Verlagerung von Sperrbeträgen zur Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Mit Schreiben vom 14. April 1994 hat das Bundesministerium der Finanzen dem Haushaltsausschuß über die Ressortkonzepte zur Erwirtschaftung der Einsparbeträge von insgesamt 5 Mrd. 1)M berichtet.
In diesem Bericht wird behauptet, daß die Sperrbeträge nicht in vollem Umfang innerhalb der gesperrten Ausgabeblöcke der sächlichen Verwaltungsausgaben, der militärischen Beschaffungen sowie der Zuweisungen und Zuschüsse erwirtschaftet werden können. Umschichtungen zwischen gesperrten Ausgabeblöcken und Verlagerungen aus den Ausgabeblöcken in andere Bereiche sind angeblich unumgänglich. Ferner teilt das Bundesministerium der Finanzen mit, daß es beabsichtigt, den von den Ressorts gestellten Verlagerungsanträgen zuzustimmen.
Vorbemerkung
Mit dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages wurde in dessen 92. Sitzung am 20. April 1994 über das in der Vorlage des BMF Nr. 53/94 enthaltene Einsparkonzept zur globalen Minderausgabe in Höhe von 5 Mrd. DM (§ 4 Abs. 13 Haushaltsgesetz 1994) das Benehmen hergestellt.
In der Sitzung sind den anwesenden Ausschußmitgliedern Fragen zum Erwirtschaftungskonzept beantwortet worden.
Bei dem vorgelegten Konzept handelt es sich um die derzeitigen Planungen der Ressorts, die im Rahmen des Haushaltsvollzugs erforderlichenfalls Änderungen unterworfen sein können.
Hierüber wird dem Haushaltsausschuß im September 1994 erneut berichtet.
Fragen und Antworten7
Für welche Zuwendungsempfänger bzw. für welche Projekte in den Einzelplänen 06 und 30 wirkt sich die Verlagerung aus den Hauptgruppen 5 und 6 in welcher Höhe aus?
Für den Einzelplan 06 ergeben sich folgende Auswirkungen:
Institutionelle Förderung:
Im Haushaltsjahr 1994 werden 94 Zuwendungsempfänger mit einem Gesamtvolumen von 1 434 452 TDM institutionell gefördert. Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und unter Beachtung zukunftsorientierter Schwerpunkte der Politik wurde von den geplanten Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben in den Wirtschaftsplänen aller institutionellen Zuwendungsempfänger in Höhe von 46,542 Mio. DM ein Teilbetrag in Höhe von 16,542 Mio. DM in andere außerhalb der Wirtschaftspläne liegende Ausgabenblöcke verlagert. Die Senkung der Einsparquote von 10 % auf nunmehr durchschnittlich 6,4 % der sächlichen Verwaltungsausgaben in den Wirtschaftsplänen wirkt sich bei allen institutionellen Zuwendungsempfängern aus.
Projektförderung:
- Durch die Verlagerung des Einsparbetrages in Höhe von 45,982 Mio. DM aus der Hauptgruppe 5 auf andere Ausgabenblöcke werden nur die sächlichen Verwaltungsausgaben der Behörden betroffen; Projektförderungen bleiben unberührt.
- Die Verlagerung der Einsparbeträge bei der Förderung von Projekten aus sonstigen Titeln der Hauptgruppe 6 in Höhe von 43,368 Mio. DM auf andere Ausgabenblöcke erfolgte insbesondere zur Entlastung der Bereiche Kultur, Sport und politische Bildung. Ob und in welchem Umfang einzelne Projekte von der Verlagerung betroffen sein werden, ergibt sich erst im Laufe des Haushaltsvollzugs.
Für den Einzelplan 30 wird wegen des engen Sachzusammenhangs auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Auf Kosten welcher Maßnahmen der Rehabilitation, der Pflege und sonstigen Modellmaßnahmen aus den Haushaltsgruppen 5 und 8 sollen im Einzelplan 11 'zusätzliche Einsparungen in Höhe von 61 Mio. DM erwirtschaftet werden?
Aus der Hauptgruppe 6 — sonstige Zuweisungen und Zuschüsse — werden Einsparungen von insgesamt 63,7 Mio. DM verlagert.
Davon entfallen 61 Mio. DM auf die Hauptgruppe 8 — Investitionen:
- 50 Mio. DM auf die -Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation sowie der medizinischen Prävention
- 4 Mio. DM zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger
- 4 Mio. DM auf Arbeitsschutzmaßnahmen
- 3 Mio. DM auf Maßnahmen zur Bekämpfung und Versorgung arbeitsbedingter Erkrankungen.
Aussagen, zu Lasten welcher konkreten Vorhaben die Einsparungen in den Hauptgruppen 5 und 8 erfolgen, lassen sich nicht treffen. Die Einsparungen werden dadurch realisiert, daß neu beantragte Vorhaben zeitlich gestreckt werden. Zugesagte Bewilligungen werden ausgezahlt.
