Umschuldungsabkommen der Bundesregierung mit Sierra Leone
der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einer Presseerklärung des Bundesfinanzministeriums vom 13. März 1987 wird über das bilaterale Umschuldungsabkommen mit Sierra Leone berichtet. Über Art und Höhe der umgeschuldeten Forderungen sowie über die dabei vereinbarten Konditionen aber schweigt sich das Ministerium aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es zu, daß es sich bei dem in der Presseerklärung des Bundesfinanzministeriums vom 13. März 1987 erwähnten bilateralen Umschuldungsabkommen mit Sierra Leone um Forderungen der Bundesregierung aus Schadenszahlungen für Hermes-Bürgschaften handelt?
Wie hoch ist die Summe der rückständigen Forderungen, die dabei umgeschuldet wurden, und in welchem Zeitraum waren diese Rückzahlungen fällig?
Zu welchen Konditionen wurden die fälligen Rückzahlungen umgeschuldet? Wie hoch sind insbesondere die Zinsen, die Sierra Leone aufbringen muß?
Wie wird sich das Umschuldungsabkommen mit Sierra Leone auf die Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den nächsten Jahren auswirken?
Wie hoch ist die Gesamtsumme der Forderungen des Bundes gegenüber Sierra Leone aus Schadenszahlungen für Hermes-Bürgschaften?
Ist die Bundesregierung bereit, ihre Forderungen gegenüber Sierra Leone aus Schadenszahlungen für Hermes-Bürgschaften wie beim Schuldenerlaß für Darlehen aus der Finanziellen Zusammenarbeit zu streichen, da es sich um eines der ärmsten Länder (LLDC) handelt?
Warum hat die Bundesregierung die relevanten Informationen über das Umschuldungsabkommen mit Sierra Leone nicht in der erwähnten Presseerklärung aufgeführt?