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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Weitere Zersiedelung des ohnehin stark belasteten Bodenseeufers durch Baumaßnahmen der Deutschen Bundespost (G-SIG: 11000291)

Bauvorhaben einer Feriensiedlung des Posterholungswerks auf der Gemarkung der Gemeinde Wasserburg (Bodensee), Unvereinbarkeit mit dem Regionalplan Allgäu und dem Konzept der Bundesregierung zum Bodenschutz, Ablehnung durch die Stadt Lindau aus Landschaftsschutzgründen; Einwirken der Bundesregierung auf die Deutsche Bundespost

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Datum

15.05.1987

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/1 8122.04.87

Weitere Zersiedelung des ohnehin stark belasteten Bodenseeufers durch Baumaßnahmen der Deutschen Bundespost

der Abgeordneten Häfner, Frau Rust, Frau Schoppe, Ebermann und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundespostministerium beabsichtigt, auf der Gemarkung der Gemeinde Wasserburg (Bodensee), etwa 200 bis 300 m vom Bodenseeufer entfernt, eine größere Feriensiedlung des Posterholungswerkes zu errichten. Der hierfür vorgesehene, noch unverbaute, Allwind genannte Molasserücken trennt die Gemeinden Wasserburg und Lindau und stellt einen der wenigen noch von Bebauung freigebliebenen Bereiche in diesem ohnehin ausgesprochen dichtbesiedelten Gebiet oberhalb des Bodenseeufers dar. 1985 war der größte Teil dieses Molasserückens unter Landschaftsschutz gestellt worden. Das geplante Baugebiet grenzt im Norden unmittelbar an das ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bauabsichten der Deutschen Bundespost dem erst am 24. November 1986 beschlossenen und verbindlich erklärten Regionalplan Allgäu grob zuwiderlaufen, in welchem nicht nur ausdrücklich festgestellt wurde, daß die Kernregionen des Fremdenverkehrs besonders empfindlich gegen bauliche Maßnahmen aller Art sind und daher gerade in diesen Kernzonen des Fremdenverkehrs die Landschaft als trennendes und gliederndes Element zwischen den Siedlungsflächen zu erhalten ist, sondern in dem es auch heißt, daß „das Bodenseeufer ... vor weiteren Beanspruchungen von Natur und Landschaft verschont bleiben und vorhandene Belastungen abgebaut werden" soll?

2

Ist der Bundesregierung bewußt, daß das Bauvorhaben der Deutschen Bundespost das Landschaftsbild auf dem Allwind erheblich beeinträchtigen wird und daß dieses Gebiet im Regionalplan Allgäu als „regionaler Grünzug" eingestuft wurde, von dem es im Regionalplan heißt: „Die regionalbedeutsamen Grünzüge stellen ein Gegengewicht zu der dichten Besiedelung am Bodenseeufer ... dar", die „als relativ gering belastete Freiräume außerhalb der Schutzgebiete Ausgleichsfunktionen wahrnehmen, das weite Ausufern der Bebauung begrenzen und damit der Zersiedelung entgegenwirken" (können)?

3

Welche Bedeutung sollen in den Augen der Bürgerinnen und Bürger derartige Regionalpläne und die oft auch von Mitgliedern der Bundesregierung bekräftigten vorrangigen Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes nach Auffassung der Bundesregierung künftig noch haben, wenn schon Bundesunternehmen sich nicht an die dort bezeichneten Ziele halten?

4

Nach den Feststellungen des „Deutschen Rats für Landespflege" werden täglich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 120 Hektar Land verbraucht. Die Bundesregierung hat 1985 ein Konzept zum besseren Schutz des Bodens vorgelegt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Gröbl erklärte kürzlich, dem Bodenschutz käme in der Politik der Bundesregierung eine herausragende Ro lle zu.

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Pläne der Deutschen Bundespost am Bodenseeufer die Vorstellungen zum Schutz vor dem fortschreitenden ungeheuren Landverbrauch unterlaufen, und sollten nicht die Bundesregierung bzw. die bundesunmittelbaren Unternehmen im Hinblick auf die genannten Ziele selbst mit gutem Beispiel vorangehen?

5

Die Stadt Lindau hat das Vorhaben der Deutschen Bundespost am Allwind aus Gründen des Landschaftsschutzes und mit Verweis auf die Richtlinien des Regionalplanes Allgäu abgelehnt.

Sollte nicht die Deutsche Bundespost als Bundesbehörde nach Auffassung der Bundesregierung gerade auf kommunale Einwände besonders Rücksicht nehmen?

6

Wird die Bundesregierung von ihren Möglichkeiten gegenüber der Deutschen Bundespost Gebrauch machen und auf diese dahin gehend einwirken, daß die Deutsche Bundespost von ihrem Bauvorhaben auf dem Allwindrücken abläßt?

7

Ist die Bundesregierung bereit, eine nochmalige Prüfung des Bauvorhabens unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Umwelt- und Naturschutzverbände und der Kommunen auf Grundlage der im Regionalplan Allgäu festgelegten Ziele zuzulassen?

Bonn, den 22. April 1987

Häfner Ebermann, Frau Rust, Frau Schoppe und Fraktion

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