Öffentlichkeitsbeteiligung bei Freisetzungen und beim Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Angelika Barbe, Hans Gottfried Bernrath, Friedhelm Julius Beucher, Thea Bock, Marion Caspers-Merk, Wolf-Michael Catenhusen, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Regina Kolbe, Horst Kubatschka, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Edith Niehuis, Peter Paterna, Dr. Martin Pfaff, Dr. Eckhart Pick, Margot von Renesse, Dr. Hermann Scheer, Regina Schmidt-Zadel, Dietmar Schütz, Hans Georg Wagner, Matthias Weisheit, Dr. Axel Wernitz, Dieter Wiefelspütz, Hanna Wolf, Uta Zapf
Vorbemerkung
Durch die Novellierung des Gentechnikgesetzes (GenTG) ist die öffentliche Beteiligung bei den Genehmigungsverfahren für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen weitgehend abgeschafft worden.
Ebenso ist bei Verfahren zur absichtlichen Freisetzung genetisch veränderter Organismen sowie deren Inverkehrbringen auf europäischer Ebene, wie sie die Richtlinie 90/220/EWG vorsieht, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Aber auch die Parlamente, die Kontrollfunktionen wahrnehmen sollen, haben keine Möglichkeit, sich innerhalb des regulären Verfahrens mit den vorliegenden Anträgen zum Inverkehrbringen bzw. zu Freilandversuchen zu befassen.
Ebenso ist im Bereich der Zulassung von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, in dem vorliegenden Kommissionsentwurf für eine Verordnung über neuartige Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten keine Regelung vorgesehen, die gegenüber den Parlamenten oder der Öffentlichkeit zumindest eine Informationsverpflichtung enthält.
Betrachtet man die durchgeführten und geplanten Versuche mit gentechnisch manipulierten Nutzpflanzen, so geht es bisher beileibe nicht darum, gesündere Lebensmittel zu produzieren. Vielmehr zielen gentechnische Manipulationen in der Regel auf die Anpassung der Nutzpflanzen auf die Bedürfnisse einer industrialisierten Lebensmittelverarbeitung ab und nutzen somit in erster Linie dem Erzeuger und Verarbeiter und nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Insbesondere sind hier die Versuche zur Herbizidresistenz zu nennen.
Der Strategie, herbizidresistente Pflanzen zu kreieren, liegt eine widersinnige Philosophie zugrunde. Erst werden Herbizide produziert, um alle Wildpflanzen zu vernichten, dann werden Pflanzen hergestellt, denen die schädigende Wirkung der Unkrautvernichtungsmittel nichts anhaben kann, um anschließend unbeschwert Herbizide auf die Felder sprühen zu können.
Der Gewinner eines solchen Verfahrens steht fest: Es sind die Firmen, die sowohl Herbizide produzieren als auch jene gegen genau diese Herbizide resistenten Nutzpflanzen. Die Verlierer sind der Boden und seine Kleinstlebewesen, Oberflächen und Grundwasser. Verlierer sind ebenso die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie bekommen Lebensmittel aus genmanipulierten Pflanzen mit neuen Eigenschaften auf den Tisch, deren gesundheitliche Risiken bis heute nicht abschätzbar sind.
Politisch sind die Folgen bereits spürbar. Die Trinkwasserrichtlinie (80/68/EWG) sieht Belastungshöchstgrenzen für bestimmte gefährliche Stoffe wie Herbizide vor. Statt Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Einhaltung dieser Richtwerte ermöglichen, geht die Entwicklung in die entgegengesetzte andere Richtung: Diskutiert wird die Anhebung der Höchstgrenzen.
Insbesondere die Langzeitfolgen infolge von gentechnisch veränderten Pflanzen für Gesundheit und Umwelt können nicht benannt werden. Daher gilt es, die Frage nach dem Nutzen gentechnischer Errungenschaften gegen einhergehende Risiken sorgfältig abzuwägen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Anträge liegen dem Bundesgesundheitsamt auf gezielte Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen vor beziehungsweise welche Voranfragen? Welche Stellungnahmen haben das Umweltbundesamt und die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft zu den Anträgen abgegeben?
Welche Anträge wurden seit dem Inkrafttreten der Novellierung des Gentechnikgesetzes bewilligt?
Welche Nutzpflanzen mit welchen gentechnischen Veränderungen sollen in den Freilandversuchen erprobt werden bzw. werden derzeit erprobt?
Werden bzw. wurden in anderen EU-Staaten ähnliche Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen wie in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt? Worin unterscheiden sich die Zielsetzungen von Versuchen in der Bundesrepublik Deutschland, bzw. wenn keine Unterschiede vorliegen, warum werden die Versuche durchgeführt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen der beantragten und der bewilligten Freisetzungen – für die Verbraucherinnen und Verbraucher, – für die Industrie, – für die Umwelt, – für die Wissenschaft?
