Zukunft des Einheitswertes von Grundstücken und Gebäuden und der einheitswertabhängigen Steuern
der Abgeordneten Otto Reschke, Ludwig Eich, Joachim Poß, Achim Großmann, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Andreas von Bülow, Hans Martin Bury, Peter Conradi, Eike Ebert, Dr. Konrad Elmer, Norbert Formanski, Iris Gleicke, Manfred Hampel, Dr. Ingomar Hauchler, Gunter Huonker, Gabriele Iwersen, Dr. Ulrich Janzen, Hans-Peter Kemper, Horst Kubatschka, Detlev von Larcher, Klaus Lennartz, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Ingrid Matthäus-Maier, Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop), Christian Müller (Zittau), Günter Oesinghaus, Kurt Palis, Dr. Eckhart Pick, Dieter Schanz, Siegfried Scheffler, Walter Schöler, Dr. Hartmut Soell, Hans Georg Wagner, Gunter Weißgerber, Lydia Westrich
Vorbemerkung
Schon im Januar diesen Jahres hat die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht angekündigt, ein Steuerkonzept für die nächste Wahlperiode im Juni diesen Jahres vorzulegen. Dieses Vorhaben ist endgültig gescheitert. Dies hat auch zur Folge, daß sich die Bundesregierung nicht zur Zukunft des Einheitswertes nach dem Bewertungsgesetz und der einheitswertabhängigen Steuern geäußert hat. Dies, obwohl bereits entsprechende Gutachten vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht wurden und sich die Finanzministerkonferenz der Länder und die Bund-Länder-Konferenz mit diesem Thema befaßt haben.
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1993 die bisher geäußerten Bedenken gegen die Einheitsbewertung zwar nicht ausdrücklich bestätigt, er hat aber angedeutet, daß sie nicht von der Hand zu weisen sind. Es gibt Signale aus Karlsruhe, daß in diesem Jahr noch mit einer Entscheidung in der Sache zu rechnen ist.
Daß der Einheitswert reformiert werden muß, steht außer Zweifel, denn es wird in der Fachwelt erwartet, daß die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken und Gebäuden vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird, da sie u. a. zu erheblichen Ungerechtigkeiten in der Besteuerung von Kapitalvermögen im Vergleich zu Immobilienvermögen führt. Dies hat unter anderem der Präsident des Bundesfinanzhofes, Prof. Dr. Franz Klein, in einer Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages erklärt.
Städte, Gemeinden, Länder, private Investoren und nicht zuletzt Grundeigentümer und Mieterinnen und Mieter der Bundesrepublik Deutschland brauchen endlich Klarheit darüber, wie es in Zukunft mit der Bewertung des Grund- und Betriebsvermögens weitergehen soll, damit sie für die Zukunft planen können. Die konjunkturbeeinflussenden Auswirkungen der vom Einheitswert abhängigen Steuern dürfen nicht unterschätzt werden.
Die Bundesregierung vertritt demgegenüber eine abwartende Haltung und äußert sich nicht zu diesem wichtigen Themenkomplex.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie stellt sich die Bundesregierung ein am Ertragswert orientiertes Bewertungsverfahren bei der Einheitswertfeststellung, wie vom Staatssekretär C. Zeitler im Bayerischen Rundfunk am 13. März 1994 gefordert, vor?
Wie kann ein derartiges Verfahren nach Auffassung der Bundesregierung so gestaltet werden, daß die verfassungsrechtlich bedenklichen Verwerfungen bei der Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögensbesteuerung zwischen Grundvermögen und sonstigen Werten ausgeglichen werden?
Welche Auswirkungen wird ein derartiges Verfahren auf die Höhe des Einheitswertes haben?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Steuersätze bei den einheitswertabhängigen Steuern zu gestalten (mit Ausnahme der Grundsteuer), um die Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum bzw. von im Wege der Schenkung bzw. Erbschaft zu diesem Zwecke übertragenem Grundeigentum nicht höher zu belasten?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, wie es die Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in der Presseerklärung vom 8. April 1994 gefordert hat, daß bei einer Reform der Einheitsbewertung die Besteuerung von Grund und Boden nicht zu einer Verteuerung des Wohnens und zu einer Behinderung der Bildung von Eigentum führt?
Wie stellt sich die Bundesregierung die zukünftige Gestaltung der Steuersätze und Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor, damit eine Mehrbelastung der Steuerpflichtigen nicht eintritt (Forderung des Bundesministers der Finanzen in einem Interview der Zeitschrift Impulse)?
Welche Auswirkungen wird diese Neugestaltung der Steuersätze und Freibeträge auf das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Vorsitzenden der Fraktion der F.D.P., daß die Freibeträge bei den einheitswertabhängigen Steuern so angehoben werden müßten, daß nicht allein das selbstgenutzte Wohneigentum, sondern auch die private Investition in Immobilien in angemessener Weise vermögen- und erbschaftsteuerfrei bleiben?
Wie müßten nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Falle diese Freibeträge gestaltet werden, damit das zuvor genannte Ziel erreicht werden kann?
Welche Auswirkungen hätte diese Neugestaltung der Freibeträge auf das Steueraufkommen der einheitswertabhängigen Steuern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, nach der zum Ausgleich für eine niedrige Besteuerung des Arbeitseinkommens das private Vermögen stärker zu besteuern ist, und wie sollte eine solche Besteuerung nach Auffassung der Bundesregierung aussehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft, Dr. Günter Rexrodt, der die Abschaffung der Vermögensteuer und der Gewerbekapitalsteuer zum 1. Januar 1996 (FAZ vom 29. April 1994, Seite 9) gefordert hat, und welche Steuermindereinnahmen würden aus dieser Abschaffung resultieren?
Welchen zeitlichen Horizont sieht die Bundesregierung für die Umsetzung der im Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes sicherlich zu erwartenden Eckwerte für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Einheitswerte und der einheitswertabhängigen Steuern?
Sieht die Bundesregierung ein verfassungsrechtliches Risiko, daß die einheitswertabhängigen Steuern (insbesondere die Vermögensteuer) nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr erhoben werden können, und wie wird sie gegebenenfalls auf einen solchen Beschluß reagieren?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, daß im Falle der Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung kurzfristig neue Einheitswerte ohne erneute Hauptfeststellung ermittelt werden können, ohne daß es zu Steuerausfällen kommt?
Hält die Bundesregierung an der Vermögensteuererhebung in den neuen Ländern ab dem 1. Januar 1996 fest, oder ist eine erneute zeitliche Verschiebung dieses Termins geplant?
Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die technischen Voraussetzungen für die Vermögensteuererhebung in den neuen Ländern gegeben sind?