Konsequenzen aus dem dritten Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über den weiteren Aufbau der Steuerverwaltung in den neuen Ländern
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Haushalts- und dem Finanzausschuß einen weiteren Bericht vom 29. März 1994 über den Aufbau der Steuerverwaltung in den neuen Ländern vorgelegt, der sich „auf zentrale Fragen, vor allem aktuelle Aufgaben- und Problemschwerpunkte beschränkt". Trotz der vom Bundesministerium der Finanzen in seinem Bericht festgestellten „spürbaren Erfolge " und der behaupteten „kontinuierlichen Aufwärtsentwicklung" sind wir an der Beantwortung folgender Fragen interessiert:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche statistischen und technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine regionale Aufteilung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie der zugehörigen Steuereinnahmen auf West- und Ostdeutschland zu ermöglichen?
Trifft es zu, daß die Steuerkraft der neuen Bundesländer wegen fehlender statistischer Informationen über die relevanten steuerlichen Bemessungsgrundlagen für das kassenmäßige Steueraufkommen nur geschätzt werden kann?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in Zusammenarbeit mit den ostdeutschen Bundesländern ihren Beitrag dazu zu leisten, daß die Entwicklung des Steueraufkommens in Ostdeutschland auf der Basis statistischer Erhebungen realistisch dargestellt und bewertet werden kann?
Was rechtfertigt aus Sicht der Bundesregierung die „Rückführung" einer verbilligten Veräußerung und Nutzung bundeseigener Grundstücke für Zwecke der Finanzverwaltung bis zum Jahr 1996 auf einen Verbilligungssatz von 25 Prozent?
Worauf gründet die Bundesregierung ihre Erwartung, daß der Verwaltungsaufbau in den neuen Ländern bis zum Jahr 1997 abgeschlossen sein soll?
Welche Rechtslage ist aus Sicht der Bundesregierung dafür verantwortlich, daß die langwierige Klärung von Eigentumsverhältnissen bzw. die Zustellung von Zuordnungsbescheidungen einem Abbau der bestehenden Defizite bei der Unterbringung der Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern entgegensteht?
Sind diese Defizite auch in anderen neuen Ländern und in Ost-Berlin vorhanden?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß künftig eine schnellere Zuordnung von Liegenschaften durch den Bund erfolgt, um die Bauvorbereitung und Durchführung von erforderlichen Neubauten bzw. die Um- und Erweiterungsbauten im Bereich der Finanzverwaltung zu fördern?
Welche ehemaligen Reichsfinanzämter werden in den neuen Bundesländern und in Ost-Berlin durch die Treuhandanstalt verwaltet?
Bei welchen dieser Objekte sind die Eigentumsverhältnisse nach wie vor ungeklärt?
Welche quantitativen Mindestansätze bzw. Eckwerte für die durch die alten Länder im Rahmen der Verwaltungshilfe zu unterstützenden Schwerpunktbereiche der ostdeutschen Finanzverwaltung enthielt der im Bericht erwähnte Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen?
Welche alten Bundesländer haben mit welcher Begründung ihre Verwaltungshilfe für die neuen Bundesländer und Ost-Berlin bereits 1993 um welchen Anteil gekürzt?
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre gegenüber den neuen Ländern stets vorgebrachte Kritik an zu hohen Personalausgaben mit ihrer Anregung, den Ausbau einer leistungsfähigen Steuerverwaltung, insbesondere der Betriebsprülungs- und Steuerfahndungsdienste, entschieden voranzutreiben?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Beschäftigte in Ostdeutschland aus der Finanzverwaltung aus welchen Motiven in die private Wirtschaft und in die steuerberatenden Berufe abgewandert sind?
Wenn nein, warum nicht?