Welche begleitende Risikoforschung wurde durchgeführt? In welcher Höhe wurde diese durch öffentliche Mittel unterstützt? Welche Ergebnisse liegen vor?
Welche Risiken und schädliche Einwirkungen auf Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen hält die Bundesregierung für vertretbar im Verhältnis zum Zweck einer Freisetzung (vgl. § 16 GenTG)?
Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen, die aufgrund der Manipulation herbizidresistent oder anderweitig pestizidresistent sind?
a) Welche Folgen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Entwicklung von herbizid- oder anderweitig pestizidresistenten Pflanzen für die Landwirtschaft?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Einsatz herbizidresistenter Nutzpflanzen voraussichtlich nicht zu einem geringeren Einsatz von Herbiziden, sondern zu einem größeren Einsatz führen kann?
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bisher ungeklärt ist, welche Langzeitfolgen der Einsatz herbizid- oder anderweitig pestizidresistenter Nutzpflanzen für die Umwelt hat?
Welche Stellung beziehen das Bundesgesundheitsamt und das Umweltbundesamt zur Zulassung von Herbiziden, da vor dem Hintergrund genmanipulierter Nutzpflanzen der Einsatz von Herbiziden - vor allem von Totalherbiziden - erleichtert wird?
Wie schätzt die Bundesregierung das gesundheitsgefährdende Potential von zu Lebensmitteln verarbeiteten gentechnisch manipulierten Nutzpflanzen ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung der KWS Kleinwanzlebener Saatzucht, daß nach einem weiteren erfolgreichen Versuch mit Rüben, die gegen die Viruskrankheit Rizomania resistent sind, mit der Entwicklung virusresistenter Sorten für die Landwirtschaft begonnen werden kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den Nutzen von virusresistenten Nutzpflanzen und die Folgen für die Landwirtschaft?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Versuche des GSF- Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit in Neuher- berg mit gentechnisch veränderten Tabakpflanzen, die künst- lich widerstandsfähiger gegen den giftigen Sommersmog gemacht werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, daß durch die Entwicklung von Nutzpflanzen, die gegen Umweltgifte resistent sind, nicht mehr die Vermeidung von Umweltgiften im Vordergrund steht, sondern lediglich das Kurieren einzelner Symptome?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, dem in Frage 14 aufgezeigten Trend entgegenzuwirken? Welche Maßnahmen will sie ergreifen?
Wie wird die Öffentlichkeit über geplante sowie in der Durchführung begriffene Freilandversuche informiert?
Wie haben sich die Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Novellierung des Gentechnikgesetzes hinsichtlich der Akzeptanz der Gentechnik bei der Genehmigung von Freilandversuchen ausgewirkt?
Hält die Bundesregierung angesichts dieser Erfahrungen die Regelungen des geltenden Gentechnikgesetzes für ausreichend?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Genehmigungsverfahren größerer Transparenz bedürfen und — sollten Versuche unbedenklich sein — eine größere Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gentechnologie eher nützen als schaden könnten?
Welche Anträge auf Inverkehrbringen liegen dem Bundesgesundheitsamt aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor?
Welche Voten hat das Bundesgesundheitsamt zu den Anträgen an die Kommission der Europäischen Union übermittelt?
Wie wird sich die Bundesregierung bei der Frage nach den anstehenden Genehmigungen im zuständigen Ausschuß auf EU-Ebene verhalten?
Wie sieht der generelle Zeitplan für die Genehmigung bzw. Ablehnung der vorliegenden Anträge auf Inverkehrbringen auf europäischer Ebene aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der Öffentlichkeit, sich über vorliegende Anträge zu informieren?
Hält die Bundesregierung eine größere Transparenz in den Verfahren auf Inverkehrbringen für erforderlich und wünschenswert? Welche Schritte will die Bundesregierung vornehmen, um mehr Transparenz herbeizuführen?
Überlegt die Bundesregierung, ähnlich wie in den Niederlanden, vorliegende Anträge öffentlich zugänglich zu machen? Wie beurteilt die Bundesregierung die in diesem Bereich gesammelten Erfahrungen in den Niederlanden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß an keiner Stelle im Verlauf der Genehmigungsverfahren zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen auf EU-Ebene die Möglichkeit vorgesehen ist, die nationalen Parlamente zumindest über beantragte Vorhaben zu informieren?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf? Welche Schritte will sie unternehmen, um den Parlamenten zu ermöglichen, Auskünfte zu erhalten?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß es dem Parlament nur dann möglich ist, die Regierung in Fragen hinsichtlich Vorhaben für Freisetzungen und Inverkehrbringen wirksam zu kontrollieren, wenn sie die Möglichkeit hat zu erfahren, welche Auffassung die Regierung vertritt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß hinsichtlich der Entscheidungen auf europäischer Ebene hier erhebliche Defizite bestehen und daher Schritte unternommen werden müssen, diese Defizite abzubauen?