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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Umgang mit Bundesmietwohnungen, die früher Dienstwohnungen der Nationalen Volksarmee der DDR waren (G-SIG: 12012193)

Anzahl, Zweckbestimmung, Sanierung, Mieteinnahmen, Privatisierung von Bundesmietwohnungen, Mieterschutz

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.09.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/825707. 07. 94

Umgang mit Bundesmietwohnungen, die früher Dienstwohnungen der Nationalen Volksarmee der DDR waren

des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Gemäß Einigungsvertrag wurden eine Vielzahl ehemaliger Dienstwohnungen der NVA der DDR durch die Bundesregierung übernommen. Mit der Verwaltung dieses Wohnungsbestandes hat das Bundesministerium der Finanzen die Oberfinanzdirektionen (OFD) in den neuen Bundesländern beauftragt. In jüngster Zeit wird ein Großteil der übernommenen Bundesmietwohnungen veräußert. Da den Kommunen der Erwerb solcher Wohnungen auch wegen der relativ hohen Kostenforderungen der Oberfinanzdirektionen in nur begrenztem Maße möglich ist, erfolgen umfangreiche Verkäufe an private Investoren in den Altbundesländern.

Die mangelhafte Berücksichtigung kommunaler Interessen und auch die Befürchtung, im Ergebnis der Privatisierung beträchtliche soziale Einbußen hinnehmen zu müssen, haben eine starke Beunruhigung unter den Mietern der betroffenen Bundesmietwohnungen ausgelöst.

In der Stadt Strausberg im Land Brandenburg z. B. wurden rund 5 000 Wohnungen vom Bund übernommen. Betroffen sind mit 12 000 bis 15 000 Menschen die Hälfte der Einwohner der Stadt. Jahrelanges Bemühen des Bürgermeisters, der Stadtverordneten und Bürgerinitiativen, mit dem Bundesministerium der Finanzen und der OFD zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, blieben bisher erfolglos. Ähnlich ist die Situation auch in anderen Städten, die Standorte der NVA der DDR waren.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

In Artikel 21 Abs. 4 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889) über Verwaltungsvermögen heißt es: „Soweit nach den Absätzen 1 bis 3 oder auf Grund eines Bundesgesetzes Verwaltungsvermögen Bundesvermögen wird, ist es für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in dem in Artikel 3 genannten Gebiet zu verwenden. Dies gilt auch für die Verwendung der Erlöse aus Veräußerungen von Vermögenswerten.“ Wie will die Bundesregierung entsprechend der im Einigungsvertrag getroffenen Festlegungen mit dem Zugewinn an Bundesvermögen, insbesondere mit Bundesmietwohnungen, verfahren bzw. den öffentlichen örtlichen Interessen in den neuen Bundesländern bei deren Nutzung und Veräußerung Rechnung tragen?

2

Wie viele Wohnungen von ehemaligen Angehörigen der NVA und ihren Familien wurden im Zuge der Herstellung der deutschen Einheit als Bundesmietwohnungen insgesamt sowie an den nachfolgend genannten Standorten übernommen:

— Standort Potsdam,

— Standort Rostock,

— Standort Strausberg,

Standort Löbau/Zittau,

— Standort Dresden,

— Standort Cottbus,

Standort Eggesin/Torgelow,

— Standort Kamenz/Bautzen,

— Standort Halle/Leipzig,

— Standort Bad Düben,

— Standort Neubrandenburg?

3

Wie viele dieser Wohnungen sind zur Zeit noch im Bundesbesitz bzw. in Verwaltung der OFD?

Wie viele dieser Wohnungen sind zur Zeit vermietet?

Wie viele davon an Bundesbedienstete (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

4

Wie viele dieser Wohnungen wurden bisher verkauft, an wen, und zu welchen Konditionen?

Wie viele Wohnungen wurden an die Mieterinnen und Mieter verkauft?

Wie hoch waren die Verkaufserlöse, wer nahm sie ein, und was passiert mit diesen Einnahmen?

5

Welche Konzepte liegen dem Bestandserhalt, der Zweckbestimmung und der Veräußerung von Bundesmietwohnungen in Ostdeutschland insgesamt sowie in welcher Größenordnung an den unter Nummer 2 genannten Standorten zugrunde?

In welchem Umfang sollen diese Wohnungen für die Nutzung durch Bundesbedienstete erhalten bleiben?

Inwiefern wurden diesbezüglich Anregungen und Empfehlungen des Finanzausschusses und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berücksichtigt?

6

Welche im Vergleich zu den Mieten (Netto-Kalt) finanziellen Anteile (in Prozent) wurden seitens der Bundesvermögensämter für Zwecke der Instandsetzung, Modernisierung und Sanierung von Bundesmietwohnungen in Ostdeutschland (in den unter Nummer 2 genannten Standorten) von Oktober 1990 bis März 1994 eingesetzt?

Wie hoch waren die Mieteinnahmen aus diesen Wohnungen, wie hoch die Ausgaben für diese Wohnungen, was passierte mit einer eventuellen Differenz?

7

Wie viele Bundesmietwohnungen sind an den unter Nummer 2 genannten Standorten und zu welchen Konditionen zur Veräußerung an die örtlichen Kommunen bzw. an welche privaten Investoren vorgesehen?

8

Nach welchen Richtlinien der Bundesregierung bzw. nach welchen Festlegungen und Erlassen des Bundesministeriums der Finanzen erfolgt die Veräußerung von Bundesmietwohnungen?

Welche Aufgaben wurden diesbezüglich an die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH (TLG) übertragen?

Zu welchen Prämissen?

9

Berücksichtigen die vorgesehenen oder durchgeführten Privatisierungen von Bundesmietwohnungen eine mögliche Überführung derer in unterschiedliche Eigentumsformen?

10

Wie unterstützt die Bundesregierung mit der Veräußerung von Bundesmietwohnungen an den unter Nummer 2 genannten Standorten die Bildung örtlicher Genossenschaften und Mieterselbstverwaltungen?

Was wird unternommen, um den von der Privatisierung betroffenen Mietern in Bundesmietwohnungen diesbezügliche, von günstigen Konditionen getragene Projekte anzubieten und sie dabei zu beraten?

11

Inwieweit beinhalten die Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen bezüglich der Veräußerung von bundeseigenen Wohnungen einen sozialen Schutz für deren Mieter gegenüber möglichen untragbaren Mietsteigerungen und Kündigungen?

12

Warum scheiterte bisher die Übergabe von zumindest einem Teil der ca. 5 000 ehemaligen Bundesmietwohnungen an die Stadt Strausberg (Brandenburg)?

Bonn, den 7. Juli 1994

Dr. Ilja Seifert Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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