Transparenz über Entscheidungen in der Europäischen Union
des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Teilnehmerstaaten des Maastrichter Gipfels haben in ihrer Erklärung zum Vertrag über die Europäische Union (Schlußakte II, Erklärung Nr. 17) beschlossen, der Öffentlichkeit mehr Informationen über die Arbeit der EU-Gremien zugänglich zu machen und deren Beschlußverfahren transparenter zu machen. Dies stärke „den demokratischen Charakter der Organe und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung" .
Aufgrund zweier Berichte der Kommission sowie eines Vorschlags der Koordinatoren des K 4-Ausschusses beschloß das Generalsekretariat des Rates am 6. Dezember 1993 gegen den Widerstand der niederländischen und dänischen Vertreter einen „Verhaltenskodex" gegenüber entsprechenden Informationsersuchen. Nach diesem Kodex, der seit Anfang des Jahres 1994 angewendet wird, soll eine umfassende Information von vornherein verwehrt werden in den Bereichen polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie Verteidigungs- und Außenpolitik (Titel V und VI des EU- Vertrages); im übrigen werden Auskünfte von stark einengenden Voraussetzungen abhängig gemacht.
Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hat die niederländische Regierung inzwischen Klage gegen diesen Kodex Beschluß erhoben (Fall C 58/94). Gegen die Umsetzung dieser Geheimhaltungsregularien im konkreten Fall hat auch die britische Zeitung „Guardian" dort im Mai Klage erhoben; eine weitere der „Financial Times" wird erwartet. Am 27. Mai 1994 hat der Rechtsausschuß des Europäischen Parlaments einstimmig beschlossen, zur Unterstützung der niederländischen Klage dem Verfahren beizutreten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen5
Wie hat die Bundesregierung im Ministerrat der Europäischen Union seit 1989 jeweils über die Richtlinien-Entwürfe der Kommission abgestimmt und ihr Abstimmverhalten begründet?
(Bitte in Antwort jeweils Nummer und Titel der Entwürfe nennen.)
Wie lauten die entsprechenden Angaben für die Vertreter der anderen EU-Staaten?
Falls die Bundesregierung eine Beantwortung von Frage 1 ablehnen sollte:
a) aus welchem Grund?
b) Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß es gerade der Bundesregierung zur Zeit ihrer Rats-Präsidentschaft schlecht anstünde, ihr politisches Agieren hinter der Europäischen Union zu verstecken?
c) Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß diese gerichtlich angefochtenen Richtlinien für Mitteilungen der EU-Organe an Bürger keine hindernde Wirkung für nationale Regierungen entfalten, Abgeordnete ihres Landes zu informieren?
d) Trifft es zu, daß nach diesen Richtlinien des Rats vor Mitteilungen über das Abstimmungsverhalten eines bestimmten Staates nur dessen Genehmigung eingeholt werden soll, nicht aber die Zustimmung sämtlicher EU-Staaten?
e) Stimmt die Bundesregierung unserer Auffassung zu, daß sie demnach keinesfalls durch diese Richtlinien gehindert ist, ihr eigenes Abstimmverhalten mitzuteilen?
Ist die Bundesregierung bereit, den Fragestellern — um deren Vertrauen in die Verwaltung zu stärken — die geltenden Richtlinien für den Umgang mit Auskunftsersuchen zugänglich zu machen?
Falls die Bundesregierung dazu nicht bereit sein sollte, warum nicht?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft ergreifen, um
a) das Transparenzgebot der in der Vorbemerkung erwähnten Entschließung wirksam umzusetzen und die unverständlichen Geheimhaltungspraktiken der EU-Organe zu beenden,
b) ein allgemeines Akteneinsichtsrecht der Bürger und Bürgerinnen, wie es in den künftigen skandinavischen EU- Mitgliedsländern bereits existiert, auch auf Unionsebene einzuführen,
c) zusammen mit der Kommission regelmäßiger als bisher das Europäische Parlament vor allem gemäß Artikel K 6 des EU- Vertrages über die Arbeiten in den Bereichen Justiz und Inneres zu unterrichten,
d) zu veranlassen, daß der hierzu geschaffene gemeinsame Ausschuß von Rat, Kommission und Europaparlament über eineinhalb Jahre nach dem Maastrichter Vertragsschluß erstmals zusammentritt?