Umschuldung der Hermes- Kredite für Brasilien
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Januar 1987 hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen des Pariser Clubs mit Brasilien bereit erklärt, die seit Anfang 1985 bis Ende 1987 fälligen Kreditraten an sie umzuschulden. Im wesentlichen handelt es sich bei diesem Betrag um Forderungen des Bundes, die nach Schadenszahlungen für Hermes-Bürgschaften an die privaten Kreditgeber auf den Bund übergegangen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Zu welchen Bedingungen hat der Pariser Club im Januar 1987 einer Umschuldung der staatlichen bzw. staatlich verbürgten Darlehen an Brasilien zugestimmt?
Trifft es zu, daß es sich dabei um fällige Kreditraten an die Bundesregierung für den Zeitraum Anfang 1985 bis Ende 1987 in einer Höhe von 580 Mio. DM handelt, die fast ausschließlich Forderungen des Bundes aus Schadenszahlungen für Hermes-Exportbürgschaften betreffen (vgl. die Artikel von Roland Bunzenthal in der „Frankfurter Rundschau" vom 18. Januar und 5. März 1987)?
Trifft es zu, daß diese 580 Mio. DM den höchsten Einzelbetrag in den Pariser Verhandlungen dargestellt haben?
Wie hoch ist die Gesamtsumme der Forderungen des Bundes gegenüber Brasilien aus Schadenszahlungen für Hermes-Exportbürgschaften?
Wie wird sich das Abkommen des Pariser Clubs bzw. das bilaterale Umschuldungsabkommen mit Brasilien auf die Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den nächsten Jahren auswirken?
Trifft es zu, daß Interessengegensätze zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit einerseits und dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft andererseits die Festlegung der bundesdeutschen Verhandlungsposition im Pariser Club gegenüber Brasilien beeinflußt haben, und welche Seite hat sich letztendlich durchsetzen können?
Wann wird die Bundesregierung die Rahmenvereinbarung des Pariser Clubs mit Brasilien in ein bilaterales Umschuldungsabkommen umsetzen?
Wird die Bundesregierung das bilaterale Umschuldungsabkommen von einem Abkommen Brasiliens mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) abhängig machen?
Wird die Bundesregierung nach Abschluß des bilateralen Umschuldungsabkommens neue Hermes-Bürschaften für Brasilien gewähren?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des einseitigen Zinszahlungsstopps Brasiliens gegenüber den Banken?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Exekutivrat des IWF bezüglich eines Abkommens dieser Institution mit Brasilien?