Grenzwerte und Kontrollen für radioaktiv belastete Lebensmittel
der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN
Grenzwerte und Kontrollen für radioaktiv belastete Lebensmittel
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Die Grenzwerte der EG für radioaktive Substanzen in Lebensmitteln sind nach Ansicht vieler Wissenschaftler zu hoch angesetzt. Andere Länder, wie z. B. die Philippinen, Thailand und das Bundesland Hessen, haben gegenüber den EG-Werten wesentlich niedrigere Grenz- bzw. Richtwerte festgesetzt. Die FAO empfiehlt nun folgende Grenzwerte: Jod 131 : 400 Bq/kg, Caesium 134 : 350 Bq/kg, Caesium 137 : 500 Bq/kg, Strontium 90 : 70 Bq/kg, Plutonium 239 : 10 Bq/kg. Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die FAO Grenzwerte empfiehlt, die noch über den EG-Werten liegen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese empfohlenen Grenzwerte unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge?
2. Die FAO empfiehlt für Plutonium einen Grenzwert von 10 Bq/ kg Lebensmittel. Durch die FAO-Werte sollen auch empfindlichste Verbrauchergruppen wie z. B. Säuglinge geschützt werden. Wie steht die Bundesregierung zu diesem Grenzwert?
3. Wann ist mit dem Erlaß von bundesdeutschen Grenzwerten für Radionuklide in Lebensmitteln zu rechnen, und an welchen bisherigen Vorschlägen orientiert sie sich?
4. Plant die Bundesregierung, für Säuglingsnahrung und diätetische Lebensmittel deutlich niedrigere Grenzwerte festzulegen als für die übrigen Lebensmittel?
5. Die Lebensmittelüberwachung untersteht den einzelnen Bundesländern. Hat die Bundesregierung dennoch aus den unzureichenden Kapazitäten zur Überwachung von radioaktiven Isotopen nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl Konsequenzen gezogen und bei den Landesregierungen darauf hingewirkt, eine Ausweitung des Untersuchungsumfangs zu veranlassen, vor allem angesichts der Tatsache, daß es durch die Verfütterung stark radioaktiver Futtermittel zu einem neuerlichen Anstieg der radioaktiven Belastung in Lebensmitteln gekommen ist sowie zu einer weiteren Belastung der Böden durch Ausbringen von belasteter Gülle und belastetem Mist?
6. Laut Drucksache 10/6641 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN „Monitoring-System für die Überwachung von Lebensmitteln") ist die Berücksichtigung von Radionukliden im Rahmen des für Lebensmittel geplanten bundesweiten Monitoring-Systems nicht vorgesehen. Hält die Bundesregierung an dieser Absicht auch angesichts der vor allem in vielen Gebieten Bayerns immensen radioaktiven Belastung der Böden fest, und wenn ja, wie begründet sie dies?
7. In Drucksache 10/6545 (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD „Bessere Kontrolle von Lebensmitteln") führt die Bundesregierung aus, daß eine Neukonzeption der Überwachung der Umweltradioaktivität beabsichtigt sei. In diesem Zusammenhang prüfe die Bundesregierung, ob die von den amtlichen Meßstellen durchgeführten Untersuchungen der Lebensmittel auf Radioaktivität durch ein ständiges Monitoring mit noch näher festzulegenden Probenahmeplänen zu ergänzen sind. Ist diese Prüfung abgeschlossen und — wenn ja, mit welchem Ergebnis, — wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
8. Magermilchpulver und Molkepulver werden zur gewerblichen Herstellung einer Reihe von Nahrungsmitteln u. a. bei der Back- und Süßwarenherstellung verwendet. Molke findet als diätetisches Lebensmittel Verwendung, Buttermilch gehört ebenfalls zu den stark belasteten Produkten. Was hat die Bundesregierung jeweils unternommen bzw. veranlaßt, um zu gewährleisten, daß diese hoch radioaktiv belasteten Produkte nicht als Lebensmittel bzw. Lebensmittelbestandteile in Verkehr gelangen.
9. Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der aus der hochverseuchten Molke gewonnenen Laktose bzw. deren Weiterverarbeitung in anderen Lebensmitteln, wie z. B. Säuglingsnahrung, bekannt, und wie hoch ist diese Laktose belastet?
10. Was hat die Bundesregierung zum Verbraucherschutz unternommen bzw. veranlaßt, nachdem bekannt wurde, daß u. a. hochverseuchte Haselnüsse und hochverseuchter Tee (ca. 30 000 Bq/kg) aus der Türkei auf dem bundesdeutschen Markt sind, was den EG-Grenzwert von 600 Bq/kg weit übertrifft?
11. Die Internationale Organisation der Konsumentenvereinigungen (IOCU) befürchtet, daß einige Unternehmen bewußt radioaktiv kontaminierte Lebensmittel in Länder exportieren, die keine ausreichenden Informationen, Untersuchungseinrichtungen und Erfahrungen besitzen, solche Gefahren zu erkennen (Frankfurter Rundschau vom 5. Februar 1987). Welche internationalen Kontakte unterhält die Bundesregierung, um zumindest den diesbezüglich notwendigen Informationsaustausch zu gewährleisten?
12. Wird die Bundesregierung die Vorgehensweise des Landes Hessen — regelmäßige Bekanntgabe der Höhe der radioaktiven Belastung von Lebensmitteln — weiterhin billigen, damit wenigstens in Hessen die Bevölkerung und insbesondere die Eltern von Kleinkindern wichtige Entscheidungshilfe erhalten?
13. Die Verbraucher-Zentrale Niedersachsen gab in den vergangenen Monaten wiederholt Verzehrsempfehlungen für radioaktiv belastete Produkte und riet in Fällen besonders starker Belastung wie z. B. bei Wildfleisch zum Verzicht. Diese im Widerspruch zu den Empfehlungen der Landesregierung stehenden Hinweise veranlaßten die niedersächsische Landesregierung, die Streichung der Landeszuschüsse anzudrohen. Billigt die Bundesregierung das Einschreiten der niedersächsischen Landesregierung, und geschah dies in Abstimmung mit der Bundesregierung? Ist diese Vorgehensweise als Umsetzung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes zu verstehen, das die Gleichschaltung ermöglicht?
Fragen13
Die Grenzwerte der EG für radioaktive Substanzen in Lebensmitteln sind nach Ansicht vieler Wissenschaftler zu hoch angesetzt. Andere Länder, wie z. B. die Philippinen, Thailand und das Bundesland Hessen, haben gegenüber den EG-Werten wesentlich niedrigere Grenz- bzw. Richtwerte festgesetzt. Die FAO empfiehlt nun folgende Grenzwerte: Jod 131 : 400 Bq/kg, Caesium 134 : 350 Bq/kg, Caesium 137 : 500 Bq/kg, Strontium 90 : 70 Bq/kg, Plutonium 239 : 10 Bq/kg. Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die FAO Grenzwerte empfiehlt, die noch über den EG-Werten liegen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese empfohlenen Grenzwerte unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge?
Die FAO empfiehlt für Plutonium einen Grenzwert von 10 Bq/ kg Lebensmittel. Durch die FAO-Werte sollen auch empfindlichste Verbrauchergruppen wie z. B. Säuglinge geschützt werden. Wie steht die Bundesregierung zu diesem Grenzwert?
Wann ist mit dem Erlaß von bundesdeutschen Grenzwerten für Radionuklide in Lebensmitteln zu rechnen, und an welchen bisherigen Vorschlägen orientiert sie sich?
Plant die Bundesregierung, für Säuglingsnahrung und diätetische Lebensmittel deutlich niedrigere Grenzwerte festzulegen als für die übrigen Lebensmittel?
Die Lebensmittelüberwachung untersteht den einzelnen Bundesländern. Hat die Bundesregierung dennoch aus den unzureichenden Kapazitäten zur Überwachung von radioaktiven Isotopen nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl Konsequenzen gezogen und bei den Landesregierungen darauf hingewirkt, eine Ausweitung des Untersuchungsumfangs zu veranlassen, vor allem angesichts der Tatsache, daß es durch die Verfütterung stark radioaktiver Futtermittel zu einem neuerlichen Anstieg der radioaktiven Belastung in Lebensmitteln gekommen ist sowie zu einer weiteren Belastung der Böden durch Ausbringen von belasteter Gülle und belastetem Mist?
Laut Drucksache 10/6641 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN „Monitoring-System für die Überwachung von Lebensmitteln") ist die Berücksichtigung von Radionukliden im Rahmen des für Lebensmittel geplanten bundesweiten Monitoring-Systems nicht vorgesehen. Hält die Bundesregierung an dieser Absicht auch angesichts der vor allem in vielen Gebieten Bayerns immensen radioaktiven Belastung der Böden fest, und wenn ja, wie begründet sie dies?
In Drucksache 10/6545 (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD „Bessere Kontrolle von Lebensmitteln") führt die Bundesregierung aus, daß eine Neukonzeption der Überwachung der Umweltradioaktivität beabsichtigt sei. In diesem Zusammenhang prüfe die Bundesregierung, ob die von den amtlichen Meßstellen durchgeführten Untersuchungen der Lebensmittel auf Radioaktivität durch ein ständiges Monitoring mit noch näher festzulegenden Probenahmeplänen zu ergänzen sind. Ist diese Prüfung abgeschlossen und — wenn ja, mit welchem Ergebnis, — wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Magermilchpulver und Molkepulver werden zur gewerblichen Herstellung einer Reihe von Nahrungsmitteln u. a. bei der Back- und Süßwarenherstellung verwendet. Molke findet als diätetisches Lebensmittel Verwendung, Buttermilch gehört ebenfalls zu den stark belasteten Produkten. Was hat die Bundesregierung jeweils unternommen bzw. veranlaßt, um zu gewährleisten, daß diese hoch radioaktiv belasteten Produkte nicht als Lebensmittel bzw. Lebensmittelbestandteile in Verkehr gelangen.
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der aus der hochverseuchten Molke gewonnenen Laktose bzw. deren Weiterverarbeitung in anderen Lebensmitteln, wie z. B. Säuglingsnahrung, bekannt, und wie hoch ist diese Laktose belastet?
Was hat die Bundesregierung zum Verbraucherschutz unternommen bzw. veranlaßt, nachdem bekannt wurde, daß u. a. hochverseuchte Haselnüsse und hochverseuchter Tee (ca. 30 000 Bq/kg) aus der Türkei auf dem bundesdeutschen Markt sind, was den EG-Grenzwert von 600 Bq/kg weit übertrifft?
Die Internationale Organisation der Konsumentenvereinigungen (IOCU) befürchtet, daß einige Unternehmen bewußt radioaktiv kontaminierte Lebensmittel in Länder exportieren, die keine ausreichenden Informationen, Untersuchungseinrichtungen und Erfahrungen besitzen, solche Gefahren zu erkennen (Frankfurter Rundschau vom 5. Februar 1987). Welche internationalen Kontakte unterhält die Bundesregierung, um zumindest den diesbezüglich notwendigen Informationsaustausch zu gewährleisten?
Wird die Bundesregierung die Vorgehensweise des Landes Hessen — regelmäßige Bekanntgabe der Höhe der radioaktiven Belastung von Lebensmitteln — weiterhin billigen, damit wenigstens in Hessen die Bevölkerung und insbesondere die Eltern von Kleinkindern wichtige Entscheidungshilfe erhalten?
Die Verbraucher-Zentrale Niedersachsen gab in den vergangenen Monaten wiederholt Verzehrsempfehlungen für radioaktiv belastete Produkte und riet in Fällen besonders starker Belastung wie z. B. bei Wildfleisch zum Verzicht. Diese im Widerspruch zu den Empfehlungen der Landesregierung stehenden Hinweise veranlaßten die niedersächsische Landesregierung, die Streichung der Landeszuschüsse anzudrohen. Billigt die Bundesregierung das Einschreiten der niedersächsischen Landesregierung, und geschah dies in Abstimmung mit der Bundesregierung? Ist diese Vorgehensweise als Umsetzung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes zu verstehen, das die Gleichschaltung ermöglicht?