Zungunsten welcher Zuwendungsempfänger und welcher Projekte sollen im Einzelplan 30 Einsparungen in Höhe von 75 Mio. DM verlagert werden?
Antwort zugleich für Frage 1:
Die auf den Einzelplan 30 entfallenden Sperrbeträge betreffen ganz überwiegend die Projekttitel und die sächlichen Verwaltungsausgaben bei den Zuwendungsempfängern (Hauptgruppe 6). Das BMFT-Einsparkonzept sieht im Ergebnis durch die teilweise Verlagerung der Einsparbeträge eine proportionale Kürzung der Titelansätze um 3,8 % vor. Dabei werden die Personalausgaben und Investitionen bei den institutionell geförderten Forschungseinrichtungen von den Einsparungen freigestellt.
Diese Absenkung war geboten, da es sich bei diesen Ansätzen um forschungsspezifische Sachausgaben handelt, die Voraussetzung für den Forschungsbetrieb der Einrichtungen sind. Sie führt bei den Forschungseinrichtungen zu einer prozentual gleichmäßigen Entlastung; ebenso können dadurch schwerpunktmäßige Kürzungen einzelner Projektförderbereiche bzw. Projekte vermieden werden.
Die Verlagerungen der Sperre in Höhe von insgesamt rd. 75 Mio. DM erfolgen zu Lasten der Investitionstitel der Projektförderung einschließlich EWO (Europäische Weltraumorganisation).
Für welche „zukunftsorientierten Ausgaben für Beschaffungen im Verteidigungshaushalt" (Ausschußdrucksache 1889 des Haushaltsausschusses, S. 3) soll der Einzelplan 25 um 50 Mio. DM entlastet werden?
Um den Sperrbetrag im Einzelplan 14 auf 1 250 Mio. DM zu begrenzen, sind u. a. 50 Mio. DM vom Einzelplan 25 übernommen worden. Damit sollte sichergestellt werden, daß zukunftsorientierte Beschaffungen im Verteidigungshaushalt möglichst planmäßig durchgeführt werden können. Wegen der Vielzahl der Beschaffungsvorhaben können die 50 Mio. DM noch nicht konkret einzelnen Maßnahmen zugeordnet werden.
Welche der militärischen Beschaffungen (Obergruppe 55) sind mit welchen Einsparauflagen belegt?
Von dem auf den Einzelpan 14 entfallenden Sperrbetrag in Höhe von 1 250 Mio. DM werden etwa 600 Mio. DM durch Sofortmaßnahmen aufgebracht. Dabei werden sich voraussichtlich Reduzierungen bei militärischen Beschaffungen etc. (Obergruppe 55) in Höhe von bis zu rd. 247 Mio. DM ergeben:
- Verzicht auf Marineflugabwehrsystem MIDAS 40 Mio. DM
- Verzicht auf Nachbeschaffung Transportpanzer FUCHS 30 Mio. DM
- Streckung der Beschaffung Bergepanzer 3 30 Mio. DM
- Kürzung bei Beschaffung von Fernmeldegerät 50 Mio. DM
- Kürzung bei Beschaffung von Bekleidung 25 Mio. DM
- Einzelkürzungen bei Schiffen/Flugzeugen 30 Mio. DM
- Kürzungen bei Pkw/Lkw-Beschaffungen 15 Mio. DM
- Kürzungen bei Quartiermeistermaterial 5 Mio. DM
- Einschränkungen bei Materialerhaltung 10 Mio. DM
- Kürzung Infrastrukturausgaben 12 Mio. DM.
Einzelmaßnahmen für weitere 650 Mio. DM — aufgeteilt auf nahezu alle Bereiche — werden im Verlauf des zweiten Halbjahres 1994 festgelegt.
Welche eingegangenen vertraglichen Bindungen könnten im Einzelplan 14 in Obergruppe 55 die Erwirtschaftung des Restbetrags der Einsparungen von rund 600 Mio. DM in welcher Höhe in Frage stellen?
Das Erbringen des restlichen Sperrbetrages in Höhe von 650 Mio. DM — nicht nur in Höhe von 600 Mio. DM — ist durch die eingegangenen vertraglichen Bindungen nicht in Frage gestellt.
Wann und auf welcher Entscheidungsgrundlage soll über den Restbetrag der im Einzelplan 14 zu erwirtschaftenden Einsparungen entschieden werden?
Der Restbetrag in Höhe von 650 Mio. DM wird nicht durch Eingriffe in laufende Maßnahmen, sondern durch Verzicht auf neue vertragliche Bindungen erwirtschaftet.
Auswirkungen denkbarer Optionen auf die Aufgabenerfüllung der Bundeswehr müssen noch bewertet werden. Dies geschieht im zweiten Halbjahr 1994.