BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zwangsvertreibungen und illegale Landnahme in Kambodscha

<span>Kenntnisse über Zwangsvertreibungen in Kambodscha, Ahndung illegaler Landnahmen und Übergriffe bei Vertreibungen, Entschädigung Betroffener, Aussetzung von Leistungen der EU, Verdeutlichung der Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit an die Schaffung rechtsstaatlicher Strukturen, Verletzung internationaler Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte, Thematisierung innerhalb der ASEAN-Staaten</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

19.08.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1009307. 08. 2008

Zwangsvertreibungen und illegale Landnahme in Kambodscha

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Berichten von amnesty international (z.B. „Rights Razed – Forced evictions in Cambodia“ vom 11. Februar 2008, AI Index: ASA 23/002/2008) und der kambodschanischen Menschenrechtsorganisationen kommt es in jüngster Zeit in Kambodscha zu gravierenden illegalen Zwangsvertreibungen, zumeist im Interesse kommerzieller Unternehmen. Betroffen sind Bewohner städtischer und ländlicher Gebiete gleichermaßen. Bei Zwangsräumungen und dem Abriss von Häusern wird oftmals extreme Gewalt auch gegen Personen zum Einsatz gebracht. Den Betroffenen wird rechtlicher Schutz versagt, im Gegenteil: Wer sich gegen unrechtmäßige Vertreibungen zur Wehr setzt, wird auf Betreiben von Behörden und Landentwicklern strafrechtlich verfolgt.

Der Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kambodscha, Yash Ghai, hat in einer Erklärung vor dem UN-Menschenrechtsrat vom 20. März 2008 seine große Besorgnis geäußert über „die unrechtmäßige und unmenschliche Vertreibung von Tausenden Kambodschanern aus ihren Häusern und die Aneignung ihres Landes durch Unternehmungen und einflussreiche Personen. Diese Vertreibungen haben großes Leid und für tausende Familien bittere Not verursacht und stellen eine Verletzung zahlreicher Rechte sowohl der kambodschanischen Verfassung als auch internationaler Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte dar.“

Die Bundesregierung unterstützt Entwicklungsprojekte in Kambodscha, die insbesondere der Armutsbekämpfung im ländlichen Raum dienen sollen. Sie hat dafür in den vergangenen Jahren direkt und im Rahmen der EU erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat in seinem Referenzrahmen für ländliche Entwicklung festgestellt, dass zu den notwendigen Rahmenbedingungen u. a. die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, allgemeine Rechtssicherheit und Transparenz des staatlichen Handelns zählen. Diese Voraussetzungen sind derzeit in Kambodscha nicht gegeben. Vielmehr konterkarieren die Zwangsvertreibungen die Bemühungen zur Armutsbekämpfung bei der Landbevölkerung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Hintergründe und Ausmaß von Zwangsvertreibungen in Kambodscha?

2

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kambodscha in seinem Bericht (A/HCR/7/42) und seiner Erklärung vor dem UN-Menschenrechtsrat, und welche Folgerungen ergeben sich daraus für die Bundesregierung?

3

Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass illegale Landnahmen und Übergriffe bei Zwangsvertreibungen unterbleiben bzw. geahndet und die Betroffenen angemessen entschädigt werden?

4

Inwieweit wird die Bundesregierung das Gespräch mit der neuen Regierung suchen und dabei deutlich machen, dass Entwicklungszusammenarbeit an die Schaffung rechtsstaatlicher Strukturen, und insbesondere die Einhaltung elementarer Menschenrechte geknüpft ist?

5

Wird sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der anhaltenden Zwangsvertreibungen für eine Aussetzung von Leistungen der EU an Kambodscha im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

Welche anderen Möglichkeiten der Einflussnahme sieht die Bundesregierung?

6

Spielten diese Menschenrechtsverletzungen innerhalb der ASEAN-Staaten eine Rolle (ASEAN – Association of South-East Asian Nations)?

Wenn ja, in welcher Form wurden sie von wem thematisiert?

Berlin, den 6. August 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen