Die Entwicklung des deutsch-tschechischen Verhältnisses seit Abschluß des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages vom 27. Februar 1992
der Abgeordneten Herbert Werner (Ulm), Karl Lamers, Dr. Klaus Rose, Hartmut Koschyk, Anneliese Augustin, Hans-Dirk Bierling, Wilfried Böhm (Melsungen), Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Eberhard Brecht, Paul Breuer, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Wolfgang Dehnel, Albert Deß, Renate Diemers, Wolfgang Ehlers, Maria Eichhorn, Norbert Eimer (Fürth), Ilse Falk, Jochen Feilcke, Dr. Karl H. Fell, Leni Fischer (Unna), Klaus Francke (Hamburg), Erich G. Fritz, Hans-Joachim Fuchtel, Horst Gibtner, Dr. Peter Glotz, Elisabeth Grochtmann, Claus-Peter Grotz, Klaus Harries, Manfred Heise, Dr. Renate Hellwig, Dr. h. c. Adolf Herkenrath, Ernst Hinsken, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Claus Jäger, Georg Janovsky, Dr. Dionys Jobst, Dr. Egon Jüttner, Steffen Kampeter, Peter Kittelmann, Hans Klein (München), Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg), Arnulf Kriedner, Eduard Lintner, Heinrich Lummer, Dr. Dietrich Mahlo, Erwin Marschewski, Rudolf Meinl, Maria Michalk, Rudolf Müller (Schweinfurt), Alfons Müller (Wesseling), Dr. Gerhard Päselt, Dr. Peter Paziorek, Erika Reinhardt, Kurt J. Rossmanith, Heinz Rother, Helmut Sauer (Salzgitter), Heinz Schemken, Christian Schmidt (Fürth), Joachim Graf von Schönburg-Glauchau, Reinhard Freiherr von Schorlemer, Dr. Hermann Schwörer, Wilfried Seibel, Werner H. Skowron, Erika Steinbach, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Dr. Roswitha Wisniewski, Dr. Fritz Wittmann, Simon Wittmann (Tännesberg), Wolfgang Zeitlmann, Benno Zierer
Vorbemerkung
Ziel des am 27. Februar 1992 in Prag unterzeichneten Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit ist es, vor dem Hintergrund der gemeinsamen Geschichte von Deutschen und Tschechen die Grundlagen für die umfassende Gestaltung der gemeinsamen Zukunft in Mitteleuropa zu schaffen. Der Vertrag hat in angemessener Weise auf das im Laufe der Geschichte von Tschechen und Deutschen einander angetane Leid und Unrecht, insbesondere auf die Gewaltherrschaft Hitlers, den Zweiten Weltkrieg und die Vertreibung hingewiesen. Er hat zugleich die feste Absicht ausgedrückt, Verständigung, Versöhnung und Freundschaft zwischen Deutschen und Tschechen anzustreben und dazu in einer Vielzahl von Bereichen konkrete Maßnahmen der Zusammenarbeit einzuleiten. Seit der Unterzeichnung des Vertrages sind zwei Jahre verstrichen. Es bietet sich daher an, nach den bisher erfolgten konkreten Schritten zu Verständigung und Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten und deren Bürgern zu fragen.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Maßnahmen haben die deutsche und die tschechische Regierung seit 1992 getroffen, um — neue Grenzübergänge einzurichten, — den Reise- und Fremdenverkehr zu erleichtern, — neue Kommunikationsverbindungen aufzubauen, — die grenzüberschreitende räumliche Planung auf allen Ebenen durchzuführen, — die Schaffung von grenzüberschreitenden (Euro-) Regionen zu unterstützen, und so den Grenzen ihren trennenden Charakter zu nehmen?
Mit welchem Erfolg haben die beiden Regierungen im multilateralen Bereich zusammengearbeitet, um kooperative Strukturen der Sicherheit für Europa aufzubauen, vertrauensbildende und rüstungskontrollpolitische Maßnahmen durchzuführen, die Streitkräfte zu reduzieren und die militärische Zusammenarbeit zu intensivieren? Welche bilateralen Maßnahmen wurden dabei vereinbart bzw. durchgeführt?
Welche Konsultationen haben die beiden Regierungen auf verschiedenen Ebenen bisher abgehalten, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Wie hat sich die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten gestaltet, insbesondere im Bereich von Handel und Investitionen? Welche Auswirkung hatte diese Zusammenarbeit auf die grenznahen Bezirke auf deutscher und tschechischer Seite?
Welche Maßnahmen haben beide Regierungen ergriffen, um die Kriminalität zu bekämpfen, den Rechtsschutz für Investitionen zu erhöhen und die Rechtshilfe in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten zu verbessern?
Welche Maßnahmen haben die beiden Regierungen getroffen, um den Unterricht der Sprache des jeweils anderen Landes zu erweitern? Wie viele Menschen lernen die Sprache des anderen Landes? Wie weit ist es gelungen, an den Hochschulen und Fortbildungsstätten verstärkt Germanistik, Bohemistik und Slawistik zu vermitteln? Wo finden regelmäßig Vorlesungen und Vorträge über das jeweils andere Land, seine Geschichte und Kultur statt? Wie viele deutsche Dozenten und Lehrkräfte arbeiteten und arbeiten seit 1992 in der Tschechischen Republik? Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Arbeit der Deutsch-Tschechischen Historiker-Kommission?
Welche Maßnahmen hat die tschechische Regierung allein oder gemeinsam mit der Bundesregierung ergriffen, um die Lage der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik nicht nur so weit zu verbessern, daß keine Benachteiligungen mehr geduldet werden, sondern eine aktive Förderung der deutschen Volksgruppe in sprachlicher, kultureller, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht stattfindet? Wie haben sich die Deutschen in der Tschechischen Republik bisher in Vereinen und Verbänden organisieren können, und welche Unterstützung haben sie dabei seitens der beiden Regierungen erhalten? Wie viele Begegnungsstätten wurden bisher in der Tschechischen Republik errichtet, und wie werden sie finanziert? Hat die Bundesregierung sich aktiv bei der tschechischen Regierung dafür eingesetzt, daß ein Gesetz zur Förderung der Minderheiten und Volksgruppen, das diesen auch eine eigene parlamentarische Vertretung garantiert, geschaffen wird? Haben sich beide Regierungen eingesetzt für die Schaffung einer internationalen Charta der Volksgruppen-Rechte?
In welchem Umfang ist es seit Abschluß des Vertrages gelungen, das Kulturgut, die Denkmäler und Gräber der aus der früheren Tschechoslowakei ausgewiesenen Deutschen in der Tschechischen Republik zu sichern und zu pflegen und die gesellschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Leistungen in Deutschland nach 1945 zu vermitteln?
Wie hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und Glaubensgemeinschaften, Sportorganisationen, Stiftungen, sozialen Institutionen, gesellschaftlichen Organisationen und Verbänden der beiden Staaten entwickelt? In welchem Umfang wurden in diese Entwicklung die Verbände und Gemeinschaften der Heimatvertriebenen einbezogen bzw. wie sollen sie einbezogen werden?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Vertreter der Sudetendeutschen Volksgruppe in die Weiterentwicklung der deutsch-tschechischen Beziehungen einzubeziehen? In welcher Weise hat die Bundesregierung gegenüber der tschechischen Regierung bisher klargemacht, daß die Weiterentwicklung des deutsch-tschechischen Verhältnisses nicht ungeachtet einer Regelung der offenen Fragen (vgl. die Resolution des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 1992) erfolgen kann? Und wie will sie diese Regelung in Zukunft erreichen?