Aids-Tests für ausländische Stipendiaten und Stipendiatinnen der Carl-Duisberg-Gesellschaft
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aids-Tests für ausländische Stipendiaten und Stipendiatinnen der Carl-Duisberg-Gesellschaft
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft die Meldung der Kölner „Stadtrevue" (Märzausgabe 1987) zu, wonach sich die ausländischen Stipendiaten und Stipendiatinnen der mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt geförderten Carl-Duisberg-Gesellschaft zwangsweise einem Aids-Test unterziehen müssen und bei einem positiven Befund unmittelbar in ihre Heimatländer abgeschoben werden?
Trifft es ferner zu, daß das Kölner Gesundheitsamt die Durchführung der Tests strikt abgelehnt hat?
Bei welcher der gesundheitlichen Kontrollen, die die Stipendiaten und Stipendiatinnen durchlaufen müssen, wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Aids-Test durchgeführt?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung neben der Ausweisung des kongolesischen Stipendiaten 1985 durch die Saarbrücker Auslandsbehörde (vgl. „die tageszeitung" vorn 28. März 1987) weitere Fälle gegeben, wo die Ausweisung Aids-kranker oder -infizierter Stipendiaten oder Stipendiatinnen der Carl-Duisberg-Gesellschaft veranlaßt wurde?
Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich bisher?
Wie begegnet die Bundesregierung dem Vorwurf des offenen Rassismus angesichts der Tatsache, daß die Bundesbürgerinnen und -burger, die ein Stipendium der Carl-Duisberg-Gesellschaft für das Auslandsstudium erhalten, keinem zwangsweisen Aids-Test unterworfen werden?