Export von infolge des Tschernobyl-Fallouts radioaktiv verseuchter Lebens- und Futtermittel
der Abgeordneten Frau Saibold, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Um die Zahlungen von Entschädigungskosten möglichst gering zu halten, liegen die Grenzwerte für das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln in gesundheitlich bedenklicher Höhe.
Seit Ende des Jahres 1986 häufen sich die Meldungen, daß in Nicht-EG-Staaten hochradioaktiv verseuchte Nahrungs- und Futtermittel, die aus der Bundesrepublik Deutschland oder EG-Beständen stammen, auf den Markt gelangen. Es ist zu befürchten, daß radioaktiv verseuchte Lebens- und Futtermittel, die in der Bundesrepublik Deutschland aus dem Verkehr gezogen worden sind, in großem Umfang exportiert wurden oder nach Zumischen gering belasteter Produkte in den Handel gelangten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Sind der Bundesregierung die Mengen radioaktiv verseuchter Lebens- und Futtermittel bekannt, die im Jahr 1986 und 1987 aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert wurden?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt erfolgten die Warenexporte?
Von welchen See- oder Flughäfen aus wurden radioaktiv kontaminierte Waren in außereuropäische Staaten geliefert?
Von welchen Bundesländern wurden Genehmigungen zum Export von radioaktiv verseuchten Lebensmitteln und Futtermitteln an Privatfirmen erteilt?
Um welche Mengen handelte es sich im einzelnen? Welche Art von Waren wurde zum Export genehmigt? Wie hoch waren die einzelnen Warensendungen radioaktiv belastet?
Sind der Bundesregierung Name und Sitz der Firmen/Hersteller/Weiterverarbeiter bekannt, denen die jeweilige Landesregierung die Genehmigung zum Export von hochkontaminierten Waren, deren Kontaminationswerte die von der EG Kommission als Richtwerte festgelegten Grenzwerte übertrafen, genehmigt hat?
Um welche Firmen handelt es sich?
Ist die Bundesregierung von der Erteilung der Exportgenehmigungen in jedem Einzelfall in Kenntnis gesetzt worden?
Hat die Bundesregierung selbst in der Vergangenheit Exportgenehmigungen für hochkontaminierte Waren erteilt?
In welchen Fällen wurde vor dem Export eine „Verdünnung" der Lebens- und Futtermittel auf einen den EG-Richtlinien festgelegten Grenzwert angeordnet und damit indirekt ein Export ermöglicht?
Wie wurde überprüft, ob diese „Verdünnung" tatsächlich vor dem Export stattgefunden hat?
Für Futtermittel gelten nach EG-Richtlinien mit einem Grenzwert von 1 850 Bq/kg im Gegensatz zu 600 Bq/kg bzw. 370 Bq/kg für Lebensmittel bzw. Säuglingsnahrung wesentlich höhere Grenzwerte.
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die aufgrund ihrer höheren Belastung als Futtermittel ausgeführten Waren wie Molkepulver, Milchpulver etc. an ihrem jeweiligen Zielort auch als Futtermittel verwendet wurden?
Bei Mangelernährung sind die Folgen radioaktiver Belastung besonders schwerwiegend.
Was hat die Bundesregierung unternommen, um zu verhindern, daß radioaktiv belastete Ware in Form von Nahrungsmittelhilfe an Hungergebiete abgegeben wird?
Kann die Bundesregierung die Pressemeldungen bestätigen, nach denen erhebliche Mengen (rund 100 000 t) Milchpulver mit einer Strahlenbelastung von bis zu 2 500 Bq/kg aus europäischen Staaten auf den brasilianischen Markt gelangt sind?
Wieviel Tonnen Milchpulver stammen aus der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Mengen anderer Milchprodukte, die in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt wurden, sind nach Brasilien exportiert worden?
Erfolgte dieser Lebensmittelexport direkt oder über Nachbarländer?