Kündigungsschutz in der Elternzeit ab 2007
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze, Inge Höger-Neuling, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Debatte um die Einführung des Elterngeldes ist bisher die Elternzeit, insbesondere die kündigungsschutzrechtlichen Regelungen, wenig beachtet worden. § 18 Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) soll gleich lautend in das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) übernommen werden. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub vom 2. Januar 1986 (BAnz Nr. 1/86) regeln derzeit die Durchführung von § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG. Ob und wie diese Vorschriften inhaltsgleich übernommen werden, hat die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung bislang offen gelassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 18 BErzGG mit In-Kraft-Treten des BEEG zum 1. Januar 2007 neu verkündet werden müssen?
Plant die Bundesregierung eine inhaltsgleiche Übernahme der Vorschriften in das neue Recht?
Wenn nein, in welchen Punkten soll der Kündigungsschutz für Eltern verändert werden?
Wie ist sichergestellt, dass zum 1. Januar 2007 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift besteht und keine „Lücke“ in den Ausführungsvorschriften zum Kündigungsschutz entsteht?
Besteht Zustimmungspflicht des Bundesrates für eine neue Verwaltungsvorschrift, und wann wird diese dem Bundesrat zugeleitet?
Welche weiteren Verwaltungsvorschriften zum Bundeserziehungsgeldgesetz müssen bis 2007 neu verabschiedet werden, und wie ist die Zeitplanung (bitte auch Regelungen auf Landesebene in die Antwort einbeziehen)?