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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Verlegung der Zollfahndung Hamburg an den Stadtrand in die ehemalige Graf-Goltz-Kaserne (G-SIG: 12012196)

Negative Auswirkungen einer Verlegung des Zollfahndungsamts Hamburg (ZFA) in die Peripherie der Stadt, baulicher Zustand der übernommenen Kasernenteile, Kosten der Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen, Betriebskosten, Gründe für die Verlegung, Nutzung der Flächen und Gebäude für Wohnraum gem. Bebauungsplanentwurf Rahlstedt, alternative Unterbringung des ZFA in geeigneten Innnenstadtlagen, Rolle des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMF, Jürgen Echternach, bei den Überlegungen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.08.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/826211.07. 94

Verlegung der Zollfahndung Hamburg an den Stadtrand in die ehemalige Graf-Goltz-Kaserne

der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Thea Bock, Angelika Barbe, Hans Büttner (Ingolstadt), Freimut Duve, Eike Ebert, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Hans-Joachim Hacker, Reinhold Hiller (Lübeck), Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Brigitte Lange, Dr. Christine Lucyga, Dorle Marx, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Rolf Niese, Manfred Opel, Peter Paterna, Horst Peter (Kassel), Renate Rennebach, Bernd Reuter, Günter Rixe, Ursula Schmidt (Aachen), Regina Schmidt-Zadel, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Antje-Marie Steen, Joachim Tappe, Margitta Terborg, Dr. Hans-Jochen Vogel, Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. Konstanze Wegner, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Gudrun Weyel, Uta Zapf

Vorbemerkung

Das Zollfahndungsamt Hamburg (ZFA) ist eine Behörde des Bundes und untersteht der Oberfinanzdirektion Hamburg (OFD), die in ihrem Bundesteil unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) nachgeordnet ist. Zu den wesentlichen Aufgaben der Zollfahndung gehören die Ermittlung und die Bekämpfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit — Steuerhinterziehung nach zoll- und abgabenrechtlichen Bestimmungen, — Zuwiderhandlungen gegen das Außenwirtschaftsrecht unter Berücksichtigung des Kriegswaffenkontrollgesetzes, — Subventionsbetrug im Rahmen des EU-Marktordnungsrechtes, — Zuwiderhandlungen gegen Einfuhrverbote und -beschränkungen, hier insbesondere — Rauschgiftkriminalität und der damit eng verknüpften — Geldwäsche.

Die Aufgabenstellung zeigt die Bedeutung dieser Dienststelle bei der heute um sich greifenden, international verflochtenen (organisierten) Wirtschaftskriminalität, deren gesamtgesellschaftliche Schäden ein bedrohliches Ausmaß angenommen haben. Die volkswirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Schäden —verursacht durch Rauschgift- und Geldwäschekriminalität — sind hinlänglich bekannt.

Das ZFA Hamburg nahm bisher diese Aufgabenstellung von einem idealen Standort zwischen dem Hamburger Hafen als bisheriger und künftiger wichtigster EU-Außengrenze in Deutschland und dem Geschäfts- und Handelszentrum der Freien und Hansestadt Hamburg wahr. Von hier aus ließen sich die oben genannten Aufgaben seit Kriegsende besonders effizient und effektiv erfüllen, von den ökologischen Aspekten einmal ganz abgesehen, denn für die kurzen Wege waren Kraftfahrzeugeinsätze häufig überflüssig.

Der Standort bietet den Vorteil sehr geringer Einsatzvorlaufzeiten, ebenso war die gute Erreichbarkeit der Dienststelle bisher für die rasche Vornahme strafprozessualer Maßnahmen (Durchsuchungen, Festnahmen, Vernehmungen etc.) von großer Bedeutung.

Als weiterer Vorteil kommen die kurzen Wege zu anderen Bundes- und Landesbehörden, Gerichten, Konsulaten, Reedereien etc. hinzu.

Die OFD Hamburg entschied nun, das ZFA Hamburg an den äußersten Stadtrand in die freigewordene Graf-Goltz-Kaserne in den am Ostrand Hamburgs gelegenen Stadtteil Rahlstedt zu verlegen. Einige Sachgebiete sind mittlerweile dort schon untergebracht.

Diese Verlegung bringt für das ZFA einen bedeutenden Standortnachteil mit sich. Die Fahrzeit in die Innenstadt Hamburgs und zum Hafen werden sich zu normalen Bürozeiten je Fahrtrichtung auf etwa 45 Minuten erhöhen, wodurch die Arbeit des ZFA voraussichtlich an Effektivität einbüßen wird. Zum anderen bringt die Verlegung des ZFA enorme Kosten mit sich, zum einen für notwendige Umbaumaßnahmen, zum anderen für hinzukommende höhere Betriebskosten — Kosten, die vermeidbar wären.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen17

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Ermittlungstätigkeit des Zollfahndungsdienstes ein hoher Stellenwert zukommt und es daher notwendig ist, alles Erforderliche zu veranlassen, was die Einsatzbereitschaft fördert und die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ermöglicht?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Prüfer des Bundesrechnungshofes (BRH), daß eine Verlegung des verkehrsgünstig gelegenen ZFA Hamburg als Strafermittlungsbehörde in die Peripherie der Stadt sich unter Effizienzgesichtspunkten negativ auswirken wird?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der schon in der Graf-Goltz-Kaserne untergebrachten Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des ZFA, daß zuweilen allein die Reisezeiten und deren Organisation aufwendiger sind als manche Ermittlungsvorhaben, die dadurch selbst zuweilen in den Hintergrund zu drohen geraten?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Prüfer des BRH, daß die von der Zollverwaltung übernommenen Kasernenteile sich zum Teil in einem sehr schlechten baulichen Zustand befinden und daher umfangreiche Reparaturen und Erhaltungsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz erforderlich sind?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den von der OFD bezifferten Kostenaufwand von 4,8 Mio. DM für alle vorzunehmenden Baumaßnahmen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der OFD, durch die Aufteilung in sogenannte „große" und „kleine" Baumaßnahmen keinen einheitlichen Haushaltstitel geschaffen zu haben? Teilt sie die Kritik der Prüfer des BRH, daß diese Aufteilung unzulässig ist und einen Verstoß gegen die Bundeshaushaltsordnung darstellt?

7

Hält die Bundesregierung die Summe von 350 000 DM Betriebskosten für das ZFA in der Graf-Goltz-Kaserne für realistisch?

8

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die jährlichen Betriebskosten für das ZFA in einer Innenstadtlage weitaus geringer sein könnten?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß es den Prüfern des BRH nicht möglich war, die Kosten für Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die in der Graf-Goltz-Kaserne untergebrachten bzw. unterzubringenden Zolldienststellen zu ermitteln?

10

Trifft es zu, daß in der Graf-Goltz-Kaserne bisher schon 5 Mio. DM verbaut wurden und die Umbaumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind?

11

Trifft es zu, daß Unklarheiten darüber bestehen, ob und in welchem Umfang Baugenehmigungen für die Umbauten vorliegen bzw. notwendig sind?

12

Hält die Bundesregierung den von der OFD genannten Kostenaufwand von 4,8 Mio. DM vor diesem Hintergrund für realistisch?

13

Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum die OFD sich zu einer Verlegung des ZFA in die Graf-Goltz-Kaserne entschlossen und andere alternative Überlegungen fallenlassen hat? Welche Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung der OFD vor dem Hintergrund, daß die zuständigen Landes-/Kommunalbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg eine völlig andere Nutzung im Bebauungsplanentwurf Rahlstedt vorsehen, nämlich die Schaffung dringend benötigten Wohnraums, und dafür auch Flächen und Gebäude beansprucht werden, die nach der Planung der OFD durch das ZFA genutzt werden sollen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung alternative Unterbringungsmöglichkeiten des ZFA in geeigneten Innenstadtlagen Hamburgs

a) unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsorganisation und Effektivität des ZFA,

b) unter Kostengesichtspunkten?

16

In welcher Form war der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Jürgen Echternach, in die Überlegungen und Maßnahmen der OFD und des ZFA einbezogen?

17

Trifft es zu, daß die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des ZFA sich an den Parlamentarischen Staatssekretär Jürgen Echternach mit der Bitte um Unterstützung gewandt haben, um eine Verlegung in die Graf-Goltz-Kaserne zu verhindern? Wie hat der Parlamentarische Staatssekretär auf diese Bitte reagiert?

Bonn, den 11. Juli 1994

Dr. Marliese Dobberthien Thea Bock Angelika Barbe Hans Büttner (Ingolstadt) Freimut Duve Eike Ebert Dr. Konrad Elmer Elke Ferner Evelin Fischer (Gräfenhainichen) Hans-Joachim Hacker Reinhold Hiller (Lübeck) Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Brigitte Lange Dr. Christine Lucyga Dorle Marx Ulrike Mehl Michael Müller (Düsseldorf) Dr. Rolf Niese Manfred Opel Peter Paterna Horst Peter (Kassel) Renate Rennebach Bernd Reuter Günter Rixe Ursula Schmidt (Aachen) Regina Schmidt-Zadel Dr. R. Werner Schuster Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Antje-Marie Steen Joachim Tappe Margitta Terborg Dr. Hans-Jochen Vogel Gerd Wartenberg (Berlin) Dr. Konstanze Wegner Reinhard Weis (Stendal) Dr. Axel Wernitz Gudrun Weyel Uta Zapf

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