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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Übertragung des Bankgeschäfts der "Genossenschaftsbank Berlin" auf die "DG-Bank - Deutsche Genossenschaftsbank" (G-SIG: 12012099)

Saldo der Genossenschaftsbank Berlin, Kaufpreis, Genehmigung des Übernahme- und Einbringungsvertrages

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.06.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/755116.05.94

Übertragung des Bankgeschäfts der „Genossenschaftsbank Berlin" auf die „DG-Bank — Deutsche Genossenschaftsbank"

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag in ihrem „Bericht (...) zur Verringerung von Beteiligungen und Liegenschaften des Bundes" (Drucksache 12/6889), den der Deutsche Bundestag am 28. April 1994 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen hat, mitgeteilt, bei welchen Beteiligungen des Bundes nach wie vor ein wichtiges Bundesinteresse gegeben ist. Zu den entbehrlichen Beteiligungen gehört die „GBB-Genossenschafts-Holding Berlin".

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Trifft es zu, daß die Bundesregierung und die „DG-Bank" einen positiven Saldo der „Genossenschaftsbank Berlin" von 700 Mio. DM bilanziert und diese Summe als Kaufpreis für die Übertragung ihres Bankgeschäfts auf die „DG-Bank — Deutsche Genossenschaftsbank" festgelegt hatten?

Wenn nein, welcher positive Saldo wurde von wem bilanziert, und welcher Kaufpreis wurde festgelegt?

2

In welcher Höhe hat die „DG-Bank" Forderungen und Zinsansprüche von der „Genossenschaftsbank Berlin" übernommen?

3

Trifft es zu, daß auch Grundstücke und Gebäude auf die „DG-Bank" übertragen wurden?

Wenn ja, welche?

4

Trifft es ferner zu, daß die Summe aus dem Bilanzüberschuss, den Zinsansprüchen, den Immobilien sowie den Wertpapierwerten, die die „DG-Bank" von der „Genossenschaftsbank Berlin" bis zu 3 Mrd. DM betrug?

5

Trifft es zu, daß die „DG-Bank" als Kaufpreis 100 Mio. DM in bar bezahlt und dem Bund für den Rest Anteile am Eigenkapital zu einem Marktwert von 600 Mio. DM übertragen hat, deren Nennwert 120 Mio. DM betrug?

6

Sind diese Anteilsscheine handelbar?

Wenn ja, wer darf kaufen, und an wen darf verkauft werden?

7

Welchen Marktwert haben diese Anteilsscheine zum 30. April 1994 gehabt?

8

Trifft es zu, daß sich der Bund verpflichtet hat, das finanzielle Risiko für den Fall abzudecken, daß ein Schuldner nicht zahlen kann?

9

Wurde der Übernahme- und Einbringungsvertrag einem Gremium des Deutschen Bundestages vorgelegt?

Wenn ja, welchem?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wurde der Verkauf dieser Genossenschaftsbank an die „DG-Bank" von einem Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen abgewickelt, der zugleich dem Verwaltungsrat der „GBB-Genossenschafts-Holding Berlin" vorsitzt?

Bonn, den 11. Mai 1994

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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