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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Konsequenzen aus der radioaktiven Belastung von Ernteprodukten und Abfällen (G-SIG: 11000033)

Verhinderung einer weiteren Kontamination landwirtschaftlich genutzter Flächen mit radioaktiven Stoffen durch Klärschlamm und Pflanzenabfall; radioaktive Belastung der Böden in den einzelnen Regionen der Bundesrepublik Deutschland vor und nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl und den oberirdischen Atomtests sowie längerfristige Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und menschliche Gesundheit; Verwendung radioaktiv verseuchter Ernteprodukte und Abfälle als Düngemittel; Behandlung radioaktiv belasteter Gegenstände wie Luftfilter und Weinbergpfähle

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.04.1987

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/3105.03.87

Konsequenzen aus der radioaktiven Belastung von Ernteprodukten und Abfällen

des Abgeordneten Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Die radioaktive Belastung von Klärschlamm ist besonders in Gebieten Süddeutschlands so hoch, daß Flächen (besonders landwirtschaftlich genutzte Flächen), auf denen Klärschlamm ausgebracht wird, dauerhaft belastet werden; über die Nahrungskette landet diese in die Biosphäre eingebrachte Radioaktivität dann wieder beim Menschen. Welche Maßnahmen haben der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die zuständigen Behörden bisher ergriffen, um eine weitere Kontamination landwirtschaftlich genutzter Flächen mit radioaktiven Stoffen zu verhindern?

a) Gibt es Verhaltensregeln zum Umgang mit radioaktiv belasteten Klärschlämmen?

b) Wurden bzw. werden Anwendungsbeschränkungen oder Anwendungsverbo te für die Verwendung von Klärschlamm (mit erhöhter Radioaktivität) erlassen?

c) Bis wann wird der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Grenzwerte für die Radioaktivität von Klärschlamm erlassen (Grenzwert für die Gesamtaktivität und für die einzelnen Elemente)?

2

Auch andere organische Produkte, die als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel eingesetzt werden, weisen zum Teil sehr hohe radioaktive Belastungen auf. Wie stellen Bundesregierung und zuständige Behörden sicher, daß Bodenkontamination durch solche belastete Substrate, wie z. B. Kompost, Laub, Pflanzenabfall, Rindenkompost, Klärschlamm- und Müllklärschlammkompost, verhindert wird? Werden hierfür verbindliche Grenzwerte erlassen, und wenn ja, bis wann?

3

Wie hoch ist die radioaktive Belastung der Böden in der Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Regionen? Wie unterscheidet sich diese Belastung von den Werten von Tschernobyl und von den Werten vor den Atomexplosionen („oberiridsche Atomtests")?

4

Im Rahmen der genaueren und gezielteren Überwachung der radioaktiven Belastung wurden im vergangenen Jahr sehr hohe Werte gemessen. Auch bei Waldpilzen wurden extrem hohe Belastungswerte festgestellt — doch sind diese Werte nicht auf die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl zurückzuführen, sondern auf vorangegangene Freisetzungen von Radioaktivität wie durch oberirdische Atomtests. Welche längerfristigen bzw. dauerhaften Auswirkungen auf die Umwelt Radioaktivität allgemein und auf die Belastung von Pflanzen und Tieren sowie auf die menschliche Gesundheit sind dadurch und durch diese zusätzliche Erhöhung der Belastung der Böden zu erwarten? Welche Steigerung der radioaktiven Belastung wird eintreten, und kann diese von der schon vor Tschernobyl vorhandenen unterschieden werden?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung Pläne, radioaktiv verseuchte Produkte/Abfälle zur Entsorgung als Düngemittel auf landwirtschaftlich genutzte Flächen auszubringen, wodurch die Radioaktivität nicht beseitigt, sondern nur irreversibel großflächig verteilt würde?

6

Wie sind nach Einschätzung und Erkenntnis der Bundesregierung hoch radioaktiv belastete Gegenstände, wie z. B. Luftfilter oder hölzerne Weinbergpfähle, zu behandeln?

7

Viele Produkte sind sehr stark radioaktiv belastet; auch von Produkten, die nicht für die Ernährung bestimmt sind, können dadurch Gefahren ausgehen; hier sei noch besonders auf die Belastung von Islandmoos (Moosgestecke) verwiesen. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu ergreifen (Erlaß von Verordnungen für Grenzwerte etc.)?

Bonn, den 5. März 1987

Kreuzeder Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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