Position der Bundesregierung zum Klima- und Energiepaket der EU-Kommission
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Rainder Steenblock, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 23. Januar 2008 wurde von der EU-Kommission ein Klima- und Energiepaket vorgelegt, das derzeit im Europäischen Parlament und dem Ministerrat beraten wird. Bestandteil des Paketes sind unter anderem die Überarbeitung des Emissionshandelssystems, die Aufteilung der Bemühungen zur Emissionsreduktion zwischen den Mitgliedstaaten („effort sharing“), eine Richtlinie über den Ausbau erneuerbarer Energien, eine Richtlinie über die Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS).
Nach zunächst zwei Orientierungsdebatten bei den Umweltministerräten am 3. März 2008 in Brüssel und 7. Juni 2008 in Luxemburg fand am 3. und 4. Juli 2008 ein weiterer informeller Umweltministerrat in Paris statt, bei dem nach Pressemeldungen bislang noch keine Einigung zum Energie- und Klimapaket der EU-Kommission erreicht werden konnte. Strittig waren nach Agenturmeldungen vor allem die Punkte der konkreten Aufteilung der CO2-Reduktionen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten, die Frage nach der Festlegung des Bezugsjahres (1990 oder 2005) sowie die Anerkennung von „Joint Implementation“ und „Clean Development Mechanism“ Projekten (JI/CDM) und die Gefahr einer Abwanderung energieintensiver Unternehmen aus Europa, die in einem internationalen Wettbewerb stehen.
Erklärtes Ziel der französischen Ratpräsidentschaft ist es, das Legislativpaket „Klima und Energie“ noch in diesem Jahr abzuschließen. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste das Europäische Parlament bereits bei der 1. Lesung, die voraussichtlich im Dezember 2008 stattfinden wird, einen mit dem Rat abgestimmten Vorschlag verabschieden.
Die Bundesregierung hat sich selbst zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 1990 zu senken. Dieses Ziel soll zum einen Teil durch ein integriertes Klima- und Energiepaket erreicht werden, das sich derzeit (zum Teil) noch im parlamentarischen Verfahren befindet, der übrige Anteil zur Reduktion der Treibhausgasemissionen soll durch den Emissionshandel erbracht werden. Der Senkung der Treibhausgasemissionen durch den Emissionshandel kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Insofern sind die europäischen Beschlüsse zur Weiternetwicklung des europäischen Handelssystems von entscheidender Bedeutung zum Erreichen nationaler Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie beurteilt die Bundsregierung die Bedeutung von Europa in der internationalen Klimapolitik als Vorreiter, und welche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen sollten die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung bis 2020 unabhängig von einer internationalen Vereinbarung anstreben?
Wird von der Bundesregierung bei den Verhandlungen im Ministerrat die von der EU-Kommission vorgeschlagene und vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages mit Beschluss vom 7. Mai 2008 eingeforderte einhundertprozentige Auktionierung der Emissionszertifikate für die Energiewirtschaft ab 2013 unterstützt, und setzt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Energieträger wie Gas oder Kohle ein, oder sind gegebenenfalls Ausnahmen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Form?
Erwartet die Bundesregierung durch eine einhundertprozentige Auktionierung der Emissionszertifikate für die Energiewirtschaft eine Steigerung der Stromkosten und gegebenenfalls in welcher Höhe?
Welche Verhandlungsposition vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Auktionierung von Zertifikaten im produzierenden Gewerbe?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission einen Teil der Rechte zur Versteigerung von Zertifikaten von Mitgliedstaaten mit einem hohen Pro-Kopf-Einkommen auf Mitgliedstaaten mit einem niedrigen Pro-Kopf-Einkommen umzuverteilen, um die finanziellen Möglichkeiten letzterer für Investitionen in klimafreundliche Technologien auszubauen, und welche Position vertritt die Bundesregierung diesbezüglich bei den Verhandlungen im Rat?
Welche Position vertritt die Bundsregierung hinsichtlich des Kommissionsvorschlages, dass eine Reihe neuer Industriesektoren (z. B. Aluminium- und Ammoniakhersteller) sowie zwei weitere Gase (Stickoxid und Perfluorkohlenstoffe) in das Emissionshandelssystem einbezogen werden sollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten sollen, kleine Anlagen aus dem Anwendungsbereich des Systems herauszunehmen, sofern vergleichbare emissionsmindernde Maßnahmen getroffen werden, und wie ist diesbezüglich ihre Verhandlungsposition im Rat?
Welche Regelungen hält die Bundesregierung für notwendig, um Nachteile für im internationalen Wettbewerb stehende, besonders energieintensive Unternehmen zu verhindern, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang den französischen Vorschlag eines „Border Adjustment“?
Für welche Industrien sind solche Sonderregeln im Rahmen des Emissionshandels aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?
Teilt die Bundesregierung die Haltung der EU-Kommission, mit Blick auf die internationalen Klimaverhandelungen vorerst von der Festlegung etwaiger Sonderregelungen für besonders energieintensive Unternehmen abzusehen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch energieintensive Unternehmen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen, und welche Maßnahmen erachtet sie dafür als sinnvoll, insbesondere bei einem Scheitern eines Kyoto-Folgeabkommens?
Zu welchem Anteil sollen nach Ansicht der Bundesregierung ab 2012 JI/CDM-Projekte anrechenbar sein, und wo sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Projekten?
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, den Wald in den Emissionshandel ab 2012 mit einzubeziehen, z. B. durch die Ausgabe von Zertifikaten für Aufforstungsmaßnahmen, und wie bewertet sie die Gefahr, dass die CO2-Reduktionsziele dadurch verwässert werden könnten?
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) im Rahmen des Emissionshandels in Form einer Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten zu fördern?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer Aufnahme des Schiffsverkehrs in die Emissionshandelsrichtlinie?
Wie viel Tonnen CO2-Einsparung werden nach Einschätzung der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland durch den Emissionshandel bis 2020 erbracht werden (ohne Berücksichtigung von CDM/JI-Projekten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission zur Aufgabenverteilung der Mitgliedstaaten in den Bereichen, die nicht in den Emissionshandelsrichtlinie einbezogen sind („effort sharing“)?
Welche Sanktionen sollten nach Ansicht der Bundesregierung greifen, wenn Mitgliedstaaten ihre Zielvorgaben im Rahmen des „effort sharing“ nicht erreichen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu CCS, und welche Position vertritt sie diesbezüglich im Rat?
Welche Position vertritt die Bundesregierung insbesondere hinsichtlich der Kommissionsvorschläge zur Übertragung der Verantwortung, und ist nach Ansicht der Bundesregierung die Haftungsfrage hinsichtlich der Langzeitfolgen ausreichend geregelt?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorschlag zur verpflichtenden Einrichtung eines Haftungsfonds durch die Wirtschaft?
Wie bewertet die Bundesregierung darüber hinaus Vorschläge, dass auch Regelungen zum Transport des CO2 in die Richtlinie aufgenommen werden sollten?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung der CCS-Richtlinie in Deutschland um den Zugang zu Leitungen und Speichern für Dritte zugänglich zu machen, und wie bewertet sie das Konzept einer verpflichtenden Trennung von Netz und Betrieb?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass CCS im Rahmen des Emissionshandels zusätzlich zu den CO2-Gutschriften gefördert werden sollte, und wenn ja, wie?