Menschenrechtsverbrechen: Verschwindenlassen und politische Morde
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die im Jahr 1992 von der VN-Generalversammlung verabschiedete Erklärung zum Schutz vor gewaltsam verursachtem Verschwinden („Declaration on the protection of all persons from enforced disappearance") bezeichnet „Verschwindenlassen" als einen Vorgang, bei dem „berechtigte Gründe für die Annahme vorliegen, daß eine oder mehrere Personen von Regierungskräften oder mit deren ausdrücklicher oder stillschweigender Billigung gefangengenommen werden, die Behörden jedoch anschließend jegliche Kenntnis über Schicksal oder Verbleib des Opfers bestreiten". Weiter heißt es in der Erklärung, daß kein Staat gewaltsam verursachtes Verschwinden praktizieren, erlauben oder dulden dürfe. Menschenrechtsorganisationen und die VN-Arbeitsgruppe für Fragen des gewaltsam verursachten oder unfreiwilligen Verschwindens haben seit den 60er Jahren Zehntausende von Fällen des Verschwindenlassens feststellen müssen. Insbesondere die Berichte von Amnesty International sowie die Country Reports on Human Rights Practices des US-State Departments dokumentieren jährlich neue Fälle in zahlreichen Staaten der Welt, die zum großen Teil unaufgeklärt bleiben. Die Bundesregierung bezeichnet in ihrem 2. Menschenrechtsbericht vom Dezember 1993 das Verschwindenlassen von Personen als „ein besonders abscheuerregendes Verbrechen, das darauf abzielt, den Menschen zu vernichten und auch jede Spur von ihm zu beseitigen". Sie hat die Annahme der VN-Erklärung begrüßt und gleichzeitig in einer Stimmerklärung dargelegt, daß diese Verbrechen bis zum Vorliegen verläßlicher Definitionen der Straftatbestände vor allem politisch bekämpft werden müßten. In ihrem Menschenrechtsbericht bringt sie zum Ausdruck, daß sie alle internationalen Anstrengungen zur Verhinderung des Verbrechens des Verschwindenlassens von Personen unterstützen werde.
Politische Morde sind in den 1989 angenommenen „Grundsätzen der Vereinten Nationen für die effektive Verhütung und die Untersuchung außergesetzlicher, willkürlicher und summarischer Hinrichtungen" definiert als „ungesetzliche und vorsätzliche Tötungen, verübt auf Anordnung, mit Beihilfe oder mit Billigung einer Regierung". Menschenrechtsorganisationen und der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über summarische und willkürliche Hinrichtungen haben seit den 60er Jahren mehrere Millionen von Fällen extralegaler Hinrichtungen durch Polizei, Militär, Todesschwadrone oder paramilitärische Einheiten feststellen müssen. Auch diese Verbrechen werden jährlich in den Berichten von Amnesty International und des US-State Departments dokumentiert.
Bei den Verbrechen des Verschwindenlassens und der politischen Morde bzw. extralegalen Hinrichtungen wird nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes eine starke Zunahme verzeichnet. Dies trifft insbesondere auf Regionen und Staaten zu, in denen ethnische und Nationalitätenkonflikte bestehen.
Auf diese Entwicklung müssen in der internationalen Menschenrechtspolitik und in allen menschenrechtsrelevanten Politikbereichen Antworten gefunden werden. Die Bundesregierung ist gefordert, hier einen konkreten Beitrag auf den verschiedenen Ebenen bilateraler und multilateraler Beziehungen zu leisten.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen25
Im Hinblick auf welche Länder liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle des Verschwindenlassens und politischer Morde/extralegaler Hinrichtungen vor, bzw. kann sie die Angaben von Amnesty International über die in der „Kampagne gegen Verschwindenlassen und politischen Mord" aufgeführten einzelnen Länder bestätigen?
Kann die Bundesregierung anhand der vorliegenden Zahlen Angaben über die Entwicklung dieser Verbrechen in den einzelnen Ländern während der letzten fünf Jahre machen?
In welcher Form bringt die Bundesregierung ihre Ablehnung der Praxis des Verschwindenlassens und der politischen Morde/extralegalen Hinrichtungen gegenüber den verantwortlichen Regierungen zum Ausdruck?
Drängt sie gegenüber verantwortlichen Regierungen darauf, daß diese ihrerseits ihre Ablehnung solcher Verbrechen öffentlich verkünden und gesetzliche Verbote einführen? Kann sie angeben, in welchen Ländern dies bereits geschehen ist?
Wirkt die Bundesregierung gegenüber den betreffenden Regierungen darauf hin, daß Haftregister anzulegen sind, geheime Haftzentren aufzulösen sind und der Zugang zu den Gefängnissen gewährleistet sein muß? Kann sie Länder nennen, in denen in dieser Hinsicht Fortschritte zu verzeichnen sind?
Setzt sie sich dafür ein, daß nach Bekanntwerden mutmaßlich willkürlicher Festnahmen der Haftort dieser Personen, ihre eventuelle Verlegung oder Freilassung sofort den Familienangehörigen, Rechtsanwälten und Gerichten mitgeteilt wird?
Fordert die Bundesregierung in Fällen von politisch motivierten Todesdrohungen die betreffenden Regierungen auf, die bedrohten Menschen zu schützen?
Welche Möglichkeiten nutzt die Bundesregierung, um gegenüber Regierungen einzelner Staaten darauf zu dringen, daß Todesschwadrone, Privatarmeen, kriminelle Banden und paramilitärische Kräfte, die außerhalb der regulären Befehlsstrukturen, aber mit offizieller Unterstützung oder Billigung operieren, verboten und aufgelöst werden?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auch bewaffnete Oppositionsgruppen — die in einer Reihe der betroffenen Staaten für Verschwindenlassen, politischen Mord und andere Übergriffe verantwortlich sind — mittelbar über deren politische Arme auf ihre Verpflichtung aus den Genfer Konventionen hinzuweisen?
Bringt die Bundesregierung gegenüber Regierungen betroffener Staaten zum Ausdruck, daß Bestimmungen in Ausnahmezustandsdekreten, Notstandsgesetzgebungen und Sicherheitsgesetzen aufzuheben sind, wenn sie dazu dienen, die genannten Menschenrechtsverletzungen zu begehen oder zu dulden, und inwieweit bringt sie zum Ausdruck, daß kein Ausnahmezustand zur Rechtfertigung für das Begehen von Menschenrechtsverletzungen herangezogen werden kann?
Mahnt sie die Verantwortung von Regierungen für die Kontrolle über die Sicherheitskräfte an, und setzt sie sich für Regelungen ein, nach denen Beamte zur Rechenschaft gezogen werden können, die die genannten Menschenrechtsverletzungen begehen oder derartige Praktiken ihrer Untergebenen tolerieren?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um darauf hinzuwirken, daß Beamten und Sicherheitskräften in betroffenen Staaten das Prinzip der individuellen Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen klargemacht wird?
Ist die Bundesregierung bereit, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in betroffenen Staaten zu unterstützen, die Beamten und Sicherheitskräften die Grenzen ihrer Festnahme- und Inhaftierungsbefugnisse vermitteln? Beteiligt sich die Bundesregierung bereits an Projekten, die der menschenrechtsbezogenen Aus- und Fortbildung von Beamten und Sicherheitskräften dienen, und wenn ja, welche sind dies?
Drängt die Bundesregierung in konkreten Fällen von Verschwindenlassen und politischen Morden/extralegalen Hinrichtungen darauf, daß unparteiische Untersuchungen und schließlich Strafverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet werden? Unterstützt sie Forderungen nach gesetzlichen Regelungen zur Entschädigung der Opfer und ihrer Familien?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem der faktischen Straflosigkeit von Tätern und ihrer Befehlsgeber? Welche Problematik stellt sich nach Auffassung der Bundesregierung bei Amnestieregelungen, und hat sie in Einzelfällen auf für beide Seiten akzeptable Amnestielösungen gedrängt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß Täter und ihre Befehlsgeber sich der Strafverfolgung nicht durch Flucht entziehen können bzw. überall der Strafverfolgung unterliegen?
Kann die Bundesregierung ihre Stimmerklärung zur VN-Deklaration zum Schutz vor gewaltsam verursachtem Verschwinden näher erläutern, mit der sie das Vorliegen verläßlicher Definitionen der Straftatbestände anmahnt? Wie setzt sich die Bundesregierung für die Erarbeitung solcher Definitionen ein, und wie beurteilt sie das Ziel, eine Konvention zu schaffen, damit das Verschwindenlassen von Personen mit größerer Verbindlichkeit und unter verbesserten Bedingungen bekämpft werden kann?
Welche Bedeutung für die Bekämpfung der Verbrechen des Verschwindenlassens und der politischen Morde/extralegalen Hinrichtungen hat der von der VN-Völkerrechtskommission erarbeitete Entwurf eines Strafkodex von Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Wie beteiligt sich die Bundesregierung konkret an den Arbeiten zur Schaffung einer permanenten internationalen Strafgerichtsbarkeit unter dem Dach der Vereinten Nationen?
In welcher Weise trägt die Bundesregierung dazu bei, daß die Zuarbeit deutscher Strafverfolgungs- und anderer Behörden zur Arbeit des Internationalen Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien sichergestellt ist, welches sich maßgeblich mit den Verbrechen des Verschwindenlassens und extralegaler Hinrichtungen zu befassen hat?
Wie beugt die Bundesregierung der Gefahr vor, daß der Export von Rüstungsgütern im Empfängerland zu den Menschenrechtsverbrechen des Verschwindenlassens oder der politischen Morde/extralegalen Hinrichtungen benutzt werden oder dazu beitragen kann?
Inwieweit trägt die Bundesregierung dafür Sorge, daß der Transfer von Ausrüstung, Know-how und Ausbildung für Militär, Polizei oder andere Sicherheitskräfte nicht dazu benutzt wird, den genannen Menschenrechtsverbrechen Vorschub zu leisten?
Wie wird bei einer anstehenden Rüstungsexportentscheidung die Menschenrechtslage im Empfänger- oder Endverbleibsland beurteilt? Auf welche Kriterien und auf welche Quellen (u. a. Berichte von Menschenrechtsorganisationen) stützt sich die Beurteilung? Ist die Bundesregierung bereit, geplante Rüstungstransfers zu veröffentlichen, damit diese Vorhaben vorab unter Menschenrechtsaspekten geprüft werden können?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen innerhalb der Europäischen Union zur Vereinheitlichung der Ausfuhrnormen für Rüstungsgüter und Dual-use-Waren für einen restriktiveren europäischen Standard ein?
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung Organe und Institutionen der Vereinten Nationen und des Europarates, die sich mit Verschwindenlassen und politischen Morden/extralegalen Hinrichtungen befassen?
Was wird die Bundesregierung tun, um insbesondere — das Amt des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, — das Menschenrechtszentrum der Vereinten Nationen in Genf, — die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für Fragen des gewaltsam verursachten oder unfreiwilligen Verschwindenlassens sowie — den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über summarische und willkürliche Hinrichtungen politisch und finanziell so zu unterstützen, daß eine effektive Arbeit dieser Einrichtungen gegen das Verschwindenlassen und politische Morde/extralegale Hinrichtungen möglich ist?