Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/7375
21. 04. 94
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Verlagerung von Sperrbeträgen zur Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe
Mit Schreiben vom 14. April 1994 hat das Bundesministerium der
Finanzen dem Haushaltsausschuß über die Ressortkonzepte zur
Erwirtschaftung der Einsparbeträge von insgesamt 5 Mrd. DM
berichtet.
In diesem Bericht wird behauptet, daß die Sperrbeträge nicht in
vollem Umfang innerhalb der gesperrten Ausgabeblöcke der
sächlichen Verwaltungsausgaben, der militärischen
Beschaffungen sowie der Zuweisungen und Zuschüsse erwirtschaftet werden
können. Umschichtungen zwischen gesperrten Ausgabeblöcken
und Verlagerungen aus den Ausgabeblöcken in andere Bereiche
sind angeblich unumgänglich. Ferner teilt das Bundesministerium
der Finanzen mit, daß es beabsichtigt, den von den Ressorts
gestellten Verlagerungsanträgen zuzustimmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welche Zuwendungsempfänger bzw. für welche Projekte in
den Einzelplänen 06 und 30 wirkt sich die Verlagerung aus den
Hauptgruppen 5 und 6 in welcher Höhe aus?
2. Auf Kosten welcher Maßnahmen der Rehabilitation, der Pflege
und sonstigen Modellmaßnahmen aus den Haushaltsgruppen 5
und 8 sollen im Einzelplan 11 zusätzliche Einsparungen in
Höhe von 61 Mio. DM erwirtschaftet werden?
3. Zungunsten welcher Zuwendungsempfänger und welcher
Projekte sollen im Einzelplan 30 Einsparungen in Höhe von
75 Mio. DM verlagert werden?
4. Für welche „zukunftsorientierten Ausgaben für Beschaffungen
im Verteidigungshaushalt" (Ausschußdrucksache 1889 des
Haushaltsausschusses, S. 3) soll der Einzelplan 25 um 50 Mio.
DM entlastet werden?
5. Welche der militärischen Beschaffungen (Obergruppe 55) sind
mit welchen Einsparauflagen belegt?
Drucksache 12 /7375 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
6. Welche eingegangenen vertraglichen Bindungen könnten im
Einzelplan 14 in Obergruppe 55 die Erwirtschaftung des
Restbetrags der Einsparungen von rund 600 Mio. DM in welcher
Höhe in Frage stellen?
7. Wann und auf welcher Entscheidungsgrundlage soll über den
Restbetrag der im Einzelplan 14 zu erwirtschaftenden
Einsparungen entschieden werden?
Bonn, den 19. April 1994
Dr. Barbara Höll
Dr. Gregor Gysi und Gruppe]