüre „Colonia Dignidad — Deutsches Mustergut in Chile — ein Folterlager der DINA" einen Hausdurchsuchungsbefehl für das Büro von AI in Frankfurt beantragt und daß ein Richter am 12. August 1977 einen solchen Befehl ausgestellt hat? 2. Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Hausdurchsuchung lediglich als Unterbrechungshandlung gedacht war, um einer Verjährung vorzubeugen? 3. Wie bewertet die Bundesregierung die seinerzeitige Ausstellung dieses Durchsuchungsbefehls, und waren Bundesbehörden im Vorfeld von dieser Aktion unterrichtet? Wenn ja, welche? Drucksache 12 /7111 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode 4. Sind der Bundesregierung Aussagen früherer Agenten und Agentinnen der DINA bekannt, aus denen die Zusammenarbeit der DINA mit der Colonia Dignidad hervorgeht? 5. Teilt die Bundesregierung die in einem internen Bericht der Colonia Dignidad wiedergegebene Einschätzung des Frankfurter Oberstaatsanwalts Klein, daß Amnesty International in der genannten Broschüre „die Bundesrepublik Deutschland selbst angreifen und beleidigen woll(t)e"? 6. Ist der Bundesregierung bekannt, wer der deutsche Staatsangehörige war, der in einer von der chilenischen Geheimpolizei DINA am 19. Februar 1975 arrangierten Pressekonferenz von vier verhafteten Mitgliedern der Untergrundorganisation MIR die technischen Vorgänge abwickelte? Wenn ja, um wen handelte es sich, und wer hatte ihn beauftragt? 7. Ist der Bundesregierung die Aussage des in chilenischer Haft sitzenden ehemaligen DINA-Agenten Osvaldo Romo bekannt, daß der frühere DINA-Agent und deutsche Staatsbürger Guy Neckelmann wissen müsse, wo die „verschwundenen" politischen Gefangenen seien? a) Weiß die Bundesregierung, daß Neckelmann bei der Bundeswehr eine Ausbildung absolviert hat und Kontaktagent der DINA zur Colonia Dignidad war? b) Welche bundesdeutschen Behörden hatten hierüber Kenntnis, und welche Kontakte bestanden zwischen Neckelmann und diesen Behörden? c) Inwieweit war das Auswärtige Amt über Neckelmanns Aktivitäten informiert? 8. Ist der Bundesregierung bekannt, daß einer der Ärzte der Colonia Dignidad, Dr. Hartmut Hoppe, bereits vor dem chilenischen Putsch von 1973 Kontakte zum späteren Direktor der chilenischen Geheimpolizei DINA, Manuel Contreras, hatte? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Art der Kontakte des Herrn Hoppe, und waren bundesdeutsche Behörden eingeweiht? 9. Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß die Colonia Dignidad nicht an einem Massaker an „verschwundenen" chilenischen politischen Gefangenen am Cerro Gallo beteiligt war? Ist sie der Meinung, daß Colonia Dignidad ebensowenig beteiligt war an einem chilenischen Militär-Arbeitslager für derartige politische Gefangene bei Monte Maravilla? 10. Wie viele Wörter umfaßt der „Nebensatz" in einem Vermerk des Auswärtigen Amtes aus dem Jahr 1977, der sich auf einen in der Colonia Dignidad „verschwundenen" franko- chilenischen Staatsbürger bezieht (Antwort der Bundesregierung auf die Frage, um wen es sich hierbei handeln könne, Drucksache 12/363)? Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnis über die Identität des „verschwundenen" franko-chilenischen Staatsbürgers? 11. Weiß die Bundesregierung, ob sich die Ermittlungen im Prozeß der „21 Verschwundenen von Parral" auf die Colonia Dignidad erstreckt haben oder erstrecken? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen? Wird die Bundesregierung darüber über die deutsche Botschaft oder andere Stellen in Chile direkt regelmäßig informiert? 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, die in der Colonia Dignidad begangenen Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zu verfolgen, nachdem das chilenische Militär am 28. Mai 1993 einen Truppenmarsch in Santiago veranstaltete und seitdem die chilenische Regierung unter Druck setzt, alle Menschenrechtsprozesse im Schnellverfahren und ohne Namensnennung der verantwortlichen Täter zu beenden? Welchen Einfluß macht die Bundesregierung gegenüber der chilenischen Regierung geltend, um eine solche Entwicklung zu verhindern? 13. Im Prozeß wegen der Ermordung des früheren chilenischen Ministers Orlando Letelier in Washington am 21. September 1976 durch Michael Townley sagte dieser bei seinem letzten Verhör bezüglich des Deutsch-Chilenen Wolf von Arnswaldt gegenüber der italienischen Justiz u. a. aus: „Ich weiß, daß die Deutschen der Colonia Dignidad einige Beziehungen zwischen Mitgliedern der deutschen Polizei und der DINA schmiedeten, denn die deutsche Polizei hatte Listen von dissidenten Chilenen, vor allem des MIR und war sehr besorgt wegen gewalttätiger Aktionen, die diese machen könnten. Es gab einen Informationsfluß, der kam und ging. Viele dieser weitergegebenen Informationen flossen über Wolf von Arnswaldt, Manager im Büro der LAN in Frankfurt/M. " (siehe La Nación vom 16. November 1993). a) Ist der Bundesregierung diese Aussage bekannt? b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß Wolf von Arnswaldt Manager im Büro der LAN (chilenische Fluggesellschaft) in Frankfurt/M. war und als Kontaktperson zwischen der bundesdeutschen Polizei und der DINA bzw. Personen der Colonia Dignidad fungierte? c) Handelte Wolf von Arnswaldt im Auftrag bundesdeutscher Verfassungsschutzbehörden/-organe? Wenn ja, welche konkreten Aufgaben hatte Wolf von Arnswaldt, und wie lange war er für Verfassungsschutz- oder Geheimdienststellen der Bundesrepublik Deutschland tätig? d) Wie und durch wen fand ein Austausch von Listen dissidenter Chilenen statt (Aussage Townleys)? e) Welche möglichen weiteren personalen Kontakte gab es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zwischen bundesdeutschen Polizeibehörden o. a. und Mitgliedern der Colonia Dignidad bzw. der DINA? Bonn, den 10. März 1994 Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe]

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