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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Staatsterrorismus und Terrorismus (G-SIG: 11000253)

Rolle Libyens im internationalen Terrorismus, Stellungnahme des Anti-Terrorismus-Büros im US-Außenministerium zum amerikanischen Luftangriff auf Libyen am 14./15.4.1986, Rolle der Abu-Nidal-Organisation im internationalen Terrorismus, Definition des Terrorismusbegriffs

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/17114.04.87

Staatsterrorismus und Terrorismus

der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vor einem Jahr, in der Nacht vom 14. auf den 15. April 1986, unternahm die Regierung der USA einen Luftangriff auf Ziele in libyschen Städten, bei denen bis zu hundert Zivilisten getötet wurden. Dabei wurden in Großbritannien stationierte Bomber der US-Luftwaffe vom Typ F-111 mit lasergeleitetem Zielsystem sowie Flugzeuge der 6. US-Flotte im Mittelmeer eingesetzt. Die Planung dieses Angriffes wurde zum Teil von USEUCOM in Stuttgart-Vaihingen durchgeführt, der Einsatz der F-111 wurde von der US-Luftwaffenbasis in Ramstein/Pfalz geleitet. Italienische und spanische Militäreinrichtungen waren in die Vorbereitung und Durchführung des Angriffs (Aufklärung, Notlandung eines F.111) einbezogen. Der NATO-Oberkommandierende, General Bernard Rogers, erklärte kurz nach dem Angriff, die NATO-Verbündeten seien zuvor informiert worden.

Als Grund für den Angriff wurde von der US-Regierung offiziell die allgemeine Verwicklung Libyens in den internationalen Terrorismus und seine direkte und angeblich bewiesene Verantwortung für die Terroranschläge auf die Flughäfen in Wien und Rom (Ende Dezember 1985) und auf die Westberliner Discothek „La Belle" (Anfang April 1986) angegeben. Im Herbst 1986 wurde durch die US-Regierung zunehmend die syrische Regierung — nicht länger die libysche — für die Anschläge in Rom und Wien und für die Praktiken der Abu Nidal-Organisation verantwortlich gemacht.

Schließlich stellte die Aggression der USA gegen Libyen eine offene Brüskierung der Europäischen Gemeinschaft dar, die noch am Tage vor dem Angriff vor militärischen Aktionen gewarnt hatte (Erklärung der zwölf EG-Außenminister vom 14. April 1986 in Den Haag).

Die Position der Bundesregierung bezüglich des — insbesondere staatlich unterstützten — Terrorismus erwies sich angesichts dieser Vorkommnisse als höchst widersprüchlich, indem der Terrorismusbegriff selektiv unter Kriterien politischer Opportunität angewandt wurde und insbesondere terroristische Praktiken befreundeter Regierungen verharmlost oder ignoriert wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen24

1

Verfügt die Bundesregierung heute über Beweise (keine Spekulationen oder Behauptungen von dritter Seite) für eine libysche Urheberschaft an dem Bombenanschlag auf „La Belle"?

2

Welche Ergebnisse bezüglich einer libyschen Verantwortung für die Anschläge auf die Flughäfen in Rom und Wien haben die Untersuchungen der italienischen und österreichischen Regierungen gehabt, auf die der ehemalige Staatsminister Möllemann mehrmals (etwa am 16. Januar 1986 im Plenum des Deutschen Bundestages) hinwies?

3

Ist inzwischen geklärt, auf welchem Wege die tunesischen Pässe, die als Indiz für eine libysche Rolle vorgebracht wurden, in den Besitz der Attentäter gelangt sind, nachdem der ehemalige Staatsminister Möllemann bemerkte, daß „auch in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland Pässe in einem erstaunlichen Umfang in die Hand von Unbefugten kommen, ohne daß es im einzelnen immer sehr leicht ist zu belegen, wie sie dorthin gekommen sind" , und was ist das Ergebnis dieser Klärung?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Leiters des Anti-Terrorismus-Büros im US-Außenministerium, Robert Oakley: „Wie Sie aus den Ereignissen der vergangenen Monate (den US-Angriffen auf Libyen im März und April 1986) ersehen können, kann sich der Terrorismus auf die Mitgliedstaaten der NATO auswirken, vielleicht indirekt auf die NATO selbst. Es bestand immer die geringe Möglichkeit irgendeiner Art von Konfrontation mit den Sowjets im Mittelmeerraum. Wir hielten das nicht für wahrscheinlich, weil wir glaubten, daß die Sowjets das tun würden, was sie auch in der Vergangenheit getan haben, als es eine größere Konfrontation im Mittleren Osten gab: sie hielten sich so gut wie möglich davon fern. Jetzt aber haben sie sich noch mehr davon ferngehalten als jemals zuvor. Aber das existiert immer als Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden muß. Auf der anderen Seite findet alles außerhalb der NATO statt mid stellt somit offiziell keine Angelegenheit der NATO dar." (zitiert nach: Amerikadienst — Dokumentation, 21. Mai 1986, S. 5)?

a) Bestand im Zusammenhang mit den. US-Angriffen die Gefahr einer Konfrontation mit der Sowjetunion im Mittelmeer?

b) In welcher Form würde eine Konfrontation von US-Militär mit sowjetischen Einheiten im ,Mittelmeer die NATO berühren?

c) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß die NATO durch einseitige US-Militäraktionen außerhalb des NATO- Rahmens in Konflikte hineingezogen wird?

d) Was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß der französische Ministerpräsident Jacque Chirac im November 1986 berichtete, daß ihm Bundesaußenminister Genscher und Bundeskanzler Dr. Kohl erklärt hätten, ein vorgeblich von Syrien geplanter Anschlag auf eine von London startende El Al-Maschine am 17. April 1986 sei in Wirklichkeit vom israelischen Geheimdienst Mossad als Provokation durchgeführt worden, um die syrische Regierung zu destabilisieren — obwohl nach Angaben der Bundesregierung Bundeskanzler Dr. Kohl und Bundesaußenminister Genscher gegenüber dem französischen Ministerpräsidenten diese Einschätzung nicht vertreten hätten (Washington Times, 10. November 1986, BT Plenarprotokoll 10/245)?

6

Schließt die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die für die Anschläge in Rom und Wien verantwortliche Organisation „Fatah — Revolutionärer Rat" (die von Abu Nidal geführt wird und in scharfer Opposition zur „Fatah" und zur PLO steht) über Büros in Damaskus und Tripoli verfügt, auf die Kontrolle der Regierungen in Syrien und Libyen über diese Organisation?

7

Was ist der Bundesregierung über die Finanzierung dieser Organisation zuverlässig bekannt?

8

Treffen Meldungen zu, nach denen die syrische Regierung im letzten Jahr das Büro der Abu Nidal-Organisation in Damaskus geschlossen haben soll?

9

Welche Anschläge auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland während der letzten fünf Jahre lastet die Bundesregierung dieser Organisation an?

10

Welche politischen und praktischen Folgerungen hat die Bundesregierung aus der Erfahrung gezogen, daß vom Boden der Bundesrepublik Deutschland aus durch die USA gegen ein drittes Land, zu dem die Bundesrepublik Deutschland friedliche Beziehungen unterhält, militärische Angriffe vorbereitet worden sind?

11

Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe

a) des „Terrorismus",

b) des „internationalen Terrorismus"?

12

Existiert für die Bundesregierung der Begriff des „Staatsterrorismus" , und wie definiert sie ihn?

13

Wie unterscheidet die Bundesregierung insbesondere „terroristische" von „militärischen" Aktionen?

14

Wie unterscheidet die Bundesregierung „terroristische Organisationen" von „Befreiungsbewegungen"?

15

Betrachtet die Bundesregierung die Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen gegen

a) eine andere atomare Macht,

b) ein Land ohne Atomwaffen

als Akt terroristischer Erpressung?

16

Warum - legt man die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Borgmann und der Fraktion DIE GRÜNEN zum Staatsterrorismus (Drucksache 10/5855) zugrunde - sind Bombenanschläge, die Ermordung und Entführung von Zivilisten oder die Entführung von Flugzeugen keine Akte des Terrorismus, wenn sie mit US-amerikanischen, französischen, israelischen oder bundesdeutschen Steuergeldern finanziert und von Regierungsbehörden dieser Staaten durchgeführt wurden (siehe die Praktiken der Contras in Nicaragua, die von einer CIA-finanzierten Gruppe in Beirut zur Explosion gebrachte Autobombe vom 5. März 1985 mit 80 toten Passanten, die Sprengung des Schiffes „Rainbow Warrior" durch den französischen Geheimdienst mit der Tötung eines Menschen, die Entführung eines libyschen Flugzeugs durch israelisches Militärs am 4. Februar 1986 oder das „Celler Loch")?

17

Sind Mitgliedstaaten der NATO und andere westlich orientierte Staaten nach Auffassung der Bundesregierung definitorisch vom Terrorismusbegriff ausgeschlossen?

18

Sind der Bundesregierung konkrete Akte des Terrorismus durch Mitgliedstaaten der NATO, durch Israel, durch Südafrika oder andere westliche Staaten bekannt, und welche sind diese?

19

Welche Staaten - unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung - unterstützen nach Auffassung der Bundesregierung den internationalen Terrorismus

a) häufig oder regelmäßig,

b) gelegentlich oder selten?

20

Welche Staaten sind nach Auffassung der Bundesregierung selbst für die Durchführung terroristischer Akte verantwortlich?

21

Betrachtet die Bundesregierung die Aktivitäten der UNITA in Angola in Übereinstimmung mit einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 1986 als terroristisch?

22

Wie begründet sie ihre Auffassung?

23

Sind der Bundesregierung inzwischen Akte der nicaraguanischen Contras bekanntgeworden, die sie als terroristisch bezeichnen würde?

24

Falls Frage 19 und/oder Frage 21 positiv beantwortet wurde, wie bewertet sie die Finanzierung und Bewaffnung dieser Gruppen durch die US-Regierung?

Bonn, den 14. April 1987

Frau Beer Dr. Mechtersheimer Